Common use of Unser Beschwerdemanagement Clause in Contracts

Unser Beschwerdemanagement. Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: 1. Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Ab- weichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Vereinbarungen sind ungül- tig. 2. Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jah- ren. Die Verjährung ist nach Anmeldung eines An- spruchs bis zum Zugang der Entscheidung des Ver- sicherers in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) ge- hemmt. 3. Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht seines Sitzes, gegen den Versicherungsnehmer an dessen Wohnsitz, zu erheben. Für Klagen aus dem Versiche- rungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht am Wohnsitz des Versicherungs- nehmers zuständig. 4. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Unser Beschwerdemanagement. Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: 1. Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Ab- weichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Vereinbarungen sind ungül- tig. 2. Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jah- ren. Die Verjährung ist nach Anmeldung eines An- spruchs bis zum Zugang der Entscheidung des Ver- sicherers in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) ge- hemmtgehemmt. 3. Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht seines Sitzes, gegen den Versicherungsnehmer an dessen Wohnsitz, zu erheben. Für Klagen aus dem Versiche- rungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht am Wohnsitz des Versicherungs- nehmers zuständig. 4. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Unser Beschwerdemanagement. Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: 1. Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Ab- weichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Vereinbarungen sind ungül- tig. 2. Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in drei Jah- ren. Die Verjährung ist nach Anmeldung eines An- spruchs bis zum Zugang der Entscheidung des Ver- sicherers in Textform (z. B. E-Mail Mail, Telefax oder Brief) ge- hemmtgehemmt. 3. Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht seines Sitzes, gegen den Versicherungsnehmer an dessen Wohnsitz, zu erheben. Für Klagen aus dem Versiche- rungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht am Wohnsitz des Versicherungs- nehmers zuständig. 4. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.

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Samples: Versicherungsbedingungen