Common use of Teilnahme an Tarifverhandlungen Clause in Contracts

Teilnahme an Tarifverhandlungen. Zur Teilnahme an Tarifverhandlungen oder Schlichtungsverhandlungen sind Arbeitnehmer, die Mitglieder einer gewerkschaftlichen Tarifkommission sind, für die Dauer der Verhandlungen frei- zustellen, soweit dem nicht ausnahmsweise betriebliche Notwendigkeiten entgegenstehen. Ein Anspruch auf Bezahlung der ausfallenden Arbeitszeit wird hierdurch nicht begründet.

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Samples: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag

Teilnahme an Tarifverhandlungen. Zur Teilnahme an Tarifverhandlungen oder Schlichtungsverhandlungen sind ArbeitnehmerAr- beitnehmer, die Mitglieder einer gewerkschaftlichen Tarifkommission sind, für die Dauer der Verhandlungen frei- zustellenfreizustellen, soweit dem nicht ausnahmsweise betriebliche betrieb- liche Notwendigkeiten entgegenstehen. Ein Anspruch auf Bezahlung der ausfallenden ausfal- lenden Arbeitszeit wird hierdurch nicht begründet.

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Samples: Manteltarifvertrag

Teilnahme an Tarifverhandlungen. Zur Teilnahme an Tarifverhandlungen oder Schlichtungsverhandlungen sind ArbeitnehmerArbeit- nehmer, die Mitglieder einer gewerkschaftlichen Tarifkommission sind, für die Dauer der Verhandlungen frei- zustellenfreizustellen, soweit dem nicht ausnahmsweise betriebliche Notwendigkeiten Not- wendigkeiten entgegenstehen. Ein Anspruch auf Bezahlung der ausfallenden Arbeitszeit Arbeits- zeit wird hierdurch nicht begründet.

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Samples: Manteltarifvertrag Für Die Chemische Industrie Ost