Common use of Spezielle Regelung für Nutzung von Drohnen Clause in Contracts

Spezielle Regelung für Nutzung von Drohnen. Bei der Nutzung von Drohnen sind die dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen ebenso einzuhalten wie die Bedienungsvorschriften des Herstellers. Du hast sicherzustellen, dass du • über alle erforderlichen Nachweise und Erlaubnisse verfügst, die nach geltendem Recht, insbesondere den EU-Verordnungen Nr. 2018/1139, Nr. 2019/945 und Nr. 2019/947, dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und der Luftverkehrsordnung (LuftVO) erforderlich sind (wie z.B. einen „EU-Kompetenznachweis“ oder ein „EU-Fernpiloten-Zeugnis“ [„Drohnenführerschein“]); • mit dem vom Hersteller erstellten Benutzerhandbuch vertraut bist; • geltende Registrierungspflichten, insbesondere gem. Art. 14 der EU-VO 2019/947 einhältst, d.h. dich insbesondere als Drohnen-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrierst und deine Registrierungsnummer auf der Drohne anbringst (welche vor Rückgabe der Drohne an Xxxxxx wieder abzulösen ist); • sämtliche Pflichten als Betreiber von Drohnen gem. dem Anhang der EU-Verordnung Nr. 2018/947 einhältst, wozu insbesondere folgende Pflichten gehören: 13.1.1. UAS.OPEN.050 Verantwortung des UAS-Betreibers 13.1.2. Verordnung (EU) 2019/945

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Spezielle Regelung für Nutzung von Drohnen. Bei der Nutzung von Drohnen sind die dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen ebenso einzuhalten wie die Bedienungsvorschriften des Herstellers. Du hast sicherzustellen, dass du • über alle erforderlichen Nachweise und Erlaubnisse verfügst, die nach geltendem Recht, insbesondere den EU-Verordnungen Nr. 2018/1139, Nr. 2019/945 und NrXx. 2019/9470000/000, dem deutschen Luftverkehrsgesetz xxx xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxx (LuftVGXXX) und der Luftverkehrsordnung (LuftVO) allfälligen weiteren gesetzlichen Regelungen erforderlich sind (wie z.B. einen „EU-Kompetenznachweis“ oder ein „EU-Fernpiloten-Zeugnis“ [„Drohnenführerschein“]); • mit dem vom Hersteller erstellten Benutzerhandbuch vertraut bist; • geltende Registrierungspflichten, insbesondere gem. Art. 14 der EU-VO 2019/947 einhältst, d.h. dich insbesondere als Drohnen-Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrierst und deine Registrierungsnummer auf der Drohne anbringst (welche vor Rückgabe der Drohne an Xxxxxx wieder abzulösen ist); • sämtliche Pflichten als Betreiber von Drohnen gem. dem Anhang der EU-Verordnung Nr. 2018/947 einhältst, wozu insbesondere folgende Pflichten gehören: 13.1.1. UAS.OPEN.050 Verantwortung des UAS-Betreibers 13.1.2. Verordnung (EU) 2019/9452019/945 Du musst im Falle eines Betriebs mit einem unbemannten Luftfahrzeug einer der in den Teilen 1 bis 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 festgelegten Klassen gewährleisten, dass • dem UAS die entsprechende EU-Konformitätserklärung mit den Angaben der jeweiligen Klasse beiliegt, und • das entsprechende Klassen-Identifizierungskennzeichen auf dem unbemannten Luftfahrzeug angebracht ist.

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