Sicherungsmaßnahmen bei Tom Kabinet Musterklauseln

Sicherungsmaßnahmen bei Tom Kabinet. Xxx Xxxxxxx macht es sich bei der Verhinderung rechtswidriger Weiterveräuße- rungsvorgänge sehr – womöglich zu – einfach166. Der Anbieter setzt offenbar auf die Ehrlichkeit seiner Nutzer und – im Zweifel – auf den eigenen Schutz durch Haftungs- privilegien. 163 Auf diese Weise wird verhindert, dass derselbe Bitcoin zweimal als Zahlungsmittel verwendet werden kann. Es ist damit die Grundlage des Währungssystems. 164 Für ausführliche Erklärung des Modells vgl. Xxxxx XxXxxxxxx/Xxxxx Xxxxxxxx, Towards an Ownership Layer for the Internet, 24. Juni 2015, xxxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xxx/xxxxx/0xXxXxxXXXx0xx0xxXxXXXXxXXXxXXX0X/. 165 Vgl. ebd., S. 27 f. 166 Wie oben beschrieben, haben sich die Betreiber von Xxx Xxxxxxx bei der Konzeption ihrer Plattform an den Maßga- ben der UsedSoft-Entscheidung orientiert. Sie gehen damit offenbar auch von einer Löschungspflicht durch den Veräuße- rer aus. Anscheinend gehen sie als Plattformbetreiber von einer geringen eigenen Verantwortung aus, die Veräußerer zu regelkonformem Verhalten zu zwingen bzw. Verstöße zu unterbinden. Ob die Gerichte dies auch so sehen, bleibt abzu- warten. Technische Maßnahmen, die sicherstellen würden, dass keine „Raubkopien“ verkauft oder dass die Dateien vom Veräußerer gelöscht werden, sieht die Plattform nicht vor. Xxx Xxxxxxx beschränkt sich auf eine simple Abfrage bei den Nutzern. Diese müssen per Checkbox bestätigen, dass sie die zu verkaufenden E-Books legal erwor- ben haben, und zudem, dass der Veräußerer seine Kopien im Zuge des Verkaufs löscht.167 Darüber hinaus werden die auf den Servern von Xxx Xxxxxxx im Zuge des Weiterveräußerungsvorgangs gespeicherten E-Books mit digitalen Wasserzeichen versehen. Damit soll verhindert werden, dass dieselbe Datei zweimal über die Platt- form zum Weiterverkauf angeboten werden kann.168 Im Anschluss an das Urteil in der Berufungsinstanz, das zuungunsten von Xxx Xxxx- net ausgegangen war, kündigte dessen Mitgründer Xxxx Xxxxxxx zudem an, künftig von Nutzern Beweise anhand von Kaufbelegen oder Ähnlichem zu verlangen, um sicherzustellen, dass nur legal erworbene E-Books angeboten werden.169 Dabei räum- te er jedoch selbst ein, dass es keine Methode gebe, die dies hundertprozentig si- cherstellen könne. Bei einem solchen Ansatz ist es nicht möglich, unzulässige Weiterveräußerungen effektiv zu unterbinden. Die Verantwortung liegt allein beim Veräußerer, ihre Reali- sierung wird technisch weder erzwungen noch kontrolliert. Die technischen Sicherungssysteme von ReDigi...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.