Überprüfung Der Lizenzgeber hat das Recht zur Überprüfung Ihrer Einhaltung dieser Vereinbarung. Sie stimmen zu, Folgendes zu tun: (1) Implementierung interner Sicherungen, um nicht autorisiertes Kopieren, Verteilen, Installieren oder die nicht autorisierte Nutzung der Software und der Abonnementsangebote sowie den Zugriff darauf zu verhindern; (2) Erstellen von Unterlagen, die ausreichend die Einhaltung dieser Vereinbarung belegen sowie nach Aufforderung durch den Lizenzgeber die Bereitstellung und Zertifizierung von Metriken und/oder Berichten, die auf diesen Unterlagen basieren und sowohl die Anzahl der Kopien (nach Produkt und Version) als auch die Netzwerkarchitekturen berücksichtigen, in dem Maß, wie sie sich auf Ihre Lizenzierung und Bereitstellung der Software oder der Abonnementsangebote beziehen; (3) Ermöglichen der Überprüfung und Auditierung Ihrer Computer und Unterlagen (schließt auch die Computer und Unterlagen jeglicher Tochtergesellschaften und angegliederten Unternehmen mit Zugriff ein) durch einen Vertreter des Lizenzgebers oder einen unabhängigen Prüfer („Prüfer“) auf Einhaltung der Lizenzierungsbestimmungen für Softwareprodukte und/oder Abonnementsangebote des Lizenzgebers während der üblichen Geschäftszeiten. Nachdem Ihnen der Lizenzgeber oder ein Prüfer schriftlich bestätigt hat, dass Ihre Informationen vertraulich behandelt werden, sind Sie zur vollen Kooperation bei diesem Audit bereit und unterstützen es durch Gewährung des Zugriffs auf die Unterlagen und Computer. Wenn im Rahmen einer Überprüfung festgestellt wird, dass die Software oder das Abonnementsangebot ohne Lizenz installiert ist oder verwendet wird bzw. darauf zugegriffen wird bzw. dies in der Vergangenheit der Fall war, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen die erforderlichen Lizenzen oder Abonnementsangebote erwerben, um den Fehlbetrag zu decken ohne die Inanspruchnahme anderweitig geltender Ermäßigungen und gemäß den Gebühren, die die Dauer der Deckungslücke widerspiegeln. Im Falle eines Defizits von 5 % oder mehr müssen Sie dem Lizenzgeber die durch diese Prüfung entstandenen Kosten zurückerstatten.
Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Jahressonderzahlung Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.
Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.
Auskunftserteilung Die Bank ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds oder einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Sonderregelungen 40 Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungs- einrichtungen § 41 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken § 42 Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte außerhalb von Universitätskliniken § 43 Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern § 44 Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte § 45 Sonderregelungen für Beschäftigte an Theatern und Bühnen § 46 Sonderregelungen für Beschäftigte auf Schiffen und schwimmenden Geräten § 47 Sonderregelungen für Beschäftigte im Justizvollzugsdienst der Länder und im feuerwehrtechnischen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg § 48 Sonderregelungen für Beschäftigte im forstlichen Außendienst § 49 Sonderregelungen für Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben Anhang zu § 6 Regelung der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentli- xxxx Arbeitszeit im Tarifgebiet West Anhang zu § 16 Besondere Stufenregelungen für vorhandene und neu eingestellte Beschäftigte
Prüfung Der Kunde wird i) Aufzeichnungen und Ausgaben von Systemtools aufbewahren und auf Anforderung bereitstellen, soweit dies für IBM und ihre beauftragten externen Prüfer erforderlich ist, um die Einhaltung der Vereinbarung durch den Kunden zu überprüfen, und ii) unverzüglich alle erforderlichen Berechtigungen bestellen und zu den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preisen von IBM bezahlen und andere Verbindlichkeiten, die sich aufgrund der Prüfung ergeben und in einer Rechnung von IBM angegeben sind, begleichen. Die Verpflichtungen im Rahmen dieses Abschnitts bleiben während der Laufzeit des Cloud-Service und eines Zeitraums von zwei Jahren danach in Kraft.
Bonitätsprüfung 6.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständ- nis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläu- bigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), In- solvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitneh- merinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) übermittelt werden dürfen.
Sonderleistungen 1 Sonderleistungen sind Leistungen, die PUBLICA zusätzlich zu den Basisleistungen erbringt. 2 Als Sonderleistungen gelten insbesondere: a. Schulungen für die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen; b. Durchführen von Veranstaltungen, Seminaren, und Präsentationen anlässlich von Veranstaltungen im Auftrag der Arbeitgeber und der Arbeitgeberinnen für ihre Angestellten und Personalfachleute und wei- terer Interessengruppen; c. Dienstleistungen auf Grund sonstiger besonderer Begehren eines Arbeitgebers oder einer Arbeitgebe- rin, bzw. paritätischen Organs; d. Teilliquidationen; e. allfällige Sozialplanleistungen; f. allfällige Berufsinvalidisierungen. g.3 3 PUBLICA macht die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen bzw. paritätischen Organe vor der Ausführung der Dienstleistungen nach Absatz 2 Buchstabe c auf die Qualifizierung als Sonderleistung aufmerksam.
Besondere Vereinbarungen 4.1 zur eichamtlichen Messung gem. GasNZV sind zugehörig: Turbinenradzähler, Mengenumwerter, Prozeßgaschromatograph 4.2 zur Konditionierung sind zugehörig: LPG Tankanlage, LPG Verdampfungs- und Dosiereinheit, Online Beschaffenheits- und Mengen- messung 4.3 zur Odorierung sind zugehörig: Odortank/faß, Dosierpumpen incl. Steuereinheit usw… Xxxxxx 0 Netzanschlussvertrag.Erdgas Lageplan und Grundstücksbezeichnung Datum: Anschlussnehmer Netzbetreiber N-ERGIE Netz GmbH Xxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxx eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 2308 für das Anschlussobjekt Objektnummer: Die genaue Trassierung wird im Verlauf der gemeinsamen Planung festgelegt. Sie muss von beiden Partei- en einvernehmlich akzeptiert werden und wird mit Unterzeichnung Vertragsbestandteil. , den Nürnberg, den N-ERGIE Netz GmbH i.A. i.A. Unterschrift des Anschlussnehmers Anlage 3 Netzanschlussvertrag.Erdgas Anlagenplan Datum: Anschlussnehmer Netzbetreiber N-ERGIE Netz GmbH Xxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxx eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 2308 für das Anschlussobjekt in Objektnummer: Die genauen Festlegungen werden im Verlauf der gemeinsamen Planung getroffen. Sie müssen von beiden Parteien einvernehmlich akzeptiert werden und werden mit Unterzeichnung Vertragsbestandteil. , den Nürnberg, den N-ERGIE Netz GmbH i.A. i.A. Unterschrift des Anschlussnehmers Anlage 4 Netzanschlussvertrag.Erdgas Anschlusskosten und Leistungsbereitstellung Datum: Anschlussnehmer Netzbetreiber N-ERGIE Netz GmbH Xxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxx eingetragen beim Amtsgericht Nürnberg unter HR B 2308 für das Anschlussobjekt in Objektnummer: