Common use of Tarifänderung Clause in Contracts

Tarifänderung. Änderungen der Tarife (Beiträge und Tarifbestimmun- gen) finden vom Beginn der nächsten Zahlungsperiode an Anwendung, wenn wir Ihnen die Tarifänderung unter Kenntlichmachung der Unterschiede des alten und neuen Tarifs spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht nach J.4 belehren. In die Berechnung des Beitragsunterschiedes werden Änderungen nach J.5 sowie Änderungen nach J.6 so wie Änderungen in der Zuordnung des Vertrages zu den Regionalklassen (J.2), und den Typklassen (J.1) einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden. Dies gilt nicht für Beitragsveränderungen, die sich aus der Zuordnung des Vertrages zu den Berufsgruppen (siehe Anhang 5) und Regionalklassen gemäß Anhang 4 oder aufgrund des Schadenverlaufs des konkreten Versicherungsvertrages, aufgrund des Wohneigen- tums, der jährlichen Fahrleistung, des Nutzerkreises (Fahrer), des Fahrzeugalters, der Treue und des Le- bensalters der Fahrzeugnutzer (alle Merkmale unter Anhang 2) ergeben.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Tarifänderung. Änderungen der Tarife (Beiträge und Tarifbestimmun- gen) finden vom Beginn der nächsten Zahlungsperiode an Anwendung, wenn wir Ihnen die Tarifänderung unter Kenntlichmachung der Unterschiede des alten und neuen Tarifs spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht nach J.4 belehren. In die Berechnung des Beitragsunterschiedes werden Änderungen nach J.5 sowie Änderungen nach J.6 so wie sowie Änderungen in der Zuordnung des Vertrages zu den Regionalklassen (J.2), und den Typklassen (J.1) einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden. Dies gilt nicht für Beitragsveränderungen, die sich aus der Zuordnung des Vertrages zu den Berufsgruppen (siehe Anhang 5) und Regionalklassen gemäß Anhang 4 oder aufgrund des Schadenverlaufs des konkreten Versicherungsvertrages, aufgrund des Wohneigen- tums, der jährlichen Fahrleistung, des Nutzerkreises (Fahrer), des Fahrzeugalters, der Treue und des Le- bensalters der Fahrzeugnutzer (alle Merkmale unter Anhang 2) ergeben.

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Samples: KFZ Versicherung

Tarifänderung. Änderungen der Tarife (Beiträge und Tarifbestimmun- gen) finden vom Beginn der nächsten Zahlungsperiode Zahlungsperio- de an Anwendung, wenn wir Ihnen die Tarifänderung unter Kenntlichmachung der Unterschiede des alten und neuen Tarifs spätestens einen Monat vor Inkrafttreten Inkraft- treten mitteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht nach J.4 belehren. In die Berechnung des Beitragsunterschiedes werden Änderungen nach J.5 sowie Änderungen nach J.6 so so- wie Änderungen in der Zuordnung des Vertrages zu den Regionalklassen (J.2), und den Typklassen (J.1) einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden. Dies gilt nicht für Beitragsveränderungen, die sich aus der Zuordnung des Vertrages zu den Berufsgruppen (siehe Anhang 5) und Regionalklassen gemäß Anhang 4 oder aufgrund des Schadenverlaufs des konkreten Versicherungsvertrages, aufgrund des Wohneigen- tums, der jährlichen Fahrleistung, des Nutzerkreises (Fahrer), des Fahrzeugalters, der Treue und des Le- bensalters der Fahrzeugnutzer (alle Merkmale unter Anhang 2) ergeben.

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Samples: KFZ Versicherung

Tarifänderung. Änderungen der Tarife (Beiträge und Tarifbestimmun- genTarifbestimmungen) finden vom Beginn der nächsten Zahlungsperiode an Anwendung, wenn wir Ihnen die Tarifänderung unter Kenntlichmachung der Unterschiede des alten und neuen Tarifs spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht nach J.4 belehren. In die Berechnung des Beitragsunterschiedes werden Änderungen nach J.5 sowie Änderungen nach J.6 so wie sowie Änderungen in der Zuordnung des Vertrages zu den Regionalklassen (J.2), und den Typklassen (J.1) einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden. Dies gilt nicht für Beitragsveränderungen, die sich aus der Zuordnung des Vertrages zu den Berufsgruppen (siehe Anhang 5) und Regionalklassen gemäß Anhang 4 oder aufgrund des Schadenverlaufs des konkreten Versicherungsvertrages, aufgrund des Wohneigen- tumsWohneigentums, der jährlichen Fahrleistung, des Nutzerkreises (Fahrer), des Fahrzeugalters, der Treue und des Le- bensalters Lebensalters der Fahrzeugnutzer (alle Merkmale unter Anhang 2) ergeben.

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