Software Pflegeleistungen Musterklauseln

Software Pflegeleistungen. Die Pflegeleistungen beziehen sich auf die von synedra gelieferte Programmversion. Soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen, erbringt synedra ausschließlich die im Folgenden aufgeführten Leistungen (kurz: „Pflegeleistungen“) sowie die Überlassung aller von synedra während der Vertragsdauer freigegebenen Updates, Upgrades sowie anlassbezogene Bugfix- Versionen. Ausdrücklich nicht in den Pflegeleistungen inbegriffen sind hingegen Pflegedienste an: • Software, die nicht entsprechend der vom Hersteller vorgesehenen Einsatzbedingungen genutzt wird; • Software, deren Fehler durch Veränderungen an der Hardware und/oder der Systemsoftware durch den Kunden oder durch eine defekte Hardware verursacht wurden. Die proaktive Überwachung des Systems liegt beim Kunden. synedra verpflichtet sich, die Pflegeleistungen gemäß den allgemein anerkannten IT-Grundsätzen und nach dem aktuellen Stand der Technik zu erbringen. Bei der Erbringung von Pflegeleistungen kann es vielmehr zu kurzzeitigen Einschränkungen des Rechnerbetriebes kommen. Durch Pflegeleistungen können sich Abweichungen von der Dokumentation und sonstigen Spezifikationen und Unterlagen, die dem Kunden ausgehändigt wurden, ergeben. synedra bemüht sich, diese Abweichungen zu dokumentieren und den Kunden darüber rechtzeitig zu informieren. Ist die Erbringung von Pflegeleistungen von der Entwicklung von Fremdsoftware abhängig, kann dies zu nicht von synedra zu vertretenden Einschränkungen der Pflegeleistungen führen. synedra bearbeitet auftretende Software-Fehler nach Meldung durch den Kunden. Im Rahmen der View Professional Softwarepflege werden auftretende Software-Fehler im Rahmen der synedra Geschäftszeiten Montag bis Xxxxxxx 08:00– 17:00 per E-Mail Support behoben. Für synedra AIM ist zwingend ein Software-Pflegevertrag zwischen synedra und dem Kunden zu vereinbaren.
Software Pflegeleistungen. In Hinblick auf die im Rahmen der Softwarepflege vor- genommenen Programmierungen, Änderungen und Weiterentwicklungen von Programmen (insb. Patches, Updates, Upgrades und neue Releases) gilt der Um- fang des Nutzungsrechts, welcher in Hinblick auf die jeweiligen Programme bzw. deren vorherige Version vertraglich eingeräumt wurde.
Software Pflegeleistungen. 5.1.1. Neue Releases und Updates BEEI stellt dem MD neue Hauptreleases (Major Release), Nebenreleases (Minor Release) oder Bugfixes (Emergency Release) für diejenigen Softwaremodule zur Verfügung, für die eine Softwarepflege vereinbart ist. BEEI behält sich das Recht vor, Updates von Drittanbietern verzögert oder gar nicht als Update bereitzustellen. Dies insbesondere dann, wenn die eingesetzte Softwarekombination nicht für die jeweiligen Releases der Drittanbietersoftware freigegeben wurde. Ein Hauptrelease enthält im Vergleich zu Nebenreleases oder Bugfixes grössere Änderungen und beinhaltet dabei neue oder veränderte Funktionalitäten. Nebenreleases beinhalten kleinere Anpassungen, Bereinigungen und Fehlerkorrekturen. Ein Bugfix dient rein der Fehlerkorrektur und der Herstellung der Lauffähigkeit, u.a. bei Änderungen am Betriebssystem oder gravierenden Fehlern. Bei einem Update auf ein Hauptrelease ist es eventuell notwendig, händisch einzugreifen, um Daten auf die neue Version anzupassen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.