Common use of Stillliegeklausel Clause in Contracts

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: webers-mietgeraete.de, biberger-lift.de, www.solardirekt24.de

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frostz. X. Xxxxx, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab dem 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.hein.rent, flossdorf.com, www.mietgeraete-udert.de

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche AnordnungenAnordnun- gen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.obm-baumaschinen.de, c4.maier-arbeitsbuehnen.de, baugeraetecenter.de

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frostz. X. Xxxxx, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche AnordnungenAnordnun- gen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab dem 11. Kalendertag Kalender- tag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.dornseiff-arbeitsbuehnen.eu, www.baugeraete-wagner.de, www.systemlift.de

Stillliegeklausel. 7.1 8.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche AnordnungenAnordnun- gen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese die- se Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.wienaeber-hyundai.de, www.wienaeber-hyundai.de

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frostz. X. Xxxxx, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche AnordnungenAnordnun- gen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab dem 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.dornseiff-arbeitsbuehnen.eu, www.schlamann-arbeitsbuehnen.de

Stillliegeklausel. 7.1 8.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät der Mieter den Mietgegenstand gemietet isthat, infolge von Umständen, die weder der vom Mieter noch sein von dessen Auftraggeber zu vertreten haben vertretenden Umständen (z.B. Frostz. X. Xxxxx, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden 10 aufeinanderfolgenden Tagen, so gilt die Zeit ab dem 11. Kalendertag diese Zeit bis zum Wegfall der vorbezeichneten Umstände als Stillliegezeit.

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Samples: bau-baumaschinen.de, bau-baumaschinen.de

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander aufei- nander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als StillliegezeitStill- liegezeit.

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Samples: www.brr-baumaschinen.de, www.dummer-vermietungen.de

Stillliegeklausel. 7.1 7.1. Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.martmann-datteln.de

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frostz. X. Xxxxx, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, KriegsereignisseKriegs- ereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab dem 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.arbeitsbuehnen-besl.de

Stillliegeklausel. 7.1 16.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab dem 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.graeber.rentals

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder wieder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden 10 aufeinanderfolgenden Tagen, so gilt ab dem 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: oos.medica.de

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, HochwasserHoch- wasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: fe-deutschland.de

Stillliegeklausel. 7.1 8.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät der Mieter den Mietge- genstand gemietet isthat, infolge von Umständen, die weder der vom Mieter noch sein von dessen Auftraggeber zu vertreten haben vertretenden Umständen (z.B. Frostz. X. Xxxxx, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden mindes- tens 10 aufeinanderfolgenden Tagen, so gilt die Zeit ab dem 11. Kalendertag diese Zeit Kalender- tag bis zum Wegfall der vorbezeichneten Umstände als Stillliegezeit.

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Samples: www.robert-aebi.de

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von UmständenUm- ständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens min- destens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als StillliegezeitStilllie- gezeit.

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Samples: www.eundw.com

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät Ge- rät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frostz. X. Xxxxx, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, KriegsereignisseKriegsereig- nisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab dem 11. Kalendertag Kalen- dertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.paul-kuhn.de

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, ,Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.fellensiek-et.de

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber Auftrag- geber zu vertreten haben (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens mindes- tens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.robb-bauma.de

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von UmständenUmstän- den, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, HochwasserHoch- wasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: engelhardt-baumaschinen.com

Stillliegeklausel. 7.1 7.1. Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber nicht zu vertreten haben hat (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.kowalski-stapler.de

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen 1. Xxxxx die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein der Auftraggeber zu vertreten haben hat (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) ), an mindestens zehn 10 aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab dem 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: baumaschinenverleih-kraft.de

Stillliegeklausel. 7.1 7.1. Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frostz. X. Xxxxx, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab dem 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.kowalski-stapler.de

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von UmständenUm- ständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber nicht zu vertreten haben hat (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere UnruhenUnru- hen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden folgen- den Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.scheurer-arbeitsbuehnen.de

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frostz. X. Xxxxx, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander auf- einander folgenden Tagen, so gilt ab dem 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.baulift.com

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet gemie- tet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber Auf- traggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.rueko.de

Stillliegeklausel. 7.1 7.1. Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frostz. X. Xxxxx, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: boecker.de

Stillliegeklausel. 7.1 14.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät der Mietgegenstand gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn elf aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab dem 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.vp-tpa.com

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben ha- ben (z.B. Frostz. X. Xxxxx, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche behördli- che Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab dem 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.biberger.de

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben ha- ben (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche behörd- liche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: forsttechnik-mv.de

Stillliegeklausel. 7.1 8.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.hedemann-stapler.de

Stillliegeklausel. 7.1 Ruhen 1. Xxxxx die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein der Auftraggeber zu vertreten haben hat (z.B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) Anordnungen (an mindestens zehn aufeinander folgenden Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: static1.squarespace.com

Stillliegeklausel. 7.1 8.1 Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die das Gerät gemietet ist, infolge von Umständen, die weder der Mieter noch sein Auftraggeber zu vertreten haben (z.B. Frostz. X. Xxxxx, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnungen) an mindestens zehn 10 aufeinander folgenden folgendes Tagen, so gilt ab 11. Kalendertag diese Zeit als Stillliegezeit.

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Samples: www.philipp-sohn.de