Common use of Tarifänderung Clause in Contracts

Tarifänderung. Änderungen der Tarife (Beiträge und Tarifbestimmungen) finden vom Beginn der nächsten Zahlungsperiode an Anwendung, wenn wir Ihnen die Tarifänderung unter Kenntlichmachung der Unterschiede des alten und neuen Tarifs spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht nach J.4 belehren. In die Berechnung des Beitragsunterschiedes werden Änderungen nach J.5 sowie Änderungen nach J.6 sowie Änderungen in der Zuordnung des Vertrages zu den Regionalklassen (J.2), und den Typklassen (J.1) einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden. Dies gilt nicht für Beitragsveränderungen, die sich aus der Zuordnung des Vertrages zu den Berufsgruppen (siehe Anhang 5) und Regionalklassen gemäß Anhang 4 oder aufgrund des Schadenverlaufs des konkreten Versicherungsvertrages, aufgrund des Wohneigentums, der jährlichen Fahrleistung, des Nutzerkreises (Fahrer), des Fahrzeugalters, der Treue und des Lebensalters der Fahrzeugnutzer (alle Merkmale unter Anhang 2) ergeben.

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Tarifänderung. Änderungen der Tarife (Beiträge und TarifbestimmungenTarifbestimmun- gen) finden vom Beginn der nächsten Zahlungsperiode an Anwendung, wenn wir Ihnen die Tarifänderung unter Kenntlichmachung der Unterschiede des alten und neuen Tarifs spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht nach J.4 belehren. In die Berechnung des Beitragsunterschiedes werden Änderungen nach J.5 sowie Änderungen nach J.6 sowie Änderungen in der Zuordnung des Vertrages zu den Regionalklassen (J.2), und den Typklassen (J.1) einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden. Dies gilt nicht für Beitragsveränderungen, die sich aus der Zuordnung des Vertrages zu den Berufsgruppen (siehe Anhang 5) und Regionalklassen gemäß Anhang 4 oder aufgrund des Schadenverlaufs des konkreten Versicherungsvertrages, aufgrund des WohneigentumsWohneigen- tums, der jährlichen Fahrleistung, des Nutzerkreises (Fahrer), des Fahrzeugalters, der Treue und des Lebensalters Le- bensalters der Fahrzeugnutzer (alle Merkmale unter Anhang 2) ergeben.

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Tarifänderung. Änderungen der Tarife (Beiträge und TarifbestimmungenTarifbestimmun- gen) finden vom Beginn der nächsten Zahlungsperiode an Anwendung, wenn wir Ihnen die Tarifänderung unter Kenntlichmachung der Unterschiede des alten und neuen Tarifs spätestens einen Monat vor Inkrafttreten mitteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht nach J.4 belehren. In die Berechnung des Beitragsunterschiedes werden Änderungen nach J.5 sowie Änderungen nach J.6 sowie so wie Änderungen in der Zuordnung des Vertrages zu den Regionalklassen (J.2), und den Typklassen (J.1) einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden. Dies gilt nicht für Beitragsveränderungen, die sich aus der Zuordnung des Vertrages zu den Berufsgruppen (siehe Anhang 5) und Regionalklassen gemäß Anhang 4 oder aufgrund des Schadenverlaufs des konkreten Versicherungsvertrages, aufgrund des WohneigentumsWohneigen- tums, der jährlichen Fahrleistung, des Nutzerkreises (Fahrer), des Fahrzeugalters, der Treue und des Lebensalters Le- bensalters der Fahrzeugnutzer (alle Merkmale unter Anhang 2) ergeben.

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Tarifänderung. Änderungen der Tarife (Beiträge und TarifbestimmungenTarifbestimmun- gen) finden vom Beginn der nächsten Zahlungsperiode Zahlungsperio- de an Anwendung, wenn wir Ihnen die Tarifänderung unter Kenntlichmachung der Unterschiede des alten und neuen Tarifs spätestens einen Monat vor Inkrafttreten Inkraft- treten mitteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht Kündi- gungsrecht nach J.4 belehren. In die Berechnung des Beitragsunterschiedes werden Änderungen nach J.5 sowie Änderungen nach J.6 sowie so- wie Änderungen in der Zuordnung des Vertrages zu den Regionalklassen (J.2), und den Typklassen (J.1) einbezogen, wenn sie gleichzeitig wirksam werden. Dies gilt nicht für Beitragsveränderungen, die sich aus der Zuordnung des Vertrages zu den Berufsgruppen (siehe Anhang 5) und Regionalklassen gemäß Anhang 4 oder aufgrund des Schadenverlaufs des konkreten Versicherungsvertrages, aufgrund des WohneigentumsWohneigen- tums, der jährlichen Fahrleistung, des Nutzerkreises (Fahrer), des Fahrzeugalters, der Treue und des Lebensalters Le- bensalters der Fahrzeugnutzer (alle Merkmale unter Anhang 2) ergeben.

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