Totalschaden. Bei Totalschaden beträgt die Entschädigung – den Neuwert für Sachen, die zum Zeitpunkt des Schadens nicht älter als 4 Jahre sind; – den Neuwert für Erdwärmesonden und Erdregister: in den ersten 30 Jahren ab Erstinbetriebnahme; – in allen übrigen Fällen maximal den Zeitwert am Tag des Scha- dens gemäss der Lebensdauertabelle des Hauseigentümerver- bandes Schweiz (HEV), die Entwertung beträgt maximal 90 %; – den Ertragsausfall von Fotovoltaikanlagen oder die entfallene Einspeisevergütung als Folge eines versicherten Ereignisses. Als Entschädigungsbasis gilt der Mittelwert der letzten 12 Mo- nate. Die maximale Haftzeit beträgt 12 Monate. Die Entschä- digung ist limitiert auf die vereinbarte Versicherungssumme.
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Totalschaden. Bei Totalschaden beträgt die Entschädigung – den Neuwert für Sachen, die zum Zeitpunkt des Schadens nicht älter als 4 Jahre sind; – den Neuwert für Erdwärmesonden und Erdregister: in den ersten 30 Jahren ab Erstinbetriebnahme; – in allen übrigen Fällen maximal den Zeitwert am Tag des Scha- dens Schadens gemäss der Lebensdauertabelle des Hauseigentümerver- bandes Hauseigentümer- verbandes Schweiz (HEV), die Entwertung beträgt maximal 90 %; – den Ertragsausfall von Fotovoltaikanlagen oder die entfallene Einspeisevergütung als Folge eines versicherten Ereignisses. Als Entschädigungsbasis gilt der Mittelwert der letzten 12 Mo- nateMonate. Die maximale Haftzeit beträgt 12 Monate. Die Entschä- digung Entschädigung ist limitiert auf die vereinbarte Versicherungssumme.
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