Unterhaltspflicht des Mieters. 1. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät in seine Betriebshaftpflicht- versicherung einzuschließen. Ab Übernahme des Mietgerätes haftet allein der Mieter für Schäden an Dritten. Das Einsatzrisiko obliegt allein ihm. Bei KFZ-Haftpflichtschäden während der Mietzeit haftet der Mieter im Verschul- densfall bis zu einer Höhe von 2.500 €, für den Fall, dass LangeLift selbst oder die zuständige KFZ-Versicherung für den eingetretenen Schadensfall auch haftet. 2. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen (Sandstrahlarbeiten sind untersagt!), für sach- und fachgerechte Wartung des Gerätes Sorge zu tragen, bei Störungen der Be- triebsfunktionen und/oder Betriebssicherheit den Betrieb des Gerätes so- fort einzustellen und LangeLift unverzüglich zu benachrichtigen, Beschädi- gungen des Gerätes LangeLift innerhalb von einem Arbeitstag bekannt zu geben, notwendige Instandsetzungsarbeiten sofort durch LangeLift ausfüh- ren zu lassen oder mit ihm abzusprechen. Die Kosten für solche Arbeiten trägt LangeLift, sofern der Mieter oder seine Mitarbeiter oder sonstige Hilfs- personen diese Instandsetzungsarbeiten nicht zu vertreten haben. Der Mie- ter ist weiter verpflichtet, das Gerät in ordnungsgemäßem, betriebsfähigem, gesäubertem und komplettem Zustand zurückzugeben. 3. Wird das Gerät nicht in vorgenanntem Zustand zurückgegeben, so ist LangeLift berechtigt, nach Benachrichtigung des Mieters mit der Möglichkeit der Stellungnahme durch den Mieter mit der Beseitigung etwaiger Schäden bzw. des vertragswidrigen Zustandes zu beginnen. Die Mietzeit verlängert sich dann bis zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Arbeiten. Entsteht LangeLift weiterer nachweisbarer Schaden, der vom Mieter zu vertreten ist, so ist auch dieser vom Mieter zu ersetzen. 4. Bei Beschädigungen oder starker Verschmutzung des Gerätes, verursacht durch unsachgemäße Handhabung oder mangelhaften Schutz (unterlasse- nes Abdecken bei Spritz-, Maler-, Lackier-, Schweiß-, Abbrucharbeiten, Ar- beiten mit säurehaltigen Mitteln etc.) oder durch sonstiges schuldhaftes Handeln oder Unterlassen, trägt der Mieter die Instandsetzungskosten, be- stehend insbesondere aus Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie die Reinigungskosten. Darüber hinaus trägt der Mieter den nachweis- lich entstandenen Mietausfallschaden für die Zeit der Instandsetzung.
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Samples: Vermietbedingungen
Unterhaltspflicht des Mieters. 1. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät :
a) die Mietsache nur bestimmungsgemäß wie in seine Betriebshaftpflicht- versicherung einzuschließender übergebenen Bedienungsanleitung vorgesehen einzusetzen und vor Überbeanspruchung und Witterungseinflüssen zu schützen. Ab Übernahme Eine Nutzungsänderung der gemieteten Gegenstände ist nicht zulässig. Verstöße hiergegen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietgerätes haftet allein Mietvertrages. Der Vermieter behält sich in diesen Fällen Schadenersatzansprüche vor.
b) für sach- und fachgerechte Wartung der Mieter für Schäden an Dritten. Das Einsatzrisiko obliegt allein ihm. Bei KFZ-Haftpflichtschäden Mietsache Sorge zu tragen und sie während der Mietzeit haftet in betriebsfähigem und sauberen Zustand zu halten. Für erforderliche turnusmäßige Inspektionen (UVV, HU, BSU) hat der Mieter im Verschul- densfall bis den Vermieter zu einer Höhe von 2.500 €, für den Fall, dass LangeLift selbst oder beauftragen; die zuständige KFZ-Versicherung für den eingetretenen Schadensfall auch haftet.
2Kosten trägt der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät vor Überbeanspruchung in jeder Weise Motor- und Hydraulikölstände sowie den Wasserstand der Batterien täglich zu schützen (Sandstrahlarbeiten sind untersagt!)überprüfen und ggf. auf seine Kosten aufzufüllen. Für Schäden, für sach- und fachgerechte Wartung des Gerätes Sorge zu tragendie auf Betriebsstoffmängel zurückzuführen sind, bei Störungen haftet der Be- triebsfunktionen und/oder Betriebssicherheit den Betrieb des Gerätes so- fort einzustellen und LangeLift unverzüglich zu benachrichtigen, Beschädi- gungen des Gerätes LangeLift innerhalb von einem Arbeitstag bekannt zu geben, Mieter.
c) notwendige Instandsetzungsarbeiten sofort sach- und fachgerecht unter Verwendung von Original- oder gleichwertigen Ersatzteilen auf Kosten des Mieters durch LangeLift ausfüh- ren den Vermieter vornehmen zu lassen oder mit ihm abzusprechen. Die Kosten für solche Arbeiten trägt LangeLiftlassen, sofern es sei denn, der Mieter oder und seine Mitarbeiter oder sonstige Hilfs- personen diese Instandsetzungsarbeiten nicht zu vertreten haben. Der Mie- ter Hilfspersonen haben nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet.
d) der Mieter ist weiter verpflichtet, das Gerät Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen dafür zu treffen, daß die Mietsache nicht dem Zugriff unbefugter Dritter ausgesetzt ist. Er hat die Mietsache ständig zu bewachen und bei Nichtgebrauch komplett und abgeschlossen umfriedet und gegen Elementarrisiken wie Sturm, Hochwasser und Blitzschlag gesichert abzustellen.
e) die Mietsache in ordnungsgemäßem, gereinigtem, betriebsfähigem, gesäubertem vollgetanktem und komplettem Zustand zurückzugebenzurückzuliefern. Fremdes Eigentum mit Ausnahme von Betriebsstoffen ist zu entfernen, Zubehör bereitzustellen. Die Rücknahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer vollständigen Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes, soweit dieser nicht bereits bei Übergabe bestätigt wird.
32. Wird das Gerät die Mietsache nicht in vorgenanntem dem Zustand zurückgegeben, wie es unter X Xxxxxx 1e) bezeichnet ist, so ist LangeLift der Vermieter berechtigt, nach Benachrichtigung diesen Zustand auf Kosten des Mieters mit der Möglichkeit der Stellungnahme durch herzustellen. Der Vermieter benachrichtigt dazu unverzüglich den Mieter mit und gibt ihm Gelegenheit, unverzüglich eine Überprüfung durchzuführen. Verzichtet der Beseitigung etwaiger Mieter auf eine Überprüfung oder überprüft er nicht unverzüglich, ist der Vermieter berechtigt, die Schäden bzw. des vertragswidrigen Zustandes zu beginnen. Die Mietzeit verlängert sich dann bis zum Zeitpunkt beheben und dem Mieter die entsprechenden Kosten zu berechnen, soweit der Beendigung dieser ArbeitenMieter die Schäden zu vertreten hat. Entsteht LangeLift dem Vermieter weiterer nachweisbarer Schaden, der vom Mieter zu vertreten ist, so ist auch dieser vom Mieter zu ersetzen. Ist eine Instandsetzung der Mietsache aufgrund der vom Mieter zu vertretenen Schäden nicht möglich oder ist die Mietsache dem Mieter verschuldet abhanden gekommen, so ist der Mieter verpflichtet, den Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Kosten zu zahlen. Der Mieter kann den Schadensersatz jedoch auf eine gleichwertige Mietsache beschränken, wenn diese am Markt verfügbar ist. Gleichwertig ist diese, wenn Betriebsstunden und Allgemeinzustand nicht mehr als 5% von der zu ersetzenden Maschine abweichen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens des Vermieters ist dadurch nicht ausgeschlossen.
3. Erforderliche Ersatzteile sind vom Vermieter zu beziehen. Erklärt der Vermieter nicht unverzüglich, daß er die benötigten Ersatzteile in gleicher Frist und zu gleichen Kosten wie der Mieter beschaffen kann, so ist der Mieter berechtigt, die Ersatzteile selbst zu beschaffen.
4. Bei Beschädigungen Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Standort und die Art des Einsatzes der Mietsache von dem Mieter zu verlangen. Er darf jederzeit die Mietsache besichtigen, untersuchen und gegebenenfalls reparieren lassen. Der Mieter ist verpflichtet, die Untersuchung zuzulassen und das Betreten des Einsatzortes zu gestatten oder starker Verschmutzung des Gerätes, verursacht durch unsachgemäße Handhabung oder mangelhaften Schutz (unterlasse- nes Abdecken bei Spritz-, Maler-, Lackier-, Schweiß-, Abbrucharbeiten, Ar- beiten mit säurehaltigen Mitteln etceine notwendige Erlaubnis von Dritten beizubringen.)
5. Die Eigentumshinweise an den Mietsachen dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden. Der Mieter darf keine eigene oder durch sonstiges schuldhaftes Handeln ihn zugelassene Werbung an den Mietsachen betreiben oder Unterlassen, trägt betreiben lassen. Werbung des Vermieters oder durch ihn zugelassene Werbung auf den Mietsachen hat der Mieter die Instandsetzungskostenzu dulden. Der Mieter ist dabei nicht berechtigt, be- stehend insbesondere aus Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie die Reinigungskosten. Darüber hinaus trägt der Mieter den nachweis- lich entstandenen Mietausfallschaden für die Zeit der InstandsetzungMietzins dafür zu mindern.
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Samples: Rental Agreement
Unterhaltspflicht des Mieters. 1. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät :
a) die Mietsache nur bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung und Witterungseinflüssen zu schützen. Eine Nutzungsänderung der gemieteten Gegenstände ist nicht zulässig. Verstöße hiergegen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Der Vermieter behält sich in seine Betriebshaftpflicht- versicherung einzuschließen. Ab Übernahme des Mietgerätes haftet allein der Mieter für Schäden an Dritten. Das Einsatzrisiko obliegt allein ihm. Bei KFZ-Haftpflichtschäden während der Mietzeit haftet der Mieter im Verschul- densfall bis diesen Fällen Schadenersatzansprüche vor
b) Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen dafür zu einer Höhe von 2.500 €, für den Falltreffen, dass LangeLift selbst oder die zuständige KFZ-Versicherung für den eingetretenen Schadensfall auch haftetMietsache nicht dem Zugriff unbefugter Dritter ausgesetzt ist
c) Die Mietsache in ordnungsgemäßem, gereinigtem, betriebsfähigem, vollgetanktem und komplettem Zustand zurückzuliefern. Fremdes Eigentum ist zu entfernen, Zubehör bereitzustellen.
2. Der Mieter ist verpflichtetDie Rücknahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer vollständigen Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes, das gemietete Gerät vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen (Sandstrahlarbeiten sind untersagt!), für sach- und fachgerechte Wartung des Gerätes Sorge zu tragen, soweit dieser nicht bereits bei Störungen der Be- triebsfunktionen und/oder Betriebssicherheit den Betrieb des Gerätes so- fort einzustellen und LangeLift unverzüglich zu benachrichtigen, Beschädi- gungen des Gerätes LangeLift innerhalb von einem Arbeitstag bekannt zu geben, notwendige Instandsetzungsarbeiten sofort durch LangeLift ausfüh- ren zu lassen oder mit ihm abzusprechen. Die Kosten für solche Arbeiten trägt LangeLift, sofern der Mieter oder seine Mitarbeiter oder sonstige Hilfs- personen diese Instandsetzungsarbeiten nicht zu vertreten haben. Der Mie- ter ist weiter verpflichtet, das Gerät in ordnungsgemäßem, betriebsfähigem, gesäubertem und komplettem Zustand zurückzugebenÜbergabe bestätigt wird.
3. Wird das Gerät die Mietsache nicht in vorgenanntem dem Zustand zurückgegeben, wie es unter Ziffer 1c) bezeichnet ist, so ist LangeLift der Vermieter berechtigt, nach Benachrichtigung des Mieters mit diesen Zustand bei Erstattung der Möglichkeit der Stellungnahme durch Kosten herzustellen. Er ist insbesondere berechtigt, die Beseitigung von Schäden vorzunehmen. Der Vermieter benachrichtigt dazu den Mieter mit und gibt ihm die Gelegenheit, unverzüglich eine Überprüfung durchzuführen. Verzichtet der Beseitigung etwaiger Mieter auf eine Überprüfung, so ist der Vermieter berechtigt, die Schäden bzwzu beheben und dem Mieter die entsprechenden Kosten zu berechnen. des vertragswidrigen Zustandes Der Mieter hat nachzuweisen, dass der entstandene Schaden nicht von ihm zu beginnen. Die Mietzeit verlängert sich dann bis zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Arbeitenvertreten ist. Entsteht LangeLift dem Vermieter weiterer nachweisbarer Schaden, der vom Mieter zu vertreten ist, so ist auch dieser vom Mieter zu ersetzen. Ist eine Instandsetzung der Mietsache nicht möglich, so ist der Mieter verpflichtet, den Zeitwert zu ersetzen.
4. Bei Beschädigungen oder starker Verschmutzung des GerätesDie erforderlichen Ersatzteile sind vom Vermieter zu beziehen. Erklärt der Vermieter nicht unverzüglich, verursacht durch unsachgemäße Handhabung oder mangelhaften Schutz (unterlasse- nes Abdecken bei Spritz-, Maler-, Lackier-, Schweiß-, Abbrucharbeiten, Ar- beiten mit säurehaltigen Mitteln etc.) oder durch sonstiges schuldhaftes Handeln oder Unterlassen, trägt dass er die benötigten Eratzteile in gleicher Frist und zu gleichen Kosten wie der Mieter die Instandsetzungskostenbeschaffen kann, be- stehend insbesondere aus Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie die Reinigungskosten. Darüber hinaus trägt so ist der Mieter berechtigt, die Ersatzteile selbst zu beschaffen.
5. Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den nachweis- lich entstandenen Mietausfallschaden für Standort und die Zeit Art des Einsatzes der InstandsetzungMietsache von dem Mieter zu verlangen. Er darf jederzeit die Mietsache untersuchen lassen. Der Mieter ist verpflichtet, die Untersuchung zulassen 3.
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Samples: Mietvertrag
Unterhaltspflicht des Mieters. (1) Der Mieter ist verpflichtet,
a) sich vor Inbetriebnahme des Mietgegenstandes über den Bedienungsablauf des Mietgegenstandes im Einzelnen umfassend zu informieren, diesen zu beachten und sich bei ergebenden Rückfragen vor der Inbetriebnahme unverzüglich an den Vermieter zu wenden, was insbesondere auch bei Fragen bezüglich der geeigneten und zugelassenen Betriebsstoffe (nachstehend Punkt c) gilt;
b) den Mietgegenstand nicht so einzusetzen, dass eine Überbelastung eintritt, die nicht mehr dem üblichen Mietgebrauch entspricht;
c) für sach‐ und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes Sorge zu tragen, insbesondere die dafür vorgesehenen und zulässigen Betriebsstoffe zu verwenden (z.B. Wasser, Schmierstoffe, Kraftstoffe, Reinigungsmittel), und zwar nur in einwandfreier Beschaffenheit unter Beachtung der Betriebsanleitung oder wie vom Vermieter ausdrücklich vorgeschrieben;
d) den Vermieter unverzüglich über eventuell eingetretene Beschädigungen oder Funktionsstörungen zu unterrichten und den Mietgegenstand ggf. sofort außer Betrieb zu nehmen, und notwendige Instandsetzungsarbeiten, die der Mieter selbst plant oder durch dritte Personen ausführen lassen will, nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter zu veranlassen;
e) den Mietgegenstand gegen Diebstahl und außerhalb der Einsatzzeit nach besten Möglichkeiten gegen Witterungseinflüsse zu schützen.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand nach Abstimmung mit dem Mieter ohne weitere Begründung zu besichtigen und selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät in seine Betriebshaftpflicht- versicherung einzuschließen. Ab Übernahme des Mietgerätes haftet allein der Mieter für Schäden an Dritten. Das Einsatzrisiko obliegt allein ihm. Bei KFZ-Haftpflichtschäden während der Mietzeit haftet der Mieter im Verschul- densfall bis zu einer Höhe von 2.500 €, für den Fall, dass LangeLift selbst oder dem Vermieter die zuständige KFZ-Versicherung für den eingetretenen Schadensfall auch haftet.
2. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät vor Überbeanspruchung Untersuchung in jeder Weise zu schützen (Sandstrahlarbeiten sind untersagt!)ermöglichen, für sach- und fachgerechte Wartung des Gerätes Sorge zeitnahe Besichtigungstermine zu tragenermöglichen, bei Störungen der Be- triebsfunktionen und/oder Betriebssicherheit insbesondere dem Vermieter Zutritt zu den Betrieb des Gerätes so- fort einzustellen und LangeLift unverzüglich Mietgegenständen zu benachrichtigen, Beschädi- gungen des Gerätes LangeLift innerhalb von einem Arbeitstag bekannt zu geben, notwendige Instandsetzungsarbeiten sofort durch LangeLift ausfüh- ren zu lassen oder mit ihm abzusprechenverschaffen. Die Kosten für solche Arbeiten trägt LangeLift, sofern der Mieter oder seine Mitarbeiter oder sonstige Hilfs- personen diese Instandsetzungsarbeiten nicht zu vertreten haben. Der Mie- ter ist weiter verpflichtet, das Gerät in ordnungsgemäßem, betriebsfähigem, gesäubertem und komplettem Zustand zurückzugeben.
3. Wird das Gerät nicht in vorgenanntem Zustand zurückgegeben, so ist LangeLift berechtigt, nach Benachrichtigung des Mieters mit der Möglichkeit der Stellungnahme durch den Mieter mit der Beseitigung etwaiger Schäden bzw. des vertragswidrigen Zustandes zu beginnen. Die Mietzeit verlängert sich dann bis zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Arbeiten. Entsteht LangeLift weiterer nachweisbarer Schaden, der vom Mieter zu vertreten ist, so ist auch dieser vom Mieter zu ersetzen.
4. Bei Beschädigungen oder starker Verschmutzung des Gerätes, verursacht durch unsachgemäße Handhabung oder mangelhaften Schutz (unterlasse- nes Abdecken bei Spritz-, Maler-, Lackier-, Schweiß-, Abbrucharbeiten, Ar- beiten mit säurehaltigen Mitteln etc.) oder durch sonstiges schuldhaftes Handeln oder Unterlassen, Untersuchung trägt der Mieter die Instandsetzungskosten, be- stehend insbesondere aus Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie die Reinigungskosten. Darüber hinaus trägt der Mieter den nachweis- lich entstandenen Mietausfallschaden für die Zeit der InstandsetzungVermieter.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unterhaltspflicht des Mieters. 1. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät Mietgerät in seine Betriebshaftpflicht- versicherung Betriebshaftpflichtversicherung einzuschließen. Ab Übernahme des Mietgerätes haftet allein der Mieter für Schäden an DrittenSchäden, die Dritten entstehen. Das Einsatzrisiko obliegt allein ihm. Bei KFZKfz-Haftpflichtschäden während der Mietzeit haftet der Mieter im Verschul- densfall bis zu einer wird eine Selbstbeteiligung des Mieters in Höhe von 2.500 €, 1.500,00 EUR für den FallFall vereinbart, dass LangeLift selbst MSH oder die zuständige KFZdessen Haftpflicht-Versicherung versicherung für den eingetretenen Schadensfall auch haftetSchadenfall haften muss.
2. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät Mietgerät vor jeglicher Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen (Sandstrahlarbeiten sind grundsätzlich untersagt!), für sach- und fachgerechte Wartung des Gerätes Sorge zu tragen, bei Störungen der Be- triebsfunktionen Betriebsfunktion und/oder Betriebssicherheit den Betrieb des Gerätes so- fort sofort einzustellen und LangeLift unverzüglich MSH sofort zu benachrichtigeninformieren. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, Beschädi- gungen Beschädigungen des Gerätes LangeLift innerhalb von einem Arbeitstag bekannt zu geben, unverzüglich MSH anzuzeigen und notwendige Instandsetzungsarbeiten sofort durch LangeLift ausfüh- ren MSH ausführen zu lassen oder mit ihm MSH abzusprechen. Die Kosten für solche Arbeiten Instandsetzungsarbeiten trägt LangeLiftMSH, sofern nicht der Mieter oder Mieter, seine Mitarbeiter oder sonstige Hilfs- personen Hilfspersonen diese Instandsetzungsarbeiten nicht zu vertreten haben. Der Mie- ter Mieter ist weiter verpflichtet, das Gerät in ordnungsgemäßemim ordnungsgemäßen, betriebsfähigembetriebsfähigen, gesäubertem gesäuberten und komplettem kompletten Zustand zurückzugeben.
3. Wird MSH ist berechtigt, das Gerät Mietgerät jederzeit zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, MSH die Untersuchung zu ermöglichen und MSH das Betreten der Baustelle zu gestatten. Der Mieter ist verpflichtet, MSH den Standort der Mietsache auf erste Anforderung von MSH dieser unverzüglich fernmündlich oder schriftlich mitzuteilen.
4. Sofern das Mietgerät nicht in vorgenanntem dem oben genannten Zustand zurückgegebenzurückgegeben wird, so ist LangeLift MSH berechtigt, nach unter gleichzeitiger Benachrichtigung des Mieters mit der Möglichkeit der Stellungnahme durch den Mieter sofort mit der Beseitigung etwaiger Schäden bzw. des vertragswidrigen Zustandes zu beginnen. Die Mietzeit verlängert sich dann bis zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Arbeiten. Entsteht LangeLift MSH ein weiterer nachweisbarer Schaden, der vom Mieter zu vertreten ist, so ist auch dieser vom hat der Mieter diesen Schaden zu ersetzen.
45. Öl-, Wasserstand und Reifendruck sind vom Mieter während der Mietdauer regelmäßig z kontrollieren. Der Mietgegenstand ist nach Wartungsplan zu schmieren, anfallende Lohn- und Materialkosten sind vom Mieter zu tragen. Bei Beschädigungen Rückgabe ist das Fahrzeug voll zu Tanken. Bei Rückgabe ist das Fahrzeug voll zu tanken. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe nicht vollgetankt, erfolgt die Abrechnung der Nachbetankung zum durchschnittlichen Marktpreis für Kraftstoffe zuzüglich einer Betankungsgebühr von 50 €. Bei Ausfall oder starker Verschmutzung Störung des GerätesWegstreckenzählers ist der Vermieter sofort zu verständigen, verursacht andernfalls gefahrene Stunden pro Tag der Abrechnung zugrunde gelegt, es sei denn, dass eine niedrigere oder höhere Anzahl von Stunden durch unsachgemäße Handhabung den Mieter oder mangelhaften Schutz (unterlasse- nes Abdecken bei Spritz-, Maler-, Lackier-, Schweiß-, Abbrucharbeiten, Ar- beiten mit säurehaltigen Mitteln etcden Vermieter nachgewiesen wird.) oder durch sonstiges schuldhaftes Handeln oder Unterlassen, trägt der Mieter die Instandsetzungskosten, be- stehend insbesondere aus Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie die Reinigungskosten. Darüber hinaus trägt der Mieter den nachweis- lich entstandenen Mietausfallschaden für die Zeit der Instandsetzung.
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Samples: Rental Agreement
Unterhaltspflicht des Mieters. 1. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät :
a) die Mietsache nur bestimmungsgemäß wie in seine Betriebshaftpflicht- versicherung einzuschließender übergebenen Bedienungsanleitung vorgesehen einzusetzen und vor Überbeanspruchung und Witterungseinflüssen zu schützen. Ab Übernahme Eine Nutzungsänderung der gemieteten Gegenstände ist nicht zulässig. Verstöße hiergegen berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietgerätes haftet allein Mietvertrages. Der Vermieter behält sich in diesen Fällen Schadensersatzansprüche vor.
b) für sach- und fachgerechte Wartung der Mieter für Schäden an Dritten. Das Einsatzrisiko obliegt allein ihm. Bei KFZ-Haftpflichtschäden Mietsache Sorge zu tragen und diese während der Mietzeit haftet in betriebsfähigem und sauberen Zustand zu halten. Für erforderliche turnusmäßige Inspektionen (UVV, HU, BSU) hat der Mieter im Verschul- densfall bis den Vermieter zu einer Höhe von 2.500 €, für den Fall, dass LangeLift selbst oder beauftragen; die zuständige KFZ-Versicherung für den eingetretenen Schadensfall auch haftet.
2Kosten trägt der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät vor Überbeanspruchung in jeder Weise Motor- und Hydraulikölstände sowie den Wasserstand der Batterie täglich zu schützen (Sandstrahlarbeiten sind untersagt!)überprüfen und ggf. auf seine Kosten aufzufüllen. Für Schäden, für sach- und fachgerechte Wartung des Gerätes Sorge zu tragendie auf Betriebsstoffmängel zurückzuführen sind, bei Störungen haftet der Be- triebsfunktionen und/oder Betriebssicherheit den Betrieb des Gerätes so- fort einzustellen und LangeLift unverzüglich zu benachrichtigen, Beschädi- gungen des Gerätes LangeLift innerhalb von einem Arbeitstag bekannt zu geben, Mieter.
c) notwendige Instandsetzungsarbeiten sofort sach- und fachgerecht unter Verwendung von Original- oder gleichwertigen Ersatzteilen auf Kosten des Mieters durch LangeLift ausfüh- ren den Vermieter vornehmen zu lassen oder mit ihm abzusprechen. Die Kosten für solche Arbeiten trägt LangeLiftlassen, sofern es sei denn, der Mieter oder und seine Mitarbeiter oder sonstige Hilfs- personen diese Instandsetzungsarbeiten Hilfspersonen haben nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet.
d) Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen dafür zu treffen, dass die Mietsache nicht dem Zugriff unbefugter Dritter ausgesetzt ist. Er hat die Mietsache ständig zu vertreten haben. Der Mie- ter ist weiter verpflichtetbewachen und bei Nichtgebrauch komplett abgeschlossen umfriedet und gegen Elementarrisiken wie Sturm, das Gerät Hochwasser und Blitzschlag gesichert abzustellen.
e) die Mietsache in ordnungsgemäßemordnungsgemäß gereinigtem, betriebsfähigem, gesäubertem vollgetanktem und komplettem kompletten Zustand zurückzugebenzurück zu liefern. Fremdes Eigentum mit Ausnahme von Betriebsstoffen ist zu entfernen, Zubehör bereitzustellen. Die Rücknahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer vollständigen Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes, soweit dieser nicht bereits am Übergabeort bestätigt wird.
32. Wird das Gerät die Mietsache nicht in vorgenanntem dem Zustand zurückgegeben, wie es unter F Ziffer 1e) bezeichnet ist, so ist LangeLift der Vermieter berechtigt, nach Benachrichtigung diesen Zustand auf Kosten des Mieters mit der Möglichkeit der Stellungnahme durch herzustellen. Der Vermieter benachrichtigt dazu unverzüglich den Mieter mit und gibt ihm Gelegenheit, unverzüglich eine Überprüfung vorzunehmen. Überprüft er nicht unverzüglich, ist der Beseitigung etwaiger Vermieter berechtigt, die Schäden bzw. des vertragswidrigen Zustandes zu beginnen. Die Mietzeit verlängert sich dann bis zum Zeitpunkt beheben und dem Mieter die entsprechenden Kosten zu berechnen, soweit der Beendigung dieser ArbeitenMieter die Schäden zu vertreten hat. Entsteht LangeLift dem Vermieter weiterer nachweisbarer Schaden, der vom Mieter zu vertreten ist, so ist auch dieser vom Mieter zu ersetzen. Ist eine Mietsache dem Mieter verschuldet abhandengekommen, so ist der Mieter verpflichtet, den Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Kosten zu zahlen. Der Mieter kann den Schadensersatz jedoch auf eine gleichwertige Mietsache beschränken, wenn diese am Markt verfügbar ist. Gleichwertig ist diese, wenn Betriebsstunden und Allgemeinzustand nicht mehr als 5% von der zu ersetzenden Maschine abweichen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens des Vermieters ist dadurch nicht ausgeschlossen.
3. Erforderliche Ersatzteile sind vom Vermieter zu beziehen. Erklärt der Vermieter nicht unverzüglich, dass er die benötigten Ersatzteile in gleicher Frist und zu gleichen Kosten wie der Mieter beschaffen kann, so ist der Mieter berechtigt, die Ersatzteile selbst zu beschaffen.
4. Bei Beschädigungen Der Vermieter ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Standort und die Art des Einsatzes der Mietsache zu verlangen. Er darf jederzeit die Mietsache besichtigen, untersuchen und gegebenenfalls reparieren lassen. Der Mieter ist verpflichtet, die Untersuchungen zuzulassen und das Betreten des Einsatzortes zu gestatten oder starker Verschmutzung des Gerätes, verursacht durch unsachgemäße Handhabung oder mangelhaften Schutz (unterlasse- nes Abdecken bei Spritz-, Maler-, Lackier-, Schweiß-, Abbrucharbeiten, Ar- beiten mit säurehaltigen Mitteln etceine notwendige Erlaubnis von Dritten beizubringen.)
5. Die Eigentumshinweise an den Mietsachen dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden. Der Mieter darf keine eigene oder durch sonstiges schuldhaftes Handeln ihn zugelassene Werbung an den Mietsachen betreiben lassen. Werbung des Vermieters oder Unterlassen, trägt durch ihn zugelassene Werbung auf den Mietsachen hat der Mieter die Instandsetzungskostenzu dulden. Der Mieter ist dabei nicht berechtigt, be- stehend insbesondere aus Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie die Reinigungskosten. Darüber hinaus trägt der Mieter den nachweis- lich entstandenen Mietausfallschaden für die Zeit der InstandsetzungMietzins dafür zu mindern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unterhaltspflicht des Mieters. 1Dem Mieter obliegen die kleinen, für den gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache erforderlichen Reinigungen und Ausbesserungen. Die Unterhaltsarbeiten sind fachmännisch auszuführen oder ausführen zu lassen. Dazu gehören insbesondere:
a) Ersetzen zerbrochener Fensterscheiben, sofern kein Spannungsriss vorliegt.
b) Instandhalten der Installationen, Armaturen und Apparate. Ersetzen von elektrischen Schaltern, Steckdosen, zur Mietsache gehörenden Lampen und Abdeckungen, Sicherungen, Rolladen- und Sonnenstorengurten, Schnüren oder Bändern an Zugjalousien usw.; Ölen und Instandhalten von Tür- und Schrankscharnieren und –schlössern, Entkalken von Boilern, Entrussen von Einzelofenanlagen; Entstopfen von Abwasserleitungen bis zur Hauptleitung.
c) Periodische Reinigen der Fensterläden, Balkone und Terrassen samt Abläufen.
d) Der Unterhalt der zur Mietsache gehörenden Bepflanzungen ist Sache des Mieters. Er hat insbesondere auch übermässigen Pflanzenwuchs zu verhindern. Ausschliesslich zu Lasten des Mieters gehen Unterhalt, Erneuerung und Reparatur von Einbauten, Vorrichtungen, Installationen und Anlagen, die der Mieter angebracht hat. Der Vermieter kann vom Mieter die Ausführung der notwendigen Arbeiten verlangen, wenn der Zustand derartiger Einrichtungen die Mietsache oder andere Teile der Liegenschaft zu beschädigen drohen. Im Säumnisfall kann der Vermieter die Ausführung von sich aus anordnen und die Kosten dem Mieter belasten. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät in seine Betriebshaftpflicht- versicherung einzuschließen. Ab Übernahme des Mietgerätes haftet allein der Mieter für Schäden an Dritten. Das Einsatzrisiko obliegt allein ihm. Bei KFZ-Haftpflichtschäden während der Mietzeit haftet der Mieter im Verschul- densfall bis De- ckenhohlraum und im Boden die Führung von Xxxxxxx, Röhren, Kabeln etc. entschädigungslos zu einer Höhe von 2.500 €, für den Fall, dass LangeLift selbst oder die zuständige KFZ-Versicherung für den eingetretenen Schadensfall auch haftetdulden.
2. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen (Sandstrahlarbeiten sind untersagt!), für sach- und fachgerechte Wartung des Gerätes Sorge zu tragen, bei Störungen der Be- triebsfunktionen und/oder Betriebssicherheit den Betrieb des Gerätes so- fort einzustellen und LangeLift unverzüglich zu benachrichtigen, Beschädi- gungen des Gerätes LangeLift innerhalb von einem Arbeitstag bekannt zu geben, notwendige Instandsetzungsarbeiten sofort durch LangeLift ausfüh- ren zu lassen oder mit ihm abzusprechen. Die Kosten für solche Arbeiten trägt LangeLift, sofern der Mieter oder seine Mitarbeiter oder sonstige Hilfs- personen diese Instandsetzungsarbeiten nicht zu vertreten haben. Der Mie- ter ist weiter verpflichtet, das Gerät in ordnungsgemäßem, betriebsfähigem, gesäubertem und komplettem Zustand zurückzugeben.
3. Wird das Gerät nicht in vorgenanntem Zustand zurückgegeben, so ist LangeLift berechtigt, nach Benachrichtigung des Mieters mit der Möglichkeit der Stellungnahme durch den Mieter mit der Beseitigung etwaiger Schäden bzw. des vertragswidrigen Zustandes zu beginnen. Die Mietzeit verlängert sich dann bis zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Arbeiten. Entsteht LangeLift weiterer nachweisbarer Schaden, der vom Mieter zu vertreten ist, so ist auch dieser vom Mieter zu ersetzen.
4. Bei Beschädigungen oder starker Verschmutzung des Gerätes, verursacht durch unsachgemäße Handhabung oder mangelhaften Schutz (unterlasse- nes Abdecken bei Spritz-, Maler-, Lackier-, Schweiß-, Abbrucharbeiten, Ar- beiten mit säurehaltigen Mitteln etc.) oder durch sonstiges schuldhaftes Handeln oder Unterlassen, trägt der Mieter die Instandsetzungskosten, be- stehend insbesondere aus Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie die Reinigungskosten. Darüber hinaus trägt der Mieter den nachweis- lich entstandenen Mietausfallschaden für die Zeit der Instandsetzung.
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Samples: Mietvertrag Für Geschäftsräume
Unterhaltspflicht des Mieters. 1. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät Mietgerät in seine Betriebshaftpflicht- versicherung einzuschließen. Ab Übernahme des Mietgerätes haftet allein der Mieter für Schäden an DrittenSchäden, die Dritten entstehen. Das Einsatzrisiko obliegt allein ihm. Bei KFZKfz-Haftpflichtschäden während der Mietzeit haftet der Mieter im Verschul- densfall bis zu einer wird eine Selbstbeteiligung des Mieters in Höhe von 2.500 €, 1.500,00 EUR für den FallFall vereinbart, dass LangeLift selbst BSI oder die zuständige KFZ-Versicherung dessen Haftpflichtversicherung für den eingetretenen Schadensfall auch haftetSchadenfall haften muss.
2. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät Mietgerät vor Überbeanspruchung in jeder Weise jeglicher Überbe- anspruchung zu schützen (Sandstrahlarbeiten sind grundsätzlich untersagt!), für sach- und fachgerechte Wartung des Gerätes Sorge zu tragen, bei Störungen der Be- triebsfunktionen Betriebsfunktion und/oder Betriebssicherheit den Betrieb des Gerätes so- fort sofort einzustellen und LangeLift unverzüglich BSI sofort zu benachrichtigen. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, Beschädi- gungen Beschädigungen des Gerätes LangeLift innerhalb von einem Arbeitstag bekannt zu geben, unverzüglich BSI anzu- zeigen und notwendige Instandsetzungsarbeiten sofort durch LangeLift ausfüh- ren BSI ausführen zu lassen oder mit ihm BSI abzusprechen. Die Kosten für solche Arbeiten Instandsetzungsarbeiten trägt LangeLiftBSI, sofern nicht der Mieter oder Mieter, seine Mitarbeiter oder sonstige Hilfs- personen Hilfspersonen diese Instandsetzungsarbeiten nicht In- standsetzungsarbeiten zu vertreten haben. Der Mie- ter Mieter ist weiter verpflichtet, das Gerät in ordnungsgemäßem, betriebsfähigem, gesäubertem gesäuberten und komplettem kompletten Zustand zurückzugeben.
3. Wird BSI ist berechtigt, das Gerät Mietgerät jederzeit zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, BSI die Unter- suchung zu ermöglichen und BSI das Betreten der Baustelle zu gestatten. Der Mieter ist verpflichtet, BSI den Standort der Miet- sache auf erste Anforderung von BSI dieser unverzüglich fern- mündlich oder schriftlich mitzuteilen.
4. Sofern das Mietgerät nicht in vorgenanntem dem oben genannten Zustand zurückgegebenzu- rückgegeben wird, so ist LangeLift BSI berechtigt, nach Benachrichtigung unter gleichzeitiger Be- nachrichtigung des Mieters mit der Möglichkeit der Stellungnahme durch den Mieter sofort mit der Beseitigung etwaiger Schäden bzw. des vertragswidrigen Zustandes zu beginnen. Die Mietzeit verlängert sich dann bis zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Arbeiten. Entsteht LangeLift BSI ein weiterer nachweisbarer SchadenScha- den, der vom Mieter zu vertreten ist, so ist auch dieser vom hat der Mieter diesen Schaden zu ersetzen.
4. Bei Beschädigungen oder starker Verschmutzung des Gerätes, verursacht durch unsachgemäße Handhabung oder mangelhaften Schutz (unterlasse- nes Abdecken bei Spritz-, Maler-, Lackier-, Schweiß-, Abbrucharbeiten, Ar- beiten mit säurehaltigen Mitteln etc.) oder durch sonstiges schuldhaftes Handeln oder Unterlassen, trägt der Mieter die Instandsetzungskosten, be- stehend insbesondere aus Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie die Reinigungskosten. Darüber hinaus trägt der Mieter den nachweis- lich entstandenen Mietausfallschaden für die Zeit der Instandsetzung.
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Samples: Miet Und Vermietbedingungen