Speisenherstellung Musterklauseln

Speisenherstellung. Bei der Speisenzubereitung sind folgende Anforderungen zu beachten: • Auf eine fettarme Zubereitung wird geachtet.1 • Für die Zubereitung von Gemüse und Kartoffeln werden fettarme und nährstofferhal- tende Garmethoden (Dünsten, Dämpfen, Grillen) angewendet.1 o Insbesondere bei Kartoffeln und Gemüse wird im gesamten Herstellungsprozess auf eine nährstofferhaltende Handhabung geachtet, z.B. dürfen geschälte Kar- toffeln nicht lange (z. B. am Vortag) gewässert werden, tiefgekühltes Gemüse nicht vor der Zubereitung aufgetaut werden und rohes Gemüse nicht längere Zeit ohne Kühlung gelagert werden.6 o Kartoffeln und Gemüse sowie Speisen mit Kartoffeln und Gemüse werden zur Nährstoffschonung zum spätestmöglichen Garzeitpunkt in der Produktionskette fertiggestellt.6 • Zum Würzen werden frische oder tiefgekühlte Kräuter bevorzugt.1 • Jodsalz wird verwendet, es wird sparsam gesalzen.1 • Zucker wird in Maßen eingesetzt.1 o Desserts und andere süße Speisen dürfen nicht mehr als 6 g zugesetzten Zucker auf 100 g Produkt enthalten.6 o Pikante Speisen enthalten in der Regel keinen zugesetzten Zucker.6 • Für die Speisenherstellung liegen Dokumente einschließlich Rezepten mit Zuberei- tungshinweisen vor und werden umgesetzt.2 Die Rezepte müssen aktuell gehalten werden, Angaben zu allen verwendeten Zutaten mit Mengenangeben enthalten und den tatsächlich zubereiteten Mengen pro Portion entsprechen, da der Auftragnehmer damit zusammen mit anderen Dokumenten den Nachweis der Einhaltung der Lebensmittelauswahl gem. Ziff. 5.1.1, der Häufigkeitsanforderungen gem. Ziff. 5.1.2.1, der Nährstoffzufuhr gem. Ziff. 5.1.6 und der Lebensmittelmengen gem. Ziff. 5.1.7 führen muss. Liegen für eingesetzte Lebensmittel mit mehr als einer Zutat (z.B. Bratlinge, Soßen etc.) bezüglich einzelner Zutaten keine Mengenangaben und/oder keine Angaben zur Qualität im Sinne von Ziff. 5.1.1 vor, zählen die entsprechenden Zutaten nicht als angeboten im Sinne von Ziff. 5.1.1, 5.1.2.1 und 5.1.7.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.