Spezielle Regelung für Nutzung von Drohnen. Bei der Nutzung von Drohnen sind die dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen ebenso einzuhalten wie die Bedienungsvorschriften des Herstellers. Du hast sicherzustellen, dass du • über alle erforderlichen Nachweise und Erlaubnisse verfügst, die nach geltendem Recht, insbesondere den EU-Verordnungen Nr. 2018/1139, Nr. 2019/945 und Nr. 2019/947, dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrsordnung (LuftVO) erforderlich sind (wie z.B. einen „EU-Kompetenznachweis“ oder ein „EU-Fernpiloten-Zeugnis“ [„Drohnenführerschein“]); • mit dem vom Hersteller erstellten Benutzerhandbuch vertraut bist; • geltende Registrierungspflichten, insbesondere gem. Art. 14 der EU-VO 2019/947 einhältst, d.h. dich insbesondere als Drohnen-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrierst und deine Registrierungsnummer auf der Drohne anbringst (welche vor Rückgabe der Drohne an Xxxxxx wieder abzulösen ist); • sämtliche Pflichten als Betreiber von Drohnen gem. dem Anhang der EU-Verordnung Nr. 2018/947 einhältst, wozu insbesondere folgende Pflichten gehören: 13.1.1. UAS.OPEN.050 Verantwortung des UAS-Betreibers 13.1.2. Verordnung (EU) 2019/945
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Spezielle Regelung für Nutzung von Drohnen. Bei der Nutzung von Drohnen sind die dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen ebenso einzuhalten wie die Bedienungsvorschriften des Herstellers. Du hast sicherzustellen, dass du • über alle erforderlichen Nachweise und Erlaubnisse verfügst, die nach geltendem Recht, insbesondere den EU-Verordnungen Nr. 2018/1139, Nr. 2019/945 und NrXx. 2019/9470000/000, dem deutschen Luftverkehrsgesetz xxx xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxx (LuftVGXXX) und der Luftverkehrsordnung (LuftVO) allfälligen weiteren gesetzlichen Regelungen erforderlich sind (wie z.B. einen „EU-Kompetenznachweis“ oder ein „EU-Fernpiloten-Zeugnis“ [„Drohnenführerschein“]); • mit dem vom Hersteller erstellten Benutzerhandbuch vertraut bist; • geltende Registrierungspflichten, insbesondere gem. Art. 14 der EU-VO 2019/947 einhältst, d.h. dich insbesondere als Drohnen-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrierst und deine Registrierungsnummer auf der Drohne anbringst (welche vor Rückgabe der Drohne an Xxxxxx wieder abzulösen ist); • sämtliche Pflichten als Betreiber von Drohnen gem. dem Anhang der EU-Verordnung Nr. 2018/947 einhältst, wozu insbesondere folgende Pflichten gehören:
13.1.1. UAS.OPEN.050 Verantwortung des UAS-Betreibers
13.1.2. Verordnung (EU) 2019/9452019/945 Du musst im Falle eines Betriebs mit einem unbemannten Luftfahrzeug einer der in den Teilen 1 bis 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 festgelegten Klassen gewährleisten, dass • dem UAS die entsprechende EU-Konformitätserklärung mit den Angaben der jeweiligen Klasse beiliegt, und • das entsprechende Klassen-Identifizierungskennzeichen auf dem unbemannten Luftfahrzeug angebracht ist.
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