Transaktionsgebühren Musterklauseln

Transaktionsgebühren. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit den von dem ICAV getätigten Anlagen haben Auswirkungen auf die Performance des ICAV. Je höher die Handelsintensität des ICAV (durch die Aktivitäten des Anlageverwalters) ist, desto höher sind die Transaktionskosten. Häufige Portfolioumschichtungen haben in der Regel entsprechend höhere Transaktionskosten zur Folge. Die genaue Höhe der anfallenden Courtagen und Transaktionskosten hängt von einer Reihe von Faktoren ab, unter anderem von der Art und Häufigkeit der sich bietenden Marktchancen, vom Umfang der Transaktionen und von den jeweils gültigen Transaktionssätzen. Ein erheblicher Teil dieser Gebühren und Transaktionskosten sind an die Man Group zu entrichten. Die von dem ICAV zu zahlenden Gebühren und Transaktionskosten können, solange das ICAV besteht, neu verhandelt werden.
Transaktionsgebühren. Jeder Teilfonds kommt für seine eigenen Transaktionsgebühren auf. Transaktionsgebühren werden zum Barwert angesetzt und zum Zeitpunkt, an dem sie anfallen oder in Rechnung gestellt werden, dem Nettovermögen des Teilfonds, auf den sie sich beziehen, belastet. Der Anlageverwalter kann Transaktionen durchführen oder für deren Durchführung Makler in Anspruch nehmen, mit denen er „Soft-Commission“-Vereinbarungen eingegangen ist. Die im Rahmen dieser Vereinbarungen bezogenen Leistungen unterstützen den Anlageverwalter bei der Erbringung der Anlagedienste für den Fonds. Insbesondere kann der Anlageverwalter vereinbaren, dass einem Makler eine Provision gezahlt wird, die den Betrag übersteigt, den ein anderer Makler für die Durchführung dieser Transaktion in Rechnung gestellt hätte, solange der Makler dem Fonds gegenüber „die beste Ausführung“ zusichert, und die Höhe der Provision nach Beurteilung des Anlageverwalters in gutem Glauben bezogen auf den Wert des Maklergeschäfts und der anderen von diesem Makler angebotenen oder gegen Zahlung geleisteten Dienste angemessen ist. Diese Dienstleistungen, darunter Research-, Notierungs- und Nachrichtendienste, Softwaresysteme für die Portfolio- und Handelsanalyse sowie besondere Ausführungs- und Abrechnungsfähigkeiten können vom Anlageverwalter in Verbindung mit Transaktionen in Anspruch genommen werden, an denen der Fonds nicht beteiligt ist. Die Soft-Commission-Vereinbarungen unterliegen folgenden Bedingungen: (i) der Anlageverwalter agiert jederzeit im besten Interesse des Fonds, wenn er Soft-Commission-Vereinbarungen eingeht; (ii) die bereitgestellten Dienstleistungen werden direkt für den Anlageverwalter erbracht; (iii) die Maklerprovisionen für Portfoliogeschäfte für den Fonds werden vom Anlageverwalter an Makler überwiesen, bei denen es sich um Körperschaften und nicht um natürliche Personen handelt; und (iv) der Anlageverwalter legt der Verwaltungsgesellschaft Bericht in Bezug auf die Soft-Commission-Vereinbarungen vor, darunter über die Art der erhaltenen Dienstleistungen.
Transaktionsgebühren. Für bestimmte Zahlweisen werden Transaktionsgebühren erhoben, die vom Plattformbetreiber, Trainer oder Berater zu tragen sind. Die Höhe der anfallenden Transaktionsgebühren werden in der Administration der Plattform angegeben. Hier kann der Trainer oder Berater die kostenpflichtigen Zahlweisen an- bzw. abschalten. Die Bestimmungen zu Gebühren( § 8) und Zahlungsverkehr (§ 7) dürfen nicht umgangen werden. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus unserer jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preis- und Leistungsbeschreibung. Beträgt die Vertragslaufzeit für die Business-Plattform 12 Monate oder länger, dann verlängert sich diese stillschweigend jeweils um den selben Zeitraum, wenn nicht ein Vertragspartner mindestens zwei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit einer Verlängerung widerspricht. edudip behält sich das Recht vor, Kundenkonten ohne fiskalische Grundlage und mit einer Inaktivität von mehr als 12 Monaten zu löschen. Als inaktiv werden Konten angesehen, welche länger als 12 Monate keinen Vertrag mit der edudip GmbH geschlossen haben. xxxxxx kann ein Mitglied ausschließen und das Mitgliedskonto sowie sämtliche Webinarangebote und Webinare dieses Mitglieds löschen, wenn edudip Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Mitglied gegen die wesentlichen Pflichten dieser Geschäftsbedingungen verstößt oder ein Mitglied mehrfach negativ bewertet wurde. edudip wird das Mitglied über den geplanten Ausschluss per E-Mail informieren und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Bei Eilbedürftigkeit ist edudip hierzu nicht verpflichtet. In jedem Fall wird edudip die berechtigten Interessen des Mitglieds berücksichtigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Aus technischen Gründen kann edudip eine dauerhafte vollständige Verfügbarkeit der Server, über die die Plattform betrieben wird, nicht gewährleisten. Zeitweise kann die Verfügbarkeit der Plattform - insbesondere wegen der notwendigen Durchführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten - eingeschränkt sein. edudip wird die Mitglieder über die Durchführung geplanter Wartungsarbeiten und deren Umfang rechtzeitig durch einen Hinweis auf der Plattform informieren. Sollte das System unvorhergesehen ausfallen, wird edudip nach Möglichkeit die Mitglieder über den Umfang und die Dauer des Ausfalls unterrichten. edudip haftet nicht für Sach- und reine Vermögensschäden - gleich aus welchem Rechtsgrund -, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform entstehen, es sei denn die Schäden beruhen auf de...
Transaktionsgebühren. Sachwerte
Transaktionsgebühren. 4.6.1. Transaktionsgebühren für Kunden (Hersteller und Käufer)
Transaktionsgebühren. Jedesmal, wenn ein Mitglied eine Transaktion wünscht, berechnet der Network-Verwalter die Transaktionsgebühr oder veranlasst die Berechnung derselben. Die Transaktionsgebühren werden von dem Network-Verwalter festgelegt und können sich von Zeit zu Zeit und von Mitglied zu Mitglied ändern.
Transaktionsgebühren. Unter Ziffer 3.4. des Vertrages werden die vom Kunden an REA zu entrichtenden Transaktionsgebühren festgelegt. Transaktion/Transaktionen werden mit »Tx« abgekürzt. Mit dieser Bezeichnung sind alle Vorgänge gemeint, die der Kunde im bargeldlosen Zahlungsverkehr über das EC-Terminal tätigt. Dies unabhängig davon, ob die Transaktion erfolgreich abgeschlossen (also z.B. von der Bank bestätigt) wurde oder nicht (z.B. eine Ablehnung durch die Kartenausgebende Bank erfolgte). Darin ein- geschlossen sind Transaktionen aus Verwaltungsfunktionen, also Kassenschnitt-Transaktionen, Netzdiagnosen, Storno– und Gutschriftstransaktionen, Inbetriebnahme–Vorgänge, Personalisierungs–Transaktionen usw. Evtl. anfallende Autorisierungs- und Garantiegebühren der Kartensystembetreiber sind vom Kunden zu tragen. Für Maestro- und Kreditkartenumsätze werden vom Acquirer in der Regel sog. »Disagien« berechnet, welche Bestandteil des Vertrages zwischen Kunde und Acquirer sind. Kosten für den Transport der Nachrichten durch von Dritten bereitgestellte Netze (Telefonkosten etc.) gehen zu Lasten des Kunden. Der angegebene Preis ist je Vorgang zu entrichten. Unter diese Bezeichnung wird ein Preis festgelegt, der vom Kunden bei Ausführung einer Transaktion gemäß
Transaktionsgebühren. Die Orderaufgabe für den Kauf/Verkauf von physischen Edelmetallen ist kostenfrei.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, Erträge in Verbindung mit Kapitalwachstum zu erzielen. Er investiert hierzu direkt oder indirekt unter Nutzung von OGAW oder sonstiger OGA in weltweite übertragbare Wertpapiere, insbesondere in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere sowie in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere mit Anlagequalität und unter Anlagequalität, die von Unternehmen, multilateralen Entwicklungsbanken, staatlichen Emittenten oder staatsnahen Körperschaften begeben wurden, sowie in Barmittel, Einlagen und Geldmarktinstrumente. Ziel des Fonds ist es, die Rendite auf Bareinlagen (derzeit gemessen am US Secured Overnight Financing Rate („SOFR“) als Benchmark) über gleitende Fünfjahreszeiträume um 5 % pro Jahr zu übertreffen (vor Gebühren). Es gibt jedoch keine Gewissheit oder Garantie, dass der Fonds dieses Renditeniveau erreichen wird. Der Fonds ist insofern ein globaler Fonds, als seine Anlagen nicht auf eine bestimmte geografische Region oder einen bestimmten geografischen Markt beschränkt oder konzentriert sind. Die Engagements und Anlagerenditen des Fonds können erheblich von der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter nutzt seine Ermessensbefugnis (aktive Verwaltung), um eine vielfältige Mischung von Anlagen zu identifizieren, die nach seiner Ansicht am besten für das Anlageziel geeignet sind. Als Folge dieser Diversifizierung und während extremer Aktienmarktrückgänge werden die Verluste voraussichtlich unter denen der konventionellen globalen Aktienmärkte liegen, wobei die Volatilität (ein Maß für den Umfang der Wertveränderungen einer Anlage) normalerweise weniger als zwei Drittel von der von Aktien beträgt. Der Fonds kann mit bis zu 100 % seines Nettoinventarwerts in Währungen investiert sein, die nicht der Basiswährung entsprechen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Fondsportfolio vollständig oder teilweise auf die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. abrdn Inc. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Fondsportfolio kann einen umfangreichen Bestand an Anleihen unter Anlagequalität haben, was bedeutet, dass Anleger möglicherweise ein höheres Kapital- und Ertragsrisiko tragen als bei einem Fonds, der in Anleihen mit Anlagequalität investiert. • Das Engagement des Fonds in Aktien bedeutet, dass Anleger den Bewegungen des Aktienmarkts ausgesetzt sind, die die Volatilität des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen können. • Der Fonds kann in REIT anlegen, die wiederum direkt in Immobilien anlegen – im Falle ungünstiger Markt- oder Wirtschaftsentwicklungen können diese Vermögensanlagen weniger liquide werden oder einen Wertrückgang erfahren. Diese Risiken werden ausführlicher unter „Allgemeine Risikofaktoren“ beschrieben. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen. • Der Fonds kann in Schwellenmärkten investieren, die zu höherer Volatilität als reifere Märkte neigen, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. Der Fonds kann auch in Frontier-Märkte investieren. Diese Anlagen bringen ähnliche, jedoch größere Risiken mit sich, da diese Märkte tendenziell noch kleiner, weniger entwickelt und schwerer zugänglich sind als andere Schwellenmärkte. • Die Wertentwicklung kann durch Devisenkursschwankungen erheblich beeinflusst werden, da der Fonds dem Kursrisiko einer bestimmten Währung ausgesetzt sein kann, deren Wert sich vom Wert der Wertpapiere unterscheidet, die in der jeweiligen Fondswährung gehalten werden. • Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe unter einen zuvor festgelegten Grenzwert sinkt, kann es für die Anleihe zu erheblichen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor „CoCos“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben.)

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde ist dazu berechtigt: − Die Einhaltung der technischen und organisatorischen Massnahmen von Veeting sowie der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte in den Räumlichkeiten von Veeting zu überprü- fen. Die mit der Prüfung betrauten Personen müssen von Veeting im erforderli- chen Umfang Zugang und Einsicht erhalten. Veeting stellt die erforderlichen Infor- mationen zur Verfügung. Audits in den Räumlichkeiten von Veeting müssen ohne vermeidbare Störungen des Geschäftsbetriebs und, ausser in dringenden Fällen, nach entsprechender Vorankündigung und während der Geschäftszeiten von Ve- eting durchgeführt werden. Die an der Prüfung beteiligten Personen müssen eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung abschliessen. Der Kunde trägt alle Kosten für das Audit, einschliesslich die angemessenen Kosten von Veeting. Der Kunde ist verpflichtet: − sicherzustellen, dass die Personendaten rechtmässig gemäss Art. 4 DSG und Art. 6 Abs. 1 DSGVO bearbeitet werden; − sicherzustellen, dass die Rechte der betroffenen Personen nach Art. 4 und 8 DSG und Art. 12 bis 22 DSGVO gewahrt werden. Wenn nur Veeting in der Lage ist, die Anfrage zu beantworten, wird der Kunde diese Anfrage unverzüglich an Veeting weiterleiten; − seine Weisungen an Veeting in der Regel schriftlich oder in einem dokumentier- ten elektronischen Format zu übermitteln. Mündliche Weisungen müssen schrift- lich oder in einem dokumentierten elektronischen Format bestätigt werden; − Veeting unverzüglich über jede Nichteinhaltung oder Unregelmässigkeit bei der Prüfung des Ergebnisses der Bearbeitung zu informieren; − alle Geschäftsgeheimnisse und Datensicherheitsmassnahmen von Xxxxxxx, die der Kunde im Rahmen der Vertragsbeziehung erhalten hat, vertraulich zu behan- deln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung be- stehen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.