Stundung der Beiträge. Sie können ab dem 3. Versicherungsjahr eine Stundung der Beiträge beantragen, wenn die Beiträge bis zu diesem Termin vollständig gezahlt wurden. Hierbei wird der Versicherungsschutz in voller Höhe aufrechterhalten. Nach Ablauf des Stundungs- zeitraumes sind die gestundeten Beiträge nebst Stundungszinsen nachzuzahlen. Ist ein Deckungskapital in ausreichender Höhe vorhanden, können die ausstehenden Beiträge nebst Stundungszinsen anstelle der Nachzahlung mit dem Deckungskapital verrechnet werden, wenn der Zeitraum zwischen dem Stundungsende und dem vereinbarten Ablauftermin noch mindestens ein Jahr beträgt.
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Stundung der Beiträge. Sie können ab dem 3. Versicherungsjahr eine Stundung der Beiträge beantragen, wenn die Beiträge bis zu diesem Termin vollständig gezahlt wurden. Hierbei wird der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz in voller Höhe aufrechterhalten. Nach Ablauf des Stundungs- zeitraumes Stundungszeitraumes sind die gestundeten Beiträge nebst Stundungszinsen nachzuzahlen. Ist ein Deckungskapital in ausreichender Höhe vorhandenvor- handen, können die ausstehenden Beiträge nebst Stundungszinsen anstelle der Nachzahlung mit dem Deckungskapital Deckungs- kapital verrechnet werden, wenn der Zeitraum zwischen dem Stundungsende und dem vereinbarten Ablauftermin noch mindestens ein Jahr beträgt.
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Stundung der Beiträge. Sie können ab dem 3. Versicherungsjahr eine Stundung der Beiträge beantragen, wenn die Beiträge bis zu diesem Termin vollständig gezahlt wurden. Hierbei wird der Versicherungsschutz in voller Höhe aufrechterhalten. Nach Ablauf des Stundungs- zeitraumes sind die gestundeten Beiträge nebst Stundungszinsen nachzuzahlen. Ist ein Deckungskapital in ausreichender Höhe vorhanden, können die ausstehenden Beiträge nebst Stundungszinsen anstelle der Nachzahlung mit dem Deckungskapital verrechnet werden, wenn der Zeitraum zwischen dem Stundungsende und dem vereinbarten Ablauftermin Rentenzahlungsbeginn noch mindestens ein Jahr beträgt.
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Stundung der Beiträge. Sie können ab dem 3. Versicherungsjahr bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer eine Stundung der Beiträge beantragen, wenn die Beiträge bis zu diesem Termin vollständig voll- ständig gezahlt wurden. Hierbei wird der Versicherungsschutz in voller Höhe aufrechterhaltenaufrecht- erhalten. Nach Ablauf des Stundungs- zeitraumes Stundungszeitraumes sind die gestundeten Beiträge nebst Stundungszinsen nachzuzahlen. Ist ein Deckungskapital in ausreichender Höhe vorhanden, können die ausstehenden Beiträge nebst Stundungszinsen anstelle der Nachzahlung mit dem Deckungskapital verrechnet werden, wenn der Zeitraum zwischen dem Stundungsende und dem vereinbarten Ablauftermin noch mindestens ein Jahr beträgt.
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