Unbesicherte Kreditforderungen Musterklauseln

Unbesicherte Kreditforderungen. Die von der Emittentin zu erwerbenden Kreditforderungen sind partiell unbesichert. Teilweise können die Kreditforderungen mit persönlichen Bürgschaften, Xxxxxxxxxx diverser Ausprägungen, Grundpfand, Forderungsabtretungen und dergleichen besichert sein. Bezahlt der Kreditnehmer und, sofern vorhanden, der Bürge die Kreditforderung nicht zurück und bringt das Inkassoverfahren im Falle der Sicherheitenverwertung keinen Erfolg, bedeutet dies, dass der Kredit ausgefallen ist und damit Kapital und Zinsen für die Emittentin verloren sind. Dies kann dazu führen, dass die Emittentin ihrerseits ihren Verpflichtungen gemäss den Anleihebedingungen nicht mehr nachkommen kann. Im Falle einer Verwertung der Sicherheit kann es zu längeren Zahlungsverzögerungen des aus der Liquidierung der Sicherheit resultierenden Erlöses kommen. Ausserdem kann die Emittentin Nachteile erfahren, falls im Verfahren der Geltendmachung der Sicherheiten Eingaben verspätet gemacht oder versäumt werden. Dieses Risiko kann die Fähigkeit der Emittentin, Zahlungen zu Gunsten der Anleihegläubiger auszuführen, nachteilig beeinflussen. Auch hinsichtlich der von der Emittentin gekauften Kreditforderungen, die besichert sind, ist es möglich, dass der Erlös aus der Verwertung solcher Sicherheiten, insbesondere bei Sicherheiten im Nachrang, nicht ausreichend ist, um die ausstehenden Kreditforderungen vollständig zu decken. Ausserdem kann es im Falle einer Verwertung der Sicherheit zu langen (behördlichen) Verfahren und zu Zahlungsverzögerungen des aus der Liquidierung der Sicherheit resultierenden Erlöses kommen. Ausserdem kann die Emittentin Nachteile erfahren, falls im Verfahren der Geltendmachung von Sicherheiten Eingaben verspätet gemacht oder versäumt werden. Die internen Richtlinien von CG24 bezüglich Sicherheiten oder die Form der Sicherheiten können durch CG24 jederzeit geändert werden. So kann das Kreditportfolio sich über die Zeit verändern. Jedes dieser Risiken kann die Fähigkeit der Emittentin, Zahlungen zu Gunsten der Anleihegläubiger auszuführen, nachteilig beeinflussen. CG24 gibt jedem CG24 Kreditnehmer, zum Zeitpunkt der Kreditantragsverarbeitung, ein Risikorating. Die Risikobewertung von CG24 (Scoringmodell) basiert auf mehreren Grundlagen, wie Kreditinformationen von Auskunfteien, Informationen aus öffentlichen Registern, Informationen vom CG24 Kreditnehmer selbst und aus weiteren Informationsquellen. Die Kreditdaten von Auskunfteien und die Informationen von CG24 Kreditnehmern können ve...
Unbesicherte Kreditforderungen. Die von der Emittentin zu erwerbenden Kreditforderungen sind partiell unbesichert. Teilweise können die Kreditforderungen mit persönlichen Bürgschaften, Pfand, Grundpfand, Forderungsabtretungen und dergleichen besichert sein. Bezahlt der Kreditnehmer und, sofern vorhanden, der Bürge die Kreditforderung nicht zurück und bringt das Inkassoverfahren im Falle der Sicherheitenverwertung keinen Erfolg, bedeutet dies, dass der Kredit ausgefallen ist und damit Kapital und Zinsen für die Emittentin verloren sind. Dies kann dazu führen, dass die Emittentin ihrerseits ihren Verpflichtungen gemäss den Anleihebedingungen nicht mehr nachkommen kann.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.