Untergrund und Unterleghölzer Musterklauseln

Untergrund und Unterleghölzer. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Untergrund im Bereich der Baustellenzufahrt, des Montageplatzes und des Kranfundamentes ausreichend tragfähig ist. Die erforderlichen Daten wie Achslasten und Reaktionskräfte können beim Auftragnehmer erfragt werden. Unterleghölzer oder Fundamente müssen in ausreichender Menge und geeigneter Ausführung bauseits zur Verfügeng gestellt werden; vorzugsweise sind Eichenschwellen zu verwenden.