Common use of Subventionen Clause in Contracts

Subventionen. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Subventionen und Ausgleichsmassnahmen richten sich nach den Artikeln VI und XVI GATT 1994, dem WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmassnahmen12 sowie dem WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft13.

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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen

Subventionen. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Subventionen und Ausgleichsmassnahmen richten sich nach den Artikeln VI und XVI GATT 1994, dem WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmassnahmen12 Ausgleichsmassnahmen11 sowie dem WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft13Landwirtschaft12.

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Samples: Freihandelsabkommen

Subventionen. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Subventionen und Ausgleichsmassnahmen richten sich nach den Artikeln VI und XVI GATT 1994, dem WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmassnahmen12 Ausgleichsmassnahmen11 sowie dem WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft13.Landwirtschaft12. 10 SR 0.632.20 Anhang 1A.1.b 11 SR 0.632.20 Anhang 1A.13 12 SR 0.632.20 Anhang 1A.3

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Samples: Freihandelsabkommen

Subventionen. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf Subventionen und Ausgleichsmassnahmen Aus- gleichsmassnahmen richten sich nach den Artikeln VI und XVI GATT 1994, dem 11 SR 0.632.20, Anhang 1A.6 12 SR 0.632.20, Anhang 1A.1.b WTO-Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmassnahmen12 Ausgleichsmassnahmen13 sowie dem WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft13Landwirtschaft14.

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Samples: Freihandelsabkommen