Strafandrohung. Sofern die Steuerpflichtige ihrer Aufzeichnungspflicht nicht fristgerecht nachkommt, wird sie in der Anwendung von § 225 Abs. 3 des rumänischen Steuergesetzes eine Säumnisstrafe in der Höhe von RON 2’000'000.00 (Zwei Millionen Rumänische Leu) sanktioniert und mit einer Frist von fünfzehn Tagen erneut zur rechtmässigen Erfüllung der Steuerpflicht aufgefordert. Ausserdem wird die Steuerpflichtige darüber in Kenntnis gesetzt, dass nach Abschluss der Prüfung zusätzliche Nachsteuern anfallen, für die Transaktionen betreffend die nicht deklarierten verbundenen Unternehmen.
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