Tarifänderung. Im Fall einer Tariferhöhung hat die Gesellschaft das Recht, die neue Prämie ab dem nächsten jährlichen Fälligkeitstermin anzuwenden. In diesem Fall muss die Gesellschaft dem Versicherungsnehmer diese Änderung mindestens dreißig Tage vor Inkrafttreten des neuen Tarifs mitteilen. Der Versicherungsnehmer hat jedoch das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von sechzig Tagen ab dem Versanddatum der Fälligkeitsanzeige der Jahresprämie zu kündigen, aus der die Tarifänderung hervorgeht. Bei einer Tarifsenkung wird die neue Prämie automatisch ab dem nächsten Fälligkeitsdatum angewandt.
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Samples: Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen