Spezielle Risiken Musterklauseln

Spezielle Risiken. Sofern besonders vereinbart und im Versicherungsschein genannt (siehe Versicherungsschein – Bedingungen und Vereinbarungen) gilt:
Spezielle Risiken. Für die Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung gilt: Die Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden, da die Überschussentwicklung von den künftigen Kapitalerträgen und der Entwicklung der Kosten abhängig ist. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn der Versicherungsnehmer seine Vertrags- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Antrag oder dem Angebot. Es gelten die zu Vertragsbeginn gültigen und dem Versicherungsnehmer zuvor ausgehändigten Versicherungs- bedingungen.
Spezielle Risiken. Die Hauptgeschäftstätigkeit der AXA Versicherung AG ist der Betrieb von Versicherungsgeschäften. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Bereich Versicherungen -
Spezielle Risiken. 1. Die im Rahmen des Vermögensverwaltungsvertrags zu tätigenden Geschäfte beziehen sich auf Finanzinstrumente, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preise Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die die Raisin Bank keinen Einfluss hat.
Spezielle Risiken. 3.3.3.1 Risiken aus dem Zustand der Immobile:
Spezielle Risiken. Das Angebot zum Erwerb der tokenisierten Partizipationsscheine ist mit speziellen Risiken behaftet, insbesondere:
Spezielle Risiken. Die Bank wird dem Kontoinhaber eine Broschüre „Aufklärung zu Risiken von Finanzinstrumenten“ zur Verfügung stellen. Diese Broschüre informiert über die erhöhten Risiken in Zusammenhang mit bestimmten Transaktionen; der Kontoinhaber verpflichtet sich, deren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen.
Spezielle Risiken. Für die Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung gilt: Die Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden, da die Überschussentwicklung von den künftigen Kapitalerträgen und der Entwicklung der Kosten abhängig ist. Der Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir den von Ihnen gestellten Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages annehmen. Dies geschieht, indem wir Ihnen den Versicherungsschein oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung übersenden und dieser/diese Ihnen zugeht. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheines durch Zahlung des Erstbeitrages und der Versicherungsteuer, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Wird der erste Beitrag erst nach diesem Zeitpunkt eingefordert, alsdann aber ohne Verzug gezahlt, so beginnt der Versicherungsschutz mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Die Angaben zum Beginn der Versicherung ergeben sich im Übrigen aus dem Antrag oder dem Angebot sowie den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen. Eine Frist, während der Sie an den Antrag gebunden sind, besteht nicht.
Spezielle Risiken a. Risiken aus dem Zustand der Immobile: Hier stellt vor allem die Bauqualität eine wesentliche Bedeutung dar, denn diese hat Einfluss auf die langfristige Vermietung und der Wertentwicklung der Immobilie. Es stellt insoweit ein Risiko dar, dass unerkannte Baummängel auftreten können. Es können Kosten für die Beseitigung o. Ä. auftreten. Auch nicht behebbare Baummängel können zu einer Mietminderungen führen und sich somit nachteilig auf künftige Mieterlöse auswirken. Diese Risiken können somit die Zins– und Rückzahlungsansprüche der Anleger gefährden.
Spezielle Risiken. Der Erwerb der Schuldverschreibungen ist mit speziellen Risiken verbunden. Die wesentli- chen Risiken des Erwerbs sind im Abschnitt "Risikofaktoren" des Prospekts dargestellt.