Speisenausgabe Musterklauseln

Speisenausgabe. Der Auftragnehmer hat bei der Ausgabe der Speisen Folgendes sicherzustellen: • Es müssen schriftliche Anweisungen über die menüspezifisch zu portionierenden Mengen für jede angebotene Speisenkomponente vorliegen und angewendet werden. 6 In den schriftlichen Anweisungen muss Folgendes berücksichtigt sein: o Die Mengenangaben entsprechen Einzelportionen. 6 o Die Mengenangaben entsprechen den real produzierten Mengen. 6 o Jede Speisenkomponente eines 20tägigen Verpflegungszeitraums ist erfasst und entsprechend den Angaben auf dem Speisenplan benannt. Verallgemei- nernde Angaben wie Soßen, Süßspeisen, Ragouts etc. dürfen nicht gemacht werden. 6 o Die Angaben zur Portionsgröße berücksichtigen die verschiedenen Altersgrup- pen (s. DGE-Qualitätsstandard Kapitel 7.2). 6 • Es müssen geeignete Messinstrumente zur Bestimmung der vorgesehenen Portionsgrö- ßen (z. X. Xxxxx, passende Kellen und/oder Anlegebesteck) zur Verfügung stehen und benutzt werden. 6 • Die laut schriftlicher Anweisung des Auftragnehmers vorgesehenen Portionsgrößen müssen beachtet werden und Änderungen hinsichtlich der Portionsgröße oder Speisen- zusammenstellung dürfen von den Ausgabekräften nur auf expliziten Wunsch des Kin- des vorgenommen werden. Ausgabekräfte dürfen nicht von sich aus Wahlmöglichkeiten anbieten.6 • Werden einzelne Speisenkomponenten des Menüs wie Rohkost, Salat, Frischobst und/oder andere Desserts zur Selbstbedienung angeboten, weisen die Ausgabekräfte alle Essensteilnehmerinnen und -teilnehmer menüspezifisch auf das Angebot hin. Am Buffet und bei Tischgemeinschaften sind die vorgesehenen Mengen pro Kind ersichtlich und einfach zu portionieren. Passendes Anlegebesteck liegt unter Angabe der vorgesehenen Mengen (1 Kelle, 2 Löffel etc.) bzw. unter Angabe der Stückzahl bereit.6 • Schauteller oder andere Visualisierungen, die die Menüzusammenstellung repräsentie- ren, sind täglich gut sichtbar für die Kinder aufzustellen.6 • Auf Wunsch der Schule hat der Auftragnehmer das Speisenangebot als Einzelkompo- nenten anzuliefern und auszugeben. Wird beispielsweise Gemüse in Soße angeboten, so muss auf Wunsch der Schule das Gemüse getrennt von der Soße angeliefert und ausgegeben werden.6 • Xxxxx Xxxxxx und Frischobst sind vom Auftragnehmer frisch zuzubereiten und kind- gerecht zu portionieren.6 • Die Warmhaltezeit zubereiteter Speisen beträgt maximal drei Stunden.1 Die maximale Warmhaltezeit darf nicht überschritten werden.6 o Die Warmhaltezeit beginnt mit Beendigung des Garprozesses und ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.