Common use of Störungsmeldung durch den Auftraggeber Clause in Contracts

Störungsmeldung durch den Auftraggeber. Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse: Organisationseinheit/Abteilung: Postanschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Web-Adresse des Ticketsystems wie folgt: auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 (siehe auch Ziffer 12.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB) auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. . mit Ticketsystem* des Auftragnehmers, des Auftraggebers, welches formlos. unter der oben angegebenen Web-Adresse erreichbar ist. wie folgt zur Verfügung gestellt wird . Der Auftragnehmer ist zur Feststellung von Störungen* (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems (Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr. genannten Umfang selbst Kenntnis von Störungen* zu verschaffen. Es werden folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* vereinbart: Störungsklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden betriebsverhindernde Störung* betriebsbehindernde Störung* leichte Störung* Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung innerhalb der in Nummer 6 des Vertrages oder Ziffer 5.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB für die Störungsbeseitigung vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 0 erlangen können. Abweichend davon beginnen und laufen die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* für Störungen* der Klassen auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*, d.h. an allen Tagen rund um die Uhr. auch innerhalb der folgenden Zeiten: . Die Reaktionszeiten* und Wiederherstellungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT Instandhaltungs-AGB wie folgt definiert: Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB definierten Störungsklassen festgelegt. Ergänzend zu Ziffer 11.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

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Samples: www.it-planungsrat.de

Störungsmeldung durch den Auftraggeber. Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse: Organisationseinheit/Abteilung: Postanschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Web-Adresse des Ticketsystems wie folgt: auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 (siehe auch Ziffer 12.2 10.2 EVB-IT InstandhaltungsPflege S-AGB) auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. . formlos. mit Ticketsystem* des Auftragnehmers, des Auftraggebers, welches formlos. unter der oben angegebenen Web-Adresse erreichbar ist. wie folgt zur Verfügung gestellt wird . Der Auftragnehmer ist zur Feststellung von Störungen* (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems (Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT InstandhaltungsPflege S-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr. genannten Umfang selbst Kenntnis von Störungen* zu verschaffen. Es werden folgende Reaktions- und WiederherstellungszeitenWiederherstellungszeiten * vereinbart: Störungsklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden betriebsverhindernde Betriebsverhindernde Störung* betriebsbehindernde Betriebsbehindernde Störung* leichte Leichte Störung* Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung Störungsmeldung, innerhalb der in Nummer 6 des Vertrages oder Ziffer 5.1 4.1 EVB-IT InstandhaltungsPflege S-AGB für die Störungsbeseitigung vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 0 7.2.2.2 erlangen können. Abweichend davon beginnen und laufen die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* für Störungen* der Klassen auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*, d.h. an allen Tagen rund um die Uhr. auch innerhalb der folgenden Zeiten: . Die Reaktionszeiten* und Wiederherstellungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT InstandhaltungsPflege S-AGB wie folgt definiert: Die Reaktions-* und WiederherstellungszeitenWiederherstellungszeit en* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 4 3 EVB-IT InstandhaltungsPflege S-AGB definierten Störungsklassen festgelegt. Ergänzend zu Ziffer 11.2 9.2 EVB-IT InstandhaltungsPflege S-AGB können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen Vertrags- strafen vereinbart werden.

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Samples: Vertrag Über Pflegeleistungen Für Standardsoftware

Störungsmeldung durch den Auftraggeber. Die In der Regel erfolgt die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse: Organisationseinheit/Abteilung: [bitte ergänzen] Postanschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Web-Adresse (z.B. Adresse des Ticketsystems wie folgt: Ticketsystems* gemäß Nummer 7): Anstatt auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 (siehe auch Ziffer 12.2 15.2 EVB-IT InstandhaltungsService-AGB) erfolgt die Störungsmeldung in der Regel auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. . mit Ticketsystem* des Auftragnehmers, des Auftraggebers, welches formlos. unter der oben angegebenen Web-Adresse erreichbar ist. wie folgt zur Verfügung gestellt wird . Der Auftragnehmer ist zur Feststellung von Störungen* (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems (Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 1.7 EVB-IT InstandhaltungsService-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr. genannten Umfang selbst Kenntnis von Störungen* zu verschaffen. Es werden folgende Reaktions- und WiederherstellungszeitenErledigungszeiten* vereinbart: Störungsklasse Reaktionszeit* in Stunden Wiederherstellungszeit* in Stunden betriebsverhindernde Störung* betriebsbehindernde Störung* leichte Störung* vereinbart (siehe Ziffer 7 EVB-IT Service-AGB): Reaktions- und WiederherstellungszeitenErledigungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung innerhalb der in Nummer 6 des Vertrages oder Ziffer 5.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB für die Störungsbeseitigung Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die ReaktionszeitReak- tionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 0 10.2.2.2 erlangen können. Abweichend davon beginnen und laufen die Reaktions- und WiederherstellungszeitenErledigungszeiten* für Störungen* der Klassen auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*, d.h. an allen Tagen rund um die Uhr. auch innerhalb der folgenden Zeiten: . Die Reaktionszeiten* und WiederherstellungszeitenErledigungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT Instandhaltungs-Service- AGB wie folgt definiert: Die Reaktions-* und WiederherstellungszeitenErledigungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 4 EVB-6 EVB- IT InstandhaltungsService-AGB definierten Störungsklassen festgelegt. Ergänzend zu Ziffer 11.2 14.2 EVB-IT InstandhaltungsService-AGB können in Nummer 12 18 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen Vertrags- strafen vereinbart werden.

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Samples: Vertrag Über It Serviceleistungen

Störungsmeldung durch den Auftraggeber. Die In der Regel erfolgt die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse: Organisationseinheit/Abteilung: Postanschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Web-Adresse (z.B. Adresse des Ticketsystems wie folgt: Ticketsystems* gemäß Nummer 7): Anstatt auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 (siehe auch Ziffer 12.2 15.2 EVB-IT InstandhaltungsService-AGB) erfolgt die Störungsmeldung in der Regel auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. . mit Ticketsystem* des Auftragnehmers, des Auftraggebers, welches formlos. unter der oben angegebenen Web-Adresse erreichbar ist. wie folgt zur Verfügung gestellt wird . Der Auftragnehmer ist zur Feststellung von Störungen* (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems (Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 1.7 EVB-IT InstandhaltungsService-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr. genannten Umfang selbst Kenntnis von Störungen* zu verschaffen. Es werden folgende Reaktions- und WiederherstellungszeitenErledigungszeiten* vereinbart: vereinbart (siehe Ziffer 7 EVB-IT Service-AGB): Störungsklasse Reaktionszeit* in Stunden WiederherstellungszeitErledigungszeit* in Stunden betriebsverhindernde Betriebsverhindernde Störung* betriebsbehindernde Betriebsbehindernde Störung* leichte Leichte Störung* Reaktions- und WiederherstellungszeitenErledigungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung innerhalb der in Nummer 6 des Vertrages oder Ziffer 5.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB für die Störungsbeseitigung Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die ReaktionszeitReak- tionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 0 10.2.2.2 erlangen können. Abweichend davon beginnen und laufen die Reaktions- und WiederherstellungszeitenErledigungszeiten* für Störungen* der Klassen auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*, d.h. an allen Tagen rund um die Uhr. auch innerhalb der folgenden Zeiten: . Die Reaktionszeiten* und WiederherstellungszeitenErledigungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT Instandhaltungs-Service- AGB wie folgt definiert: Die Reaktions-* und WiederherstellungszeitenErledigungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 4 EVB-6 EVB- IT InstandhaltungsService-AGB definierten Störungsklassen festgelegt. Ergänzend zu Ziffer 11.2 14.2 EVB-IT InstandhaltungsService-AGB können in Nummer 12 18 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen Vertrags- strafen vereinbart werden.

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Samples: Vertrag Über It Serviceleistungen