Sonstige Bedingungen Musterklauseln

Sonstige Bedingungen. 12.1 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch Vodafone Übertragungswege, Hardware, Software oder sonstige technische Leistungen Dritter, insbesondere Strombelieferungen, benötigt werden, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungsverpflichtung von Vodafone steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung mit den vorbezeichneten Vorleistungen, soweit Vodafone ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von Vodafone beruht. Vodafone wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgelte für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
Sonstige Bedingungen. 10.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vodafone auf einen Dritten übertragen.
Sonstige Bedingungen. 1. Jeder Softwareüberlassungsvertrag mit dem Kunden, dessen Zustandekommen und Beendigung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese Allgemeinen Softwareüberlassungsbedingungen nichts Abwei- chendes vorsehen. UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist Kempten (Allgäu), falls der Kunde Kaufmann ist.
Sonstige Bedingungen. 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden.
Sonstige Bedingungen. (1) Bei kurzfristigen Aufträgen wird ein Expresszuschlag vereinbart.
Sonstige Bedingungen. I. Von der Westfälischen Hochschule auszufüllen: Der Teilnehmer erhält: finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU Zero Grant-Förderung finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU in Kombination mit Zero Grant-Förderung Die finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase beträgt: Ländergruppe I: 555,00 EUR/Monat*2. Dies entspricht 18,50 EUR/Tag. Ländergruppe II: 495,00 EUR/Monat*2. Dies entspricht 16,50 EUR/Tag. Ländergruppe III: 435,00 EUR/Monat*2. Dies entspricht 14,50 EUR/Tag. Die finanzielle Unterstützung umfasst auch: Fördermittel für Teilnehmer mit Behinderung („special needs“) Fördermittel für („disadvantaged background“) Teilnehmende mit Kind im Ausland Teilnehmende mit Behinderung Ländergruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Ländergruppe 2: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern Ländergruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Xxxxxxxx, Xxxxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx, Xxxxxx * 1 Anhang I muss nicht zwingend in Papierform mit Originalunterschriften vorgelegt werden. Je nach Gesetzgebung sind ggf. gescannte oder digitale Unterschriften zulässig. * 2 1 Monat entspricht 30 Tage
Sonstige Bedingungen. Die Feuerwehr behält sich vor, im Einzelfall abweichende Regelungen festzulegen, wenn feuerwehrtaktische oder technische Bedingungen dies erfordern.
Sonstige Bedingungen. Jede Änderung oder Ergänzung des Kreditvertrags oder eine Vereinbarung über dessen Aufhebung bedarf, um Gültigkeit zu erlangen, der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein bzw. nicht durchgeführt werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Sonstige Bedingungen. Die Beantwortung sämtlicher Fragen bzw. Beilegung aller Konflikte bezüglich der Berechtigung für das Empfehlungsprogramm, des Erhalts von Prämien oder Ihrer Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung unterliegt unserer angemessenen Auslegung. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, nach Remitlys alleinigem Ermessen das Konto/die Konten von Ihnen und dem Empfehlungsnehmer zu schließen sowie die Prämien für Sie und den Empfehlungsnehmer für ungültig zu erklären, falls der Empfehlungsnehmer oder Sie gegen diese Vereinbarung verstoßen bzw. einen entsprechenden Versuch unternehmen oder anderweitig den Anforderungen des Empfehlungsprogramms zuwiderhandeln. Mitarbeiter von Remitly können Prämien weder einfordern noch einlösen.
Sonstige Bedingungen. 12.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtlich unwirksam oder aus Rechtsgründen undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon nicht berührt. Gegebenenfalls ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen, damit der wirtschaftliche Zweck dieses Vertrages erfüllt wird.