Untere Extremitäten Musterklauseln

Untere Extremitäten. Verlust der Grundfähigkeit Treppen steigen (15 Punkte) Ein Verlust der Grundfähigkeit Treppen steigen liegt vor, wenn die versicherte Person eine Treppe mit 12 Stufen nicht mehr hinauf- oder hinabgehen kann, ohne eine Pause von mindestens einer Minute zu machen. Die Treppenstufenhöhe soll 18 cm nicht überschreiten: Treppe hinauf gehen (15 Punkte) Treppe herunter gehen (15 Punkte) Verlust der Grundfähigkeit Gehen (30 Punkte) Ein Verlust der Grundfähigkeit Gehen liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, eine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurückzulegen, ohne anzuhalten, ohne sich abzustützen und /oder ohne sich setzen zu müssen. Die Zeitdauer für die Strecke soll nicht länger als 10 Minuten betragen. Verordnete Hilfsmittel müssen benutzt werden. Verlust der Grundfähigkeit Stehen (30 Punkte) Ein Verlust der Grundfähigkeit Stehen liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, 10 Minuten lang zu stehen ohne sich abzustützen. Verordnete Hilfsmittel müssen benutzt werden. Verlust der Grundfähigkeit Knien und Bücken (30 Punkte) Ein Verlust der Grundfähigkeit Knien und Bücken liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr fähig ist, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten. Als leicht gilt in diesem Zusammenhang ein Gegenstand mit einem maximalen Gewicht von 1 kg.
Untere Extremitäten. Treppen steigen Die versicherte Person kann eine Treppe mit zwölf Stu- fen nicht hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens einer Minute zu machen. Die Treppenstufenhöhe soll 18 Zentimeter nicht über- schreiten: − Treppe hinaufgehen (17 Punkte), − Treppe hinuntergehen (17 Punkte). Nicht gehen können (34 Punkte) Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, eine Entfernung von 200 Metern über einen ebenen Boden gehend zurückzulegen, ohne anzuhalten, ohne sich ab- zustützen und/oder ohne sich setzen zu müssen. Die Zeitdauer für die Strecke soll nicht länger als zehn Minuten betragen. Verordnete Hilfsmittel müssen be- nutzt werden. Stehen (34 Punkte) Die versicherte Person kann keine zehn Minuten ste- hen, ohne sich abzustützen. Verordnete Hilfsmittel müssen benutzt werden. Knien und Bücken (34 Punkte) Die versicherte Person ist nicht mehr fähig, sich nieder- zuknien oder soweit zu bücken, um einen leichten Ge- genstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.
Untere Extremitäten. Treppen steigen Ein Verlust der Grundfähigkeit Treppen steigen liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabzuge- hen, ohne eine Pause von mindestens einer Minute zu machen.‌‌‌‌‌‌ Die Treppenstufenhöhe soll 18 cm nicht unterschrei- ten: > Treppe hinauf gehen 15 Punkte > Treppe hinunter gehen 15 Punkte Gehen Ein Verlust der der Grundfähigkeit Gehen liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Verwendung ge- eigneter Hilfsmittel und einer Pause von maximal einer Minute nicht mehr selbstständig in der Lage ist, eine Strecke von 400 Metern über einen festen und ebenen Boden gehend zurückzulegen.
Untere Extremitäten. Treppen steigen Stehen Knien und Bücken

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