Steuer-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungs- gerichten wahrzunehmen sowie in Ein-/Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen.
Steuer-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahr- zunehmen. Es besteht Versicherungsschutz bereits in einem der Klage vorgeschalteten Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren (z. B. Streitigkei- ten im Zusammenhang mit Ihrer Einkommensteuer).
Steuer-Rechtsschutz. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, z. B. Körperschaftsteuer, Einkommensteuererklärung.
Steuer-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzuneh- men, im privaten Bereich auch in Einspruchs-/Widerspruchsverfahren, die diesen Verfahren vorangehen. Der Steuer-Rechtsschutz des privaten Bereichs gilt nicht für gewerbliche, freiberufliche oder sonst selbständige Tätigkeiten. Im Verkehrs-Rechtsschutz umfasst der Versicherungsschutz auch das steuerrechtliche Verwaltungsverfahren.
Steuer-Rechtsschutz. (aa) um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren, bed_irs_nt10_1017
Steuer-Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Vereinbarung auf den Privat-, Berufs- und/oder Betriebsbereich.
Steuer-Rechtsschutz a) um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungs- gerichten (allgemeiner Steuer-Rechtsschutz). Sie haben Schutz ab dem gerichtlichen Verfahren. Sie haben den ADAC Rechtsschutz Premium vereinbart. Sie haben Schutz bereits ab dem außergerichtlichen Verfahren.
Steuer-Rechtsschutz um rechtliche Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. Dies gilt auch im Zusammenhang mit Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben für die versicherte selbst bewohnte Einheit. Dieser Steuer-Rechtsschutz besteht vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten;
Steuer-Rechtsschutz. 3. Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden
Steuer-Rechtsschutz. Klausel zu § 4 ARB 2008 Ford – Abweichend von § 4 (4) ARB 2008 Ford gilt beim Steuer-Rechts- schutz vor Gerichten als Rechtsschutzfall das Datum des strittigen Steuerbescheids.