Sonstiges und Schlussbestimmungen Musterklauseln

Sonstiges und Schlussbestimmungen. HQLabs behält sich das Recht vor, diese Bedingungen oder sein Angebot jederzeit in einer für den Lizenznehmer zumutbaren Weise zu verändern und hat darüber drei Monate im Voraus zu informieren. Für diesen Fall wird dem Lizenznehmer ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. HQLabs ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des gan- zen Leistungsspektrums seiner Dienste zu beauftragen. Dies betrifft ins- besondere Hardware-Leistungen wie Servergestellung deren Wartung und Leistungen von Rechenzentren. Darüber hinaus können einzelne Leistungen im Rahmen von Beratung, Schulung, Support und ähnliches durch Partner oder freie Mitarbeiter von HQLabs erbracht werden, die ih- rerseits zur Geheimhaltung und weiteren Bestimmungen dieser AGB ver- pflichtet sind. Sollte eine Bestimmung dieser oder einbezogener Bedingungen oder An- gebotsbestandteile unwirksam oder in Teilen unvollständig sein oder wer- den, so bleiben die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung in ihrer Gül- tigkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Be- stimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesen Bedingungen und den Vereinbarungen.
Sonstiges und Schlussbestimmungen a) Eine Haftung für Kleidung und andere Gegenstände, die das Kind in die Einrichtung mitbringt, kann nicht übernommen werden.
Sonstiges und Schlussbestimmungen. 11.1. Der Vertrag (einschließlich dieser AVB) unterliegt in Anwendung und Auslegung dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1998 ist ausgeschlossen. Für Xxxxxx mit Wohnsitz in der EU finden zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts des Mitgliedstaats Anwendung, in dem der Nutzer seinen Wohnsitz hat, sofern diese vorteilhafter für den Nutzer sind als die Bestimmungen des deutschen Rechts.
Sonstiges und Schlussbestimmungen. 10.1. Sämtliche zwischen YPS und dem Kunden ausgetauschten Unterlagen, mündlich und schriftlich als vertraulich einzustufende Informationen und Erfahrungen, die nicht zwingend als solche gekennzeichnet sein müssen, sind vertraulich zu behandeln. Sofern sie nicht nach Bestimmungen dieser AGB Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, z.B. Zulieferern von YPS, ist eine schriftliche Zustimmung erforderlich um besagte Informationen an sonstige Dritte weiterzugeben.
Sonstiges und Schlussbestimmungen. Die Ansprüche von Weddyplans e.U. können die Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Wir sind berechtigt, sämtliche Daten des Auftraggebers im Rahmen des Auftragsverhältnisses, die zur Verfügung gestellt wurden, zu Zwecken des Marketings und ähnlichem weiterverarbeitet werden dürfen. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens von Weddyplans e.U. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sonstiges und Schlussbestimmungen. Unsere Ansprüche können die Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Wir sind berechtigt, Daten über die Auftraggeber, die wir im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhalten, zu Zwecken des Marketings und ähnlichem zu verarbeiten. Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt, soweit diese Vereinbarung zulässig ist, das sachlich zuständige Gericht im Sprengel des Bezirksgerichtes Graz-Ost als vereinbart. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden.
Sonstiges und Schlussbestimmungen. 1. Auf die Verträge zwischen Auftraggeber und TELOGS findet ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
Sonstiges und Schlussbestimmungen. 9.1 Der Designer ist berechtigt, den Auftraggeber in eine Referenz- liste aufzunehmen, die in elektronischen Medien, Printmedien oder auf andere Weise veröffentlicht wird. Außerdem ist er berechtigt, Belegexemplare und in anderer (z.B. elektronischer) Form vorlie- gende gestalterische Ergebnisse zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
Sonstiges und Schlussbestimmungen. HQLabs behält sich das Recht vor, diese Bedingungen oder sein Ange- bot bei veränderten Marktbedingungen sowie bei Veränderungen der Gesetzeslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung jederzeit in einer für den Lizenznehmer zumutbaren Weise zu verändern und hat darüber drei Monate im Voraus zu informieren. Für diesen Fall wird dem Lizenz- nehmer ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. HQLabs ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspekt- rums seiner Dienste zu beauftragen. Dies betrifft insbesondere Hard- ware-Leistungen wie Servergestellung deren Wartung und Leistungen von Rechenzentren. Darüber hinaus können einzelne Leistungen im Rahmen von Beratung, Schulung, Support und ähnliches durch Partner oder freie Mitarbeiter von HQLabs erbracht werden, die ihrerseits zur Ge- heimhaltung und weiteren Bestimmungen dieser AGB verpflichtet sind. Sollte eine Bestimmung dieser oder einbezogener Bedingungen oder An- gebotsbestandteile unwirksam oder in Teilen unvollständig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung in ihrer Gültigkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestim- mung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Glei- ches gilt für etwaige Lücken in diesen Bedingungen und den Vereinba- rungen.
Sonstiges und Schlussbestimmungen. 12.1 Die Laufzeit dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Leistungsvertrags. Die Regelungen zur ordentlichen Kündigung des Leistungsvertrags gelten entsprechend. Eine Kündigung des Leistungsvertrags bewirkt automatisch auch eine Kündigung dieses Vertrags. Eine isolierte Kündigung dieses Vertrags ist ausgeschlossen.