Common use of Streitbeilegung Clause in Contracts

Streitbeilegung. 8.1 Eine Streitbeilegung kann entweder vom Bereitsteller oder Empfänger oder von (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers), der für das Lenkungsorgan des Vertrags und dessen Multilateralen Systems tätig wird, angestrengt werden. 8.2 Die Vertragsparteien dieser Vereinbarung kommen überein, dass die (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers), die das Lenkungsorgan und das Multilaterale System vertritt, als Drittbegünstigter berechtigt ist, Streitbeilegungsverfahren im Hinblick auf Rechte und Pflichten des Bereitstellers und Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung anzustrengen. 8.3 Der Drittbegünstigte ist berechtigt, vom Bereitsteller und Empfänger sachdienliche Informationen, einschliesslich, soweit erforderlich, Muster, mit Bezug zu ihren Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung anzufordern. Solche Informationen oder Muster sind vom Bereitsteller und Empfänger zur Verfügung zu stellen. 8.4 Jede sich aus dieser Vereinbarung ergebende Streitigkeit wird wie folgt beigelegt: a) Gütliche Streitbeilegung: Die Vertragsparteien bemühen sich, die Streitigkeit nach Treu und Glauben durch Verhandlungen beizulegen. b) Vermittlung: Falls die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beigelegt wird, können sich die Vertragsparteien für eine Vermittlung durch einen neutralen und unabhängigen Schlichter entscheiden, der von ihnen einvernehmlich bestimmt wird. c) Schiedsverfahren: Falls die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen oder Vermittlung beigelegt wurde, kann jede Vertragspartei die Streitigkeit einem Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung eines von den Streitparteien vereinbarten internationalen Gremiums unterwerfen. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung wird die Streitigkeit nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Jede Streitpartei kann auf Wunsch ihren Schiedsrichter aus einer vom Lenkungsorgan für diesen Zweck erstellten Expertenliste bestellen. Beide Vertragsparteien oder die von ihnen bestellten Schiedsrichter können vereinbaren, einen einzigen Schiedsrichter oder gegebenenfalls einen den Vorsitz führenden Schiedsrichter aus dieser Expertenliste zu bestellen. Das Ergebnis dieses Schiedsverfahrens ist verbindlich.

Appears in 4 contracts

Samples: Material Transfer Agreement, Standardisierte Materialübertragungsvereinbarung, Material Transfer Agreement

Streitbeilegung. 8.1 Eine Streitbeilegung kann entweder vom Bereitsteller 1) Streitfragen, die sich bei der Auslegung dieser Vereinbarung ergeben, sind, sofern sie nicht anlässlich der halbjährlichen Treffen der Vollzugs- behörden oder Empfänger oder von (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers)auf diplomatischem Wege erledigt werden können, der für das Lenkungsorgan des Vertrags und dessen Multilateralen Systems tätig wird, angestrengt werdeneinem Schiedsgericht zur Entscheidung zu unterbreiten. 8.2 Die Vertragsparteien dieser Vereinbarung kommen überein2) Das Schiedsgericht wird auf Verlangen einer der beiden Parteien von Fall zu Fall gebildet, dass die (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers), die das Lenkungsorgan indem jede Partei ein Mitglied bestellt und das Multilaterale System vertritt, beide Mit- glieder sich auf den Angehörigen eines dritten Staates als Drittbegünstigter berechtigt ist, Streitbeilegungsverfahren im Hinblick auf Rechte und Pflichten des Bereitstellers und Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung anzustrengen. 8.3 Der Drittbegünstigte ist berechtigt, vom Bereitsteller und Empfänger sachdienliche Informationen, einschliesslich, soweit erforderlich, Muster, mit Bezug zu ihren Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung anzufordern. Solche Informationen oder Muster sind vom Bereitsteller und Empfänger zur Verfügung zu stellen. 8.4 Jede sich aus dieser Vereinbarung ergebende Streitigkeit wird wie folgt beigelegt: a) Gütliche Streitbeilegung: Die Vertragsparteien bemühen sich, die Streitigkeit nach Treu und Glauben durch Verhandlungen beizulegen. b) Vermittlung: Falls die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beigelegt wird, können sich die Vertragsparteien für eine Vermittlung durch einen neutralen und unabhängigen Schlichter entscheidenObmann einigen, der von ihnen einvernehmlich bestimmt wirdden Parteien zu bestellen ist. Die Mitglieder sind innerhalb von zwei Monaten, der Obmann ist innerhalb von drei Monaten zu bestellen, nachdem die eine Partei der anderen mitgeteilt hat, dass sie die Streitfrage einem Schiedsgericht unterbreiten will. c3) Schiedsverfahren: Falls Werden die Streitigkeit in Abs. 2 genannten Fristen nicht durch Verhandlungen eingehalten, so kann, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, jede Partei den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen. Besitzt der Präsident die schweizerische oder Vermittlung beigelegt wurdeliechtensteini- sche Staatsangehörigkeit oder ist er aus einem anderen Grund verhindert, kann jede Vertragspartei so soll der Vizepräsident die Streitigkeit einem Schiedsverfahren gemäß Ernennungen vornehmen. Besitzt auch der Schiedsordnung eines Vizepräsident die schweizerische oder liechtensteinische Staatsangehörig- keit oder ist auch er verhindert, so soll das im Rang nächstfolgende Mitglied des Gerichtshofes, das weder die schweizerische noch die liechtensteinische Staatsangehörigkeit besitzt, die Ernennungen vornehmen. 4) Das Schiedsgericht entscheidet aufgrund der zwischen den Parteien bestehenden Verträge und des allgemeinen Völkerrechts mit Stimmenmehr- heit. Seine Entscheidungen sind bindend. Jede Partei trägt die Kosten des von ihr bestellten Schiedsrichters; die Kosten des Obmanns sowie die sons- tigen Kosten werden von den Streitparteien vereinbarten internationalen Gremiums unterwerfenParteien zu gleichen Teilen getragen. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung wird die Streitigkeit nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Jede Streitpartei kann auf Wunsch ihren Schiedsrichter aus einer vom Lenkungsorgan für diesen Zweck erstellten Expertenliste bestellen. Beide Vertragsparteien oder die von ihnen bestellten Schiedsrichter können vereinbaren, einen einzigen Schiedsrichter oder gegebenenfalls einen den Vorsitz führenden Schiedsrichter aus dieser Expertenliste zu bestellen. Das Ergebnis dieses Schiedsverfahrens ist verbindlichIm Übrigen regelt das Schiedsgericht sein Verfahren selbst.

Appears in 3 contracts

Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches, Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches, Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches

Streitbeilegung. 8.1 Eine Streitbeilegung kann entweder vom Bereitsteller Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Empfänger oder von (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers), der für das Lenkungsorgan des Vertrags und dessen Multilateralen Systems tätig wird, angestrengt werden. 8.2 Die Vertragsparteien dieser Vereinbarung kommen überein, dass die (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers), die das Lenkungsorgan und das Multilaterale System vertritt, als Drittbegünstigter berechtigt ist, Streitbeilegungsverfahren Ansprüche im Hinblick auf Rechte und Pflichten des Bereitstellers und Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung anzustrengen. 8.3 Der Drittbegünstigte ist berechtigt, vom Bereitsteller und Empfänger sachdienliche Informationen, einschliesslich, soweit erforderlich, Muster, Zusammenhang mit Bezug zu ihren Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung anzufordern. Solche Informationen oder Muster der Bestellung ("Streitigkeit") sind vom Bereitsteller und Empfänger zur Verfügung zu stellen. 8.4 Jede sich aus dieser Vereinbarung ergebende Streitigkeit wird wie folgt beigelegt: a) Gütliche Streitbeilegung: Die Vertragsparteien bemühen sich, die Streitigkeit zunächst durch Verhandlungen nach Treu und Glauben durch Verhandlungen zwischen den Parteien beizulegen. b) Vermittlung: Falls . Kann die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen nach Treu und Glauben beigelegt wirdwerden, können sich vereinbaren die Vertragsparteien für eine Vermittlung durch einen neutralen Parteien, die Streitigkeit zur Mediation vorzulegen. Auf das Erfordernis einer Mediation und unabhängigen Schlichter entscheiden, der von ihnen einvernehmlich bestimmt wird. c) Schiedsverfahren: Falls Verhandlung kann in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Käuferin und Lieferant verzichtet werden. Wird die Streitigkeit nicht anderweitig innerhalb eines angemessenen Zeitraums (maximal 75 Tage) durch Verhandlungen oder Vermittlung beigelegt wurdeMediation beigelegt, kann jede Vertragspartei Partei die Streitigkeit einem verbindlichen Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung eines von den Streitparteien vereinbarten internationalen Gremiums unterwerfen. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung wird die Streitigkeit nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden(International Chamber of Commerce, ICC) unterwerfen. Jede Streitpartei kann auf Wunsch ihren Schiedsrichter aus einer vom Lenkungsorgan für diesen Zweck erstellten Expertenliste bestellen. Beide Vertragsparteien oder die von ihnen bestellten Schiedsrichter können vereinbaren, einen einzigen Schiedsrichter oder gegebenenfalls einen den Vorsitz führenden Schiedsrichter aus dieser Expertenliste zu bestellenDie Schiedsgerichtsordnung in der jeweils gültigen Fassung gilt als durch Inbezugnahme in diese Ziffer aufgenommen. Das Ergebnis dieses Schiedsgericht besteht aus einem Schiedsrichter. Ist der Lieferant im selben Land wie die Käuferin ansässig, ist Schiedsort die Hauptstadt des Landes, in dem die Käuferin ansässig ist. Anderenfalls ist Schiedsort London, England. Schiedssprache ist Englisch. Die Kosten des Schiedsverfahrens ist verbindlich(einschließlich Honorare und Auslagen des/der Schiedsrichter(s)) tragen die Parteien zu gleichen Teilen. Allerdings trägt jede Partei ihre Anwaltsgebühren selbst. Der/die Schiedsrichter ist/sind befugt, die Haftung zwischen den Parteien aufzuteilen. Er ist/sie sind jedoch nicht befugt, nach den ausdrücklichen Bestimmungen der Bestellung nicht vorgesehene oder über diese hinausgehende Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche zuzuerkennen. Der Schiedsspruch wird den Parteien schriftlich vorgelegt und umfasst auf etwaiges Verlangen einer der Parteien den festgestellten Sachverhalt und die rechtlichen Schlussfolgerungen. Der Schiedsspruch kann durch ein zuständiges Gericht vollstreckbar erklärt und vollstreckt werden. In Bezug auf eine Klage wegen Verstoßes gegen die Vertraulichkeitspflicht oder Pflichten betreffend geistiges Eigentum schließt diese Ziffer nicht aus, dass eine der Parteien einstweiligen Rechtsschutz in Form einer einstweiligen Anordnung oder einer einstweiligen Verfügung beantragt. Ein gerichtlicher Antrag einer Partei bei einem Gericht auf einstweiligen Rechtsschutz gilt nicht als Verzicht auf die Pflicht zu der in der Bestellung vorgesehenen Schiedsvereinbarung. DIE PARTEIEN VERZICHTEN AUSDRÜCKLICH AUF IHRE JEWEILIGEN RECHTE AUF EIN JURY-VERFAHREN.

Appears in 2 contracts

Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase

Streitbeilegung. 8.1 Eine Streitbeilegung kann entweder vom Bereitsteller 1. Streitfragen, die sich bei der Auslegung dieser Vereinbarung ergeben, sind, sofern sie nicht anlässlich der halbjährlichen Treffen der Vollzugsbehörden oder Empfänger oder von (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers)auf diplomatischem Wege erledigt werden können, der für das Lenkungsorgan des Vertrags und dessen Multilateralen Systems tätig wird, angestrengt werdeneinem Schiedsgericht zur Entschei- dung zu unterbreiten. 8.2 Die Vertragsparteien dieser Vereinbarung kommen überein2. Das Schiedsgericht wird auf Verlangen einer der beiden Parteien von Fall zu Fall gebildet, dass die (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers), die das Lenkungsorgan indem jede Partei ein Mitglied bestellt und das Multilaterale System vertritt, beide Mitglieder sich auf den Angehörigen eines dritten Staates als Drittbegünstigter berechtigt ist, Streitbeilegungsverfahren im Hinblick auf Rechte und Pflichten des Bereitstellers und Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung anzustrengen. 8.3 Der Drittbegünstigte ist berechtigt, vom Bereitsteller und Empfänger sachdienliche Informationen, einschliesslich, soweit erforderlich, Muster, mit Bezug zu ihren Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung anzufordern. Solche Informationen oder Muster sind vom Bereitsteller und Empfänger zur Verfügung zu stellen. 8.4 Jede sich aus dieser Vereinbarung ergebende Streitigkeit wird wie folgt beigelegt: a) Gütliche Streitbeilegung: Die Vertragsparteien bemühen sich, die Streitigkeit nach Treu und Glauben durch Verhandlungen beizulegen. b) Vermittlung: Falls die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beigelegt wird, können sich die Vertragsparteien für eine Vermittlung durch einen neutralen und unabhängigen Schlichter entscheidenObmann einigen, der von ihnen einvernehmlich bestimmt wirdden Parteien zu bestellen ist. Die Mitglieder sind innerhalb von zwei Monaten, der Obmann ist innerhalb von drei Monaten zu bestellen, nachdem die eine Partei der anderen mit- geteilt hat, dass sie die Streitfrage einem Schiedsgericht unterbreiten will. c) Schiedsverfahren: Falls 3. Werden die Streitigkeit in Absatz 2 genannten Fristen nicht durch Verhandlungen eingehalten, so kann, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, jede Partei den Präsidenten des Internationalen Gerichtshofes ersuchen, die erforderlichen Ernennungen vorzunehmen. Besitzt der Präsident die schweizerische oder Vermittlung beigelegt wurdeliechtensteinische Staatsangehörigkeit oder ist er aus einem anderen Grund verhindert, kann jede Vertragspartei so soll der Vizepräsident die Streitigkeit einem Schiedsverfahren gemäß Ernennungen vornehmen. Besitzt auch der Schiedsordnung eines Vizepräsident die schweizerische oder liechtensteini- sche Staatsangehörigkeit oder ist auch er verhindert, so soll das im Rang nächstfol- gende Mitglied des Gerichtshofes, das weder die schweizerische noch die liechten- steinische Staatsangehörigkeit besitzt, die Ernennungen vornehmen. 4. Das Schiedsgericht entscheidet aufgrund der zwischen den Parteien bestehenden Verträge und des allgemeinen Völkerrechts mit Stimmenmehrheit. Seine Entschei- dungen sind bindend. Jede Partei trägt die Kosten des von ihr bestellten Schieds- richters; die Kosten des Obmanns sowie die sonstigen Kosten werden von den Streitparteien vereinbarten internationalen Gremiums unterwerfenParteien zu gleichen Teilen getragen. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung wird die Streitigkeit nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Jede Streitpartei kann auf Wunsch ihren Schiedsrichter aus einer vom Lenkungsorgan für diesen Zweck erstellten Expertenliste bestellen. Beide Vertragsparteien oder die von ihnen bestellten Schiedsrichter können vereinbaren, einen einzigen Schiedsrichter oder gegebenenfalls einen den Vorsitz führenden Schiedsrichter aus dieser Expertenliste zu bestellen. Das Ergebnis dieses Schiedsverfahrens ist verbindlichIm Übrigen regelt das Schiedsgericht sein Verfahren selbst.

Appears in 2 contracts

Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches, Vereinbarung

Streitbeilegung. 8.1 Eine Streitbeilegung kann entweder vom Bereitsteller oder Empfänger oder von (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers)Zusammenfassung: a. Schiedsgerichtliche Beilegung. Gemäß Abschnitt 10(f) sind alle Streitigkeiten, die sich aus den vorliegenden Nutzungsbedingungen, der für Datenschutzrichtlinie oder den Diensten ergeben, ausschließlich auf Einzelfallbasis durch ein verbindliches und vertrauliches Schiedsverfahren beizulegen, das Lenkungsorgan des Vertrags und dessen Multilateralen Systems tätig auf Englisch in New York im US-Bundesstaat New York vor einem Einzelschiedsrichter von JAMS, Inc. („JAMS“) durchgeführt wird, angestrengt werden. 8.2 Die Vertragsparteien dieser Vereinbarung kommen überein, dass der die (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers)jeweils aktuelle Fassung der Streamlined Arbitration Rules and Procedures anwendet, die das Lenkungsorgan und das Multilaterale System vertritthier eingesehen werden kann, als Drittbegünstigter berechtigt ist, Streitbeilegungsverfahren im Hinblick auf Rechte und Pflichten des Bereitstellers und Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung anzustrengen. 8.3 Der Drittbegünstigte ist berechtigt, vom Bereitsteller und Empfänger sachdienliche Informationen, einschliesslich, soweit erforderlich, Muster, mit Bezug zu ihren Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung anzufordernbzw. Solche Informationen oder Muster sind vom Bereitsteller und Empfänger zur Verfügung zu stellen. 8.4 Jede sich aus dieser Vereinbarung ergebende Streitigkeit wird wie folgt beigelegt: a) Gütliche Streitbeilegung: Die Vertragsparteien bemühen sichbei einem Streitwert von über 250.000 USD die aktuelle Fassung der Comprehensive Arbitration Rules and Procedures, die Streitigkeit hier eingesehen werden kann. Zur Einleitung des Schiedsverfahrens müssen Sie einen Brief, in dem Sie ein Schiedsverfahren beantragen und Ihren Anspruch erläutern, per Nachtkurier oder Einschreiben senden an: Dashlane, Inc., 00 Xxxx 00xx Xx., Xxxxxx Xx. Xxx Xxxx, XX 00000, XXX, attn: Legal. Die Schiedsgerichtsbarkeit unterliegt dem Federal Arbitration Act und nicht dem Recht auf bundesstaatlicher Ebene. Sie und Xxxxxxxx müssen versuchen, etwaige Streitigkeiten informell beizulegen, bevor Sie ein Schiedsverfahren einleiten. Wenn das Problem nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Treu und Glauben durch Verhandlungen beizulegen. b) Vermittlung: Falls die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beigelegt wird, können sich die Vertragsparteien für eine Vermittlung durch einen neutralen und unabhängigen Schlichter entscheiden, Eingang der von ihnen einvernehmlich bestimmt wird. c) Schiedsverfahren: Falls die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen oder Vermittlung beigelegt Benachrichtigung behoben wurde, kann jede Vertragspartei der beiden Parteien das Schiedsverfahren einleiten. b. Befugnis des Schiedsrichters. Der Schiedsrichter hat die Streitigkeit einem ausschließliche Befugnis, Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen beizulegen, einschließlich ihrer Entstehung und der Behauptung, dass sie in Teilen oder als Ganzes ungültig oder nicht durchsetzbar sind. Der Schiedsrichter entscheidet gegebenenfalls über die jeweiligen Rechte und Pflichten von Ihnen und Dashlane. Das Schiedsverfahren gemäß wird nicht mit anderen Rechtssachen zusammengefasst oder mit anderen Verfahren oder Parteien verbunden. Der Schiedsrichter kann (i) Anträgen stattgeben, die gegen alle oder einen Teil der Schiedsordnung eines von Forderungen oder Klagen gerichtet sind, (ii) Schadenersatz sowie nicht monetäre Rechtsbehelfe oder Erleichterungen gewähren, auf die die jeweilige Partei nach geltendem Recht, den Streitparteien vereinbarten internationalen Gremiums unterwerfenRegeln des Schiedsgerichts und diesen Nutzungsbedingungen (einschließlich der Schiedsvereinbarung) Anspruch hat. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung wird Der Schiedsrichter stellt einen schriftlichen Schiedsspruch und eine Erklärung aus, in der die Streitigkeit nach wesentlichen Ergebnisse und Schlussfolgerungen erläutert werden, auf denen sein Schiedsspruch (oder die Entscheidung, keinen Schiedsspruch zu erlassen) beruht, einschließlich der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern Berechnung des zugesprochenen Schadenersatzes. Der Schiedsrichter ist an das geltende Recht gebunden. Der Schiedsspruch ist endgültig entschiedenund für die Parteien bindend. Jede Streitpartei kann auf Wunsch ihren Schiedsrichter aus einer vom Lenkungsorgan für diesen Zweck erstellten Expertenliste bestellen. Beide Vertragsparteien oder die von ihnen bestellten Schiedsrichter können vereinbaren, einen einzigen Schiedsrichter oder gegebenenfalls einen den Vorsitz führenden Schiedsrichter aus dieser Expertenliste zu bestellen. Das Ergebnis dieses Schiedsverfahrens ist verbindlichPartei trägt ihre jeweiligen Kosten des Schiedsverfahrens.

Appears in 1 contract

Samples: Nutzungsbedingungen

Streitbeilegung. 8.1 Eine Streitbeilegung 1. Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher und dem Unter- nehmer über das Zustandekommen oder die Ausführung von Verträgen können sowohl vom Verbraucher als auch vom Unternehmer der Streitbeilegungsstelle für die Wohnbranche vorgelegt werden. Die Anschrift lautet: Geschillencommissie Wonen, Xxxxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxx 00000, 0000 XX Xxx Xxxx, Xxxxxxxxxxx. Einzelheiten zum Verfahren sind auf der Website xxx.xxx-xxxxxx.xx zu finden. Die Streitigkeit kann entweder vom Bereitsteller oder Empfänger oder von (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers)der Streitbeilegungsstelle auch online vorgelegt werden, der für das Lenkungsorgan des Vertrags und dessen Multilateralen Systems tätig wird, angestrengt werdensiehe xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. 8.2 Die Vertragsparteien dieser Vereinbarung kommen überein2. Eine Streitigkeit wird nur bearbeitet, wenn der Verbraucher seine Beschwerde zunächst dem Unternehmer vorgelegt hat. 3. Der Verbraucher kann innerhalb von 12 Monaten nach Einreichung seiner Beschwerde beim Unternehmer eine Streitigkeit vorlegen. Wenn diese Frist infolge einer langen Beschwerdeverarbeitung bereits verstrichen ist, wird dem Verbraucher eine Frist von weiteren 3 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem festgestellt wird, dass die (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers)Vertragsparteien keine Lösung finden, die das Lenkungsorgan und das Multilaterale System vertritteingeräumt, in keinem Fall jedoch mehr als Drittbegünstigter berechtigt ist, Streitbeilegungsverfahren im Hinblick auf Rechte und Pflichten des Bereitstellers und Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung anzustrengen2 Jahre nach der Meldung der Beschwerde beim Unternehmer. Eine Fristüberschreitung wird vor oder bei der ersten Beschwerdeerwiderung geltend gemacht. 8.3 Der Drittbegünstigte 4. Wenn der Verbraucher eine Streitigkeit der Streitbeile- gungsstelle vorlegt, ist berechtigtder Unternehmer an diese Auswahl gebunden. Wenn der Unternehmer selbst eine Streitigkeit der Streitbeilegungsstelle vorlegen will, vom Bereitsteller und Empfänger sachdienliche Informationenmuss er den Verbraucher auffordern, einschliesslichinnerhalb von 5 Wochen mitzuteilen, soweit erforderlichob er damit einverstanden ist. Dabei kündigt der Unternehmer an, Muster, mit Bezug zu ihren Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung anzufordern. Solche Informationen oder Muster sind vom Bereitsteller und Empfänger zur Verfügung zu stellen. 8.4 Jede sich aus dieser Vereinbarung ergebende Streitigkeit wird wie folgt beigelegt: a) Gütliche Streitbeilegung: Die Vertragsparteien bemühen sich, dass er die Streitigkeit nach Treu und Glauben durch Verhandlungen beizulegenAblauf dieser 5 Wochen bei Gericht anhängig machen kann. b5. Die Streitbeilegungsstelle entscheidet auf der Grundlage ihrer Geschäftsordnung. Die Entscheidungen der Streitbei- legungsstelle sind verbindlich. Die Streitigkeit kann auch durch Vermittlung eines Mediators beigelegt werden. Die Geschäftsordnung kann bei der Streitbeilegungsstelle ange- fordert und auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx eingesehen werden (Suchbegriff „Geschäftsordnung Streitbeilegungs- stelle Wohnbranche“). Die Bearbeitung einer Streitigkeit ist gebührenpflichtig. 6. Ausschließlich das Gericht oder die vorgenannte Streit- beilegungsstelle sind befugt, Streitigkeiten zu bearbeiten. Die Streitigkeit kann auch beim Europäischen Portal für die Online-Streitbeilegung (xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx) Vermittlung: Falls eingereicht werden, das sie an die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beigelegt wird, können sich die Vertragsparteien für eine Vermittlung durch einen neutralen und unabhängigen Schlichter entscheiden, der von ihnen einvernehmlich bestimmt zuständige Streitbeilegungsstelle weiterleiten wird. c) Schiedsverfahren: Falls die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen oder Vermittlung beigelegt wurde, kann jede Vertragspartei die Streitigkeit einem Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung eines von den Streitparteien vereinbarten internationalen Gremiums unterwerfen. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung wird die Streitigkeit nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Jede Streitpartei kann auf Wunsch ihren Schiedsrichter aus einer vom Lenkungsorgan für diesen Zweck erstellten Expertenliste bestellen. Beide Vertragsparteien oder die von ihnen bestellten Schiedsrichter können vereinbaren, einen einzigen Schiedsrichter oder gegebenenfalls einen den Vorsitz führenden Schiedsrichter aus dieser Expertenliste zu bestellen. Das Ergebnis dieses Schiedsverfahrens ist verbindlich.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Streitbeilegung. 8.1 Eine Streitbeilegung kann entweder vom Bereitsteller 13.1 Entsteht aus oder Empfänger in Verbindung mit diesem Vertrag oder von der Erfüllung, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit dieses Vertrags eine Streitigkeit (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers„Streitigkeit“), der für befolgen die Parteien das Lenkungsorgan des Vertrags und dessen Multilateralen Systems tätig wirdin dieser Klausel Error! Reference source not found. festgelegte Verfahren, angestrengt werden. 8.2 Die Vertragsparteien dieser Vereinbarung kommen überein, dass die (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers), die das Lenkungsorgan und das Multilaterale System vertritt, als Drittbegünstigter berechtigt ist, Streitbeilegungsverfahren im Hinblick auf Rechte und Pflichten des Bereitstellers und Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung anzustrengen. 8.3 Der Drittbegünstigte ist berechtigt, vom Bereitsteller und Empfänger sachdienliche Informationen, einschliesslich, soweit erforderlich, Muster, mit Bezug zu ihren Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung anzufordern. Solche Informationen oder Muster sind vom Bereitsteller und Empfänger zur Verfügung zu stellen. 8.4 Jede sich aus dieser Vereinbarung ergebende Streitigkeit wird wie folgt beigelegtinsbesondere Folgendes: (a) Gütliche Streitbeilegung: Die Vertragsparteien bemühen sichJede Partei ist verpflichtet, der anderen Partei schriftlich Mitteilung über die Streitigkeit zu erteilen. In dieser Mitteilung müssen die Art und die vollständigen Angaben der Streitigkeit („Streitmitteilung“) zusammen mit den entsprechenden Belegen enthalten sein. Nach Zustellung der Streitmitteilung versuchen die bevollmächtigten Vertreter von GBG und des Kundes die Streitigkeit in gutem Glauben beizulegen; (b) sind die bevollmächtigten Vertreter von GBG und des Kunden aus jedwedem Grund nicht in der Lage, die Streitigkeit innerhalb von 10 Werktagen nach Treu und Glauben durch Verhandlungen Zustellung der Streitmitteilung beizulegen. b) Vermittlung: Falls die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beigelegt wird, können sich die Vertragsparteien für eine Vermittlung durch einen neutralen und unabhängigen Schlichter entscheiden, der von ihnen einvernehmlich bestimmt wird. c) Schiedsverfahren: Falls die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen oder Vermittlung beigelegt wurde, kann jede Vertragspartei die Streitigkeit einem Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung eines von den Streitparteien vereinbarten internationalen Gremiums unterwerfen. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung wird die Streitigkeit in einem Versuch, die Angelegenheit in gutem Glauben beizulegen, bei GBG und dem Kunden in für die Umstände angemessener Weise eskaliert, und (c) sind GBG und der Kunde nach der Schiedsgerichtsordnung Eskalation der Internationalen Handelskammer Streitigkeit gemäß der Beschreibung in Error! Reference source not found.Error! Reference source not found. aus jedwedem Grund nicht in der Lage, die Streitigkeit innerhalb von einem 30 Werktagen nach der Eskalation beizulegen, versuchen die Parteien, die Streitigkeit durch Mediation beizulegen. Erzielen die Parteien innerhalb von 25 Werktagen ab dem Datum der Einleitung dieser Mediation keine Einigung, sind die Parteien berechtigt, die Streitigkeit gemäß Klausel Error! Reference source not found. dieses Vertrags an die Gerichte des Staates Kalifornien, USA, zu verweisen. 13.2 Ungeachtet der oben genannten Klausel Error! Reference source not found. sind die Parteien berechtigt, Unterlassungs- oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Jede Streitpartei kann auf Wunsch ihren Schiedsrichter aus einer vom Lenkungsorgan für diesen Zweck erstellten Expertenliste bestellen. Beide Vertragsparteien oder sonstigen Billigkeitsansprüche geltend zu machen, wenn die von ihnen bestellten Schiedsrichter können vereinbarenbetreffende Partei es als notwendig erachtet, einen einzigen Schiedsrichter oder gegebenenfalls einen den Vorsitz führenden Schiedsrichter aus dieser Expertenliste die legitimen Geschäftsinteressen der betreffenden Partei zu bestellen. Das Ergebnis dieses Schiedsverfahrens ist verbindlichschützen.

Appears in 1 contract

Samples: Datendienstvertrag

Streitbeilegung. 8.1 Eine Streitbeilegung kann entweder vom Bereitsteller 11.1 Bei Verstößen des Käufers oder Empfänger wenn der Käufer eine Einhaltung einer der hier genannten AGB unterlässt oder von wenn der Käufer nicht mehr in der Lage ist, seiner normalen Geschäftstätigkeit nachzugehen (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers)insbesondere einschließlich einer Unfähigkeit, seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu erfüllen) oder wenn der für das Lenkungsorgan des Vertrags und dessen Multilateralen Systems tätig Käufer zum Gegenstand eines Verfahrens gemäß dem Insolvenzrecht einzelner Staaten oder eines Bundesstaates wird, angestrengt werdenseine Geschäftstätigkeit einstellt oder Abtretungen zugunsten von Gläubigern vornimmt, ist der Anbieter berechtigt, unverzüglich sämtliche Verträge für den Verkauf von Waren ohne Verpflichtungen gegenüber dem Käufer ganz oder derart teilweise zu widerrufen oder zu beenden, dass dadurch eine Nichtlieferung oder eine Stornierung der noch anhängigen oder zukünftigen Bestellung(en) des Käufers erfolgt und/oder es zu einer Beendigung der Beziehung zwischen dem Käufer und dem Anbieter kommt, sowie zur Eintreibung von Schadenersatzzahlungen beim Käufer für den Verstoß und alle unbezahlten, fälligen Beträge werden mit sofortiger Wirkung fällig und zahlbar. 8.2 11.2 Alle Rechtsmittel in diesen AGB sind kumulativ und nicht alternativ oder exklusiv und gelten zusätzlich zu allen übrigen Rechten und Rechtsmitteln gemäß geltendem Recht. Die Vertragsparteien dieser Vereinbarung kommen übereinAusübung oder die ausbleibende Ausübung eines Rechtsmittels seitens des Anbieters führt nicht zum Ausschluss einer Ausübung des gleichen oder anderer Rechtsmittel aus diesen AGB. 11.3 Die Parteien in diesen AGB sind unabhängige Vertragsparteien, und nichts in diesen AGB ist so auszulegen, dass zwischen den Parteien eine Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, als Partner, als Auftraggeber und Auftragnehmer oder in Form von Joint Ventures begründet wird. Keine Partei besitzt die (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers)Vollmacht, die das Lenkungsorgan andere Partei vertraglich zu binden oder zu verpflichten. 11.4 Diese AGB und das Multilaterale System vertrittdie damit beabsichtigten Transaktionen unterliegen dem Recht der Niederlande und sind entsprechend auszulegen und zu interpretieren. Sämtliche Streitfälle, als Drittbegünstigter berechtigt istdie aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den damit beabsichtigten Transaktionen entstehen, Streitbeilegungsverfahren sind von einem Bezirksgericht in den Niederlanden zu entscheiden. Jedes gerichtliche Verfahren im Hinblick auf Rechte und Pflichten des Bereitstellers und Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung anzustrengen. 8.3 Der Drittbegünstigte ist berechtigt, vom Bereitsteller und Empfänger sachdienliche Informationen, einschliesslich, soweit erforderlich, Muster, mit Bezug zu ihren Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung anzufordern. Solche Informationen oder Muster sind vom Bereitsteller und Empfänger zur Verfügung zu stellen. 8.4 Jede sich aus dieser Vereinbarung ergebende Streitigkeit wird wie folgt beigelegt: a) Gütliche Streitbeilegung: Die Vertragsparteien bemühen sich, die Streitigkeit nach Treu und Glauben durch Verhandlungen beizulegen. b) Vermittlung: Falls die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beigelegt wird, können sich die Vertragsparteien für eine Vermittlung durch einen neutralen und unabhängigen Schlichter entscheiden, der von ihnen einvernehmlich bestimmt wird. c) Schiedsverfahren: Falls die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen oder Vermittlung beigelegt wurde, kann jede Vertragspartei die Streitigkeit derartige Transaktion muss in einem Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung eines von den Streitparteien vereinbarten internationalen Gremiums unterwerfen. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung wird die Streitigkeit nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer Zeitraum von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Jede Streitpartei kann auf Wunsch ihren Schiedsrichter aus einer vom Lenkungsorgan Jahr und einem Tag nach dem Eintreten des Grunds für diesen Zweck erstellten Expertenliste bestellen. Beide Vertragsparteien oder die von ihnen bestellten Schiedsrichter können vereinbaren, einen einzigen Schiedsrichter oder gegebenenfalls einen den Vorsitz führenden Schiedsrichter aus dieser Expertenliste zu bestellen. Das Ergebnis dieses Schiedsverfahrens ist verbindlichKlage anhängig gemacht werden.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf

Streitbeilegung. 8.1 Eine Streitbeilegung kann entweder vom Bereitsteller 1. Wenn es zu Streitigkeiten in Verbindung mit dieser Vereinbarung kommt, treffen sich die jeweiligen Vertreter der Geschäftsleitung der Parteien innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung von einer Partei an die andere Partei gemäß diesen Verkaufsbedingungen, um sich in gutem Glauben zu bemühen, die Streitigkeit ohne Rückgriff auf Gerichtsverfahren zu lösen. Wenn die Parteien innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung zu keiner Einigung gelangen, können Streitigkeiten oder Empfänger oder von (Name des durch das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers), der für das Lenkungsorgan des Vertrags und dessen Multilateralen Systems tätig wird, angestrengt Meinungsverschiedenheiten zur Beilegung gemäß den folgenden Abschnitten verwiesen werden. 8.2 Die Vertragsparteien dieser Vereinbarung kommen überein2. Wenn CW eine in den USA ansässige juristische Person ist oder einschließt, werden alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder der Vertragsverletzung durch ein Schiedsverfahren entschieden, das von der American Arbitration Association („AAA“) gemäß ihren dann geltenden Commercial Arbitration Rules verwaltet wird. Wenn der Streit $5 Millionen oder weniger betrifft, wird das Schiedsverfahren von einem Einzelschiedsrichter durchgeführt. Jede Partei der Bestellung kann der anderen Partei die Namen von einer oder mehreren Personen vorschlagen, von denen eine Person als Einzelschiedsrichter fungieren würde. Wenn die Parteien innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt eines Vorschlags von einer Partei gemäß diesem Absatz zu keiner Einigung über die Xxxx eines Schiedsrichters gelangt sind, wird der Einzelschiedsrichter von der AAA gemäß ihrer Schiedsordnung ernannt. Wenn der Streit mehr als $5 Millionen betrifft, wird das Schiedsverfahren von einem Schiedsgericht bestehend aus drei (3) Schiedsrichtern durchgeführt, ein Schiedsrichter wird von CW ernannt, ein Schiedsrichter wird vom Kunden ernannt und der dritte Schiedsrichter (der als Vorsitzender des Schiedsgerichts fungiert) wird von den ernannten Schiedsrichtern der beiden Parteien ernannt. Wenn die ernannten Schiedsrichter der beiden Parteien innerhalb von 15 Tagen ab der Ernennung des zweiten Schiedsrichters keinen dritten Schiedsrichter ernennen, dann kann jede Partei beantragen, dass die (Name der Vorsitzende von der AAA gemäß ihrer Schiedsordnung ernannt wird. Kein Schiedsrichter darf direkt oder indirekt mit einer der Parteien verbunden sein, einschließlich und ohne Einschränkung als Mitarbeiter, Berater, Partner oder Gesellschafter. Der(die) Schiedsrichter gewährt(gewähren) jeder Partei im Schiedsverfahren eine angemessene Zeit für Ermittlungen. Falls eine Partei ein Schiedsgerichtsverfahren beantragt, wird das Schiedsgerichtsverfahren in New York, New York abgehalten. Der Schiedsspruch des durch oder der Schiedsrichter ist endgültig und das Lenkungsorgan bezeichneten Rechtsträgers)Urteil nach dem ergangenen Schiedsurteil kann vor ein zuständiges Gericht gebracht werden. 3. Alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit der Bestellung, die das Lenkungsorgan und das Multilaterale System vertrittnicht den Bestimmungen von Artikel 18.2 unterliegen, als Drittbegünstigter berechtigt istoder mit der Verletzung, Streitbeilegungsverfahren im Hinblick auf Rechte und Pflichten des Bereitstellers und Empfängers im Rahmen dieser Vereinbarung anzustrengen. 8.3 Der Drittbegünstigte ist berechtigtStornierung oder Ungültigkeit der Bestellung, vom Bereitsteller und Empfänger sachdienliche Informationen, einschliesslich, soweit erforderlich, Muster, mit Bezug zu ihren Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung anzufordern. Solche Informationen oder Muster sind vom Bereitsteller und Empfänger zur Verfügung zu stellen. 8.4 Jede sich aus dieser Vereinbarung ergebende Streitigkeit wird wie folgt beigelegt: a) Gütliche Streitbeilegung: Die Vertragsparteien bemühen sich, die Streitigkeit nach Treu und Glauben werden durch Verhandlungen beizulegen. b) Vermittlung: Falls die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beigelegt wird, können sich die Vertragsparteien für eine Vermittlung durch einen neutralen und unabhängigen Schlichter entscheiden, der von ihnen einvernehmlich bestimmt wird. c) Schiedsverfahren: Falls die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen oder Vermittlung beigelegt wurde, kann jede Vertragspartei die Streitigkeit einem ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsordnung eines von den Streitparteien vereinbarten internationalen Gremiums unterwerfen. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung wird die Streitigkeit nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer („ICC“ - International Chamber of Commerce) wie zu Beginn des Schiedsverfahrens in Kraft von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Wenn der Streit $5 Millionen oder weniger betrifft, wird das Schiedsverfahren von einem Einzelschiedsrichter durchgeführt. Jede Streitpartei Partei der Bestellung kann auf Wunsch ihren Schiedsrichter aus der anderen Partei die Namen von einer vom Lenkungsorgan für diesen Zweck erstellten Expertenliste bestellenoder mehreren Personen vorschlagen, von denen eine Person als Einzelschiedsrichter fungieren würde. Beide Vertragsparteien oder Wenn die Parteien innerhalb von ihnen bestellten Schiedsrichter können vereinbaren, einen einzigen Schiedsrichter oder gegebenenfalls einen den Vorsitz führenden Schiedsrichter aus dieser Expertenliste zu bestellen. Das Ergebnis dieses Schiedsverfahrens ist verbindlich.dreißig

Appears in 1 contract

Samples: General Sales Terms and Conditions