Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 11.1 Soweit BAIER die Dienstleistung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass BAIER die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Der Schadensersatzanspruch des Kunden ist beschränkt auf 10 % des Nettopreises der Dienstleistung, die wegen der Unmöglichkeit vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann. Dies gilt nicht, soweit BAIER wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haftet. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 11.1 Soweit BAIER KCH die Dienstleistung Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass BAIER KCH die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Der Schadensersatzanspruch des Kunden ist beschränkt auf 10 % des Nettopreises desjenigen Teils der DienstleistungLieferung, die der wegen der Unmöglichkeit vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann. Dies gilt nicht, soweit BAIER KCH wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haftet. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 11.1 Soweit BAIER die Dienstleistung Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass BAIER die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Der Schadensersatzanspruch des Kunden ist beschränkt auf 10 % des Nettopreises desjenigen Teils der DienstleistungLieferung, die der wegen der Unmöglichkeit vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann. Dies gilt nicht, soweit BAIER wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haftet. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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Unmöglichkeit; Vertragsanpassung. 11.1 Soweit BAIER uns die Dienstleistung Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass BAIER wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hathaben. Der Schadensersatzanspruch Schadenersatzanspruch des Kunden ist beschränkt auf 10 % des Nettopreises Wertes desjenigen Teils der DienstleistungLieferung, die der wegen der Unmöglichkeit vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann. Dies gilt nicht, soweit BAIER wegen Vorsatz in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit des anfänglichen Unvermögens oder wegen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haftet. Eine gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
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