Sonstige Bedingungen Musterklauseln

Sonstige Bedingungen. 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss
Sonstige Bedingungen. 9.1. Die Verwendung fremder Standrohrwasserzähler im Versorgungsgebiet der Apoldaer Wasser GmbH ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen wird über einen geschätzten Verbrauch eine Rechnung erstellt. 9.2. Die Apoldaer Wasser GmbH kann die Nutzung bestimmter Hydranten, bestimmter Standrohre und große Dimensionen der Entnahmeeinrichtung ausschließen. 9.3. Bei Frostwetter ist die Wasserentnahme aus Hydranten nicht gestattet. 9.4. Um Folgeschäden zu verhindern, sind alle am Hydranten festgestellten Mängel dem Wasserver- sorgungsunternehmen unverzüglich zu melden. 9.5. Die Apoldaer Wasser GmbH ist berechtigt, die Wasserentnahme aus Hydranten zu untersagen und das Zählerstandrohr einzuziehen, wenn der Mieter gegen die Bestimmungen dieses Vertrages ver- stößt. 9.6. Der Mieter ist für die Nutzung durch von ihm beauftragte Dritte verantwortlich, er haftet für Schäden und bei Missbrauch durch Dritte im Rahmen der Nutzung. 9.7. Ein Systemtrenner dient der Sicherung der Trinkwassergüte, er verhindert, dass Nutzwasser in das öffentliche Trinkwassernetz zurückfließt. Der Einsatz des Standrohres ohne Systemtrenner ist somit nur zur Nutzung bei freiem Auslauf gestattet! Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung (AVB WasserV) und die Ergänzenden Bestimmungen der Apoldaer Wasser GmbH. x x Stand 01/2023 Unterschrift Bankverbindung BIC: XXXXXX0XXXX IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Geschäftsführer Xxxx Xxxxxxxx Aufsichtsratsvorsitzender Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Sitz: Xxxxxxxxxxx 00-00 • 00000 Xxxxxx Amtsgericht Jena • HRB 106623 Steuer-Nr.: 162/105/00727
Sonstige Bedingungen. 12.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch Vodafone Übertragungswege, Hardware, Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strombelieferungen, benötigt werden, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung von Vodafone steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung mit den vorbezeichneten Vorleistungen, soweit Vodafone ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Vodafone beruht. Vodafone wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten. 12.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vodafone auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 12.3 Vodafone darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Vodafone hat dem Kunden die Übertragung sechs Wochen vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige für den Zeitpunkt kündigen, an dem die Übertragung wirksam wird. 12.4 Vodafone ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu beauftragen. 12.5 Zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens über die in § 47a TKG genannten Fälle kann der Kunde einen entsprechenden Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle Tele- kommunikation der Bundesnetzagentur richten. An alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Vodafone nicht teil. 12.6 Die jeweils gültige Preisliste erhalten Sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 12.7 Es gilt deutsches Recht.
Sonstige Bedingungen. 12.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch Vodafone Übertragungswege, Hardware, Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strombelieferungen, benötigt werden, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung von Vodafone steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung mit den vorbezeichneten Vorleistungen, soweit Vodafone ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Vodafone beruht. Vodafone wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten. 12.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vodafone auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 12.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Vodafone ihre Rechte und Pflichten aus dem gegen- ständlichen Vertrag auf einen Dritten übertragen darf (Vertragsübernahme). Bei einer Übertragung auf eine der nachfolgenden, zum Vodafone-Konzern gehörenden Gesellschaften, steht dem Kunden wegen der Vertragsübernahme kein Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen: Vodafone Hessen GmbH & Co. KG, Vodafone NRW GmbH, Vodafone BW GmbH (alle Xxxxxxxx Xxxxxx 000 – 750, 00000 Xxxx), Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx GmbH, Beta-Str. 6 – 8, 00000 Xxxxxxxxxxxx und Vodafone GmbH, Xxxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx. Bei einer Übertragung auf einen sonstigen, nicht von dieser Auflistung umfassten Dritten, steht dem Kunden das Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen. 12.4 Vodafone ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu beauftragen. 12.5 Zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens über die in § 47a TKG genannten Fälle kann der Kunde einen entsprechenden Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle Tele- kommunikation der Bundesnetzagentur richten. An alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Vodafone nicht teil. 12.6 Die jeweils gültige Preisliste erhalten Sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 12.7 Es gilt deutsches Recht.
Sonstige Bedingungen. 15.1. Der Vertragspartner kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der twodoxx auf einen Dritten übertragen. 15.2. Mitteilungen von twodoxx an den Vertragspartner erfolgen rechtswirksam an die twodoxx zuletzt bekannt gegebene Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefax-Nummer des Vertragspartners. Änderungen der Kontaktdaten und der Vertretungsberechtigung des Vertragspartners sind twodoxx unverzüglich mitzuteilen. 15.3. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schrift-, Text- oder elektronischen Form. 15.4. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 15.5. Gerichtsstand für Streitigkeiten über die Wirksamkeit und Durchführung dieses Vertrages ist München. 15.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Sonstige Bedingungen. 1. Erfüllungsort und – sofern der Besteller Kaufmann ist - Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Gosheim, und zwar auch im Scheckprozeß. Wir sind auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. 3. Sollten einzelne dieser Bedingungen und der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sollen so umgedeutet werden, daß der mit ihnen beabsichtigte rechtliche und wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch rechtswirksame Vereinbarungen zu ersetzen oder die Vertragslücke zu schließen. 4. Die Daten des Bestellers werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses durch uns gespeichert.
Sonstige Bedingungen. (1) Bei kurzfristigen Aufträgen wird ein Expresszuschlag vereinbart. (2) Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Schlichtungsstelle Energie e.V. Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx Telefon: 030 / 2757240-0, xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
Sonstige Bedingungen. 10.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vodafone auf einen Dritten übertragen. 10.2 Vodafone darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten über- tragen, wenn die Vertragserfüllung hierdurch nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird und keine überwiegenden berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Vodafone hat dem Kunden die Übertragung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. 10.3 Vodafone ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu beauf- tragen. 10.4 Zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens über die in § 47a TKG genannten Fälle kann der Kunde einen entsprechenden Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle Telekom- munikation der Bundesnetzagentur richten. An alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Vodafone nicht teil.
Sonstige Bedingungen. 1. Jeder Softwareüberlassungsvertrag mit dem Kunden, dessen Zustandekommen und Beendigung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese Allgemeinen Softwareüberlassungsbedingungen nichts Abwei- chendes vorsehen. UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist Kempten (Allgäu), falls der Kunde Kaufmann ist. 2. Sollte eine Bestimmung des Softwareüberlassungsvertrages nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksam- keit dieses Vertrages nicht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen. Die Parteien werden die nichtige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die in wirksamer Weise dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt.
Sonstige Bedingungen. Von der Westfälischen Hochschule auszufüllen: Der Teilnehmer erhält: finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU Zero Grant-Förderung finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU in Kombination mit Zero Grant-Förderung Die finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase beträgt: Ländergruppe I: 555,00 EUR/Monat*2. Dies entspricht 18,50 EUR/Tag. Ländergruppe II: 495,00 EUR/Monat*2. Dies entspricht 16,50 EUR/Tag. Ländergruppe III: 435,00 EUR/Monat*2. Dies entspricht 14,50 EUR/Tag. Die finanzielle Unterstützung umfasst auch: Fördermittel für Teilnehmer mit Behinderung („special needs“) Fördermittel für („disadvantaged background“) Teilnehmende mit Kind im Ausland Teilnehmende mit Behinderung Ländergruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Ländergruppe 2: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern Ländergruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxx * 1 Anhang I muss nicht zwingend in Papierform mit Originalunterschriften vorgelegt werden. Je nach Gesetzgebung sind ggf. gescannte oder digitale Unterschriften zulässig. * 2 1 Monat entspricht 30 Tage