Steuer-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungs- gerichten wahrzunehmen sowie in Ein-/Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen.
Steuer-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahr- zunehmen. Es besteht Versicherungsschutz bereits in einem der Klage vorgeschalteten Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren (z. B. Streitigkei- ten wegen der Kfz-Steuer).
Steuer-Rechtsschutz. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, z. B. Körperschaftsteuer, Einkommensteuererklärung.
Steuer-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzuneh- men, im privaten Bereich auch in Einspruchs-/Widerspruchsverfahren, die diesen Verfahren vorangehen. Der Steuer-Rechtsschutz des privaten Bereichs gilt nicht für gewerbliche, freiberufliche oder sonst selbständige Tätigkeiten. Im Verkehrs-Rechtsschutz umfasst der Versicherungsschutz auch das steuerrechtliche Verwaltungsverfahren.
Steuer-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwal- tungsgerichten wahrzunehmen.
a) Bei Vereinbarung des OPTIMAL-Tarifs besteht auch Versicherungsschutz für Ein-/Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen.
b) Bei Vereinbarung des BASIS-Tarifs besteht, außer in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten, kein Versiche- rungsschutz für Ein-/Widerspruchsverfahren, die diesen Gerichtsverfahren vorangehen.
Steuer-Rechtsschutz um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren, bed_irs_nt10_1017
Steuer-Rechtsschutz a) um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungs- gerichten (allgemeiner Steuer-Rechtsschutz). Sie haben Schutz ab dem gerichtlichen Verfahren. Sie haben den ADAC Rechtsschutz Premium vereinbart. Sie haben Schutz bereits ab dem außergerichtlichen Verfahren.
b) um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben auf das Halten und den Gebrauch der versicherten Fahrzeuge vor Finanz- und Verwaltungs-Behörden so- wie -Gerichten innerhalb der Europäischen Union (Verkehrs Steuer- Rechtsschutz). Sie haben Schutz bereits ab dem außergerichtlichen Verfahren.
Steuer-Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Vereinbarung auf den Privat-, Berufs- und/oder Betriebsbereich.
Steuer-Rechtsschutz um rechtliche Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. Dies gilt auch im Zusammenhang mit Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben für versicherte selbst bewohnte Einheiten. Dieser Steuer-Rechtsschutz besteht vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Er besteht auch vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden, insbesondere im Einspruchsverfahren. Für versicherte selbstständige Tätigkeiten (Ziffer 2.1.1.1) besteht der Steuer-Rechtsschutz ausschließlich vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Für versicherte selbst bewohnte Einheiten im Ausland (Ziffer 12.1) besteht er auch dort;
Steuer-Rechtsschutz. Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden