Störungsbehebungszeit. Als Störungsbehebungszeit gilt der Zeitraum zwischen der Annahme der Störungsmeldung und der Störungsbehebung. Die Störungsbehebung gilt als abgeschlossen, wenn das durch die Störung betroffene System wieder in vollem Umfang genutzt werden kann oder ein adäquates Ersatzsystem zur Verfügung gestellt wurde. Die Zeit für die Wiederherstellung der Datenbestände wird bei der Berechnung der Störungsbehebungszeit nicht mitgerechnet.
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Störungsbehebungszeit. Als Störungsbehebungszeit gilt der Zeitraum zwischen der Annahme der Störungsmeldung Störungsmel- dung und der Störungsbehebung. Die Störungsbehebung gilt als abgeschlossen, wenn das durch die Störung betroffene System wieder in vollem Umfang genutzt werden kann oder ein adäquates Ersatzsystem zur Verfügung gestellt wurde. Die Zeit für die Wiederherstellung Wiederherstel- lung der Datenbestände wird bei der Berechnung der Störungsbehebungszeit nicht mitgerechnetmit- gerechnet.
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Störungsbehebungszeit. Als Störungsbehebungszeit gilt der Zeitraum zwischen der Annahme der Störungsmeldung und der StörungsbehebungStörungsbehe- bung. Die Störungsbehebung gilt als abgeschlossen, wenn das durch die Störung betroffene System wieder in vollem Umfang genutzt werden kann oder ein adäquates Ersatzsystem Ersatz- system zur Verfügung gestellt wurde. Die Zeit für die Wiederherstellung Wie- derherstellung der Datenbestände wird bei der Berechnung Berech- nung der Störungsbehebungszeit nicht mitgerechnet.
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