Sistierung. Sollte der Erfüllungsanspruch des Bestellers gegenüber dem Lieferanten akut gefährdet sein, ist der Besteller mit Zustimmung des Lieferanten berechtigt, dessen Räumlichkeiten zu betreten, die bestellten Waren in Besitz zu nehmen und abzutransportieren. Der Lieferant darf seine erforderliche Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.
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