Unterhaltspflicht des Mieters. 1. Der Mieter ist verpflichtet, a) das gemietete Gerät in jeder Weise vor Überbeanspruchung zu schützen, (z. B. keine Sandstrahlarbeiten), b) für sach- und fachgerechte Wartung des Gerätes Sorge zu tragen. Bei Störungen der Betriebsfunktionen und/oder der Betriebssicherheit ist der Betrieb sofort einzustellen und der Vermieter zu benachrichtigen. c) Beschädigungen des Gerätes dem Vermieter innerhalb von 1 Arbeitstag bekannt zu machen, d) notwendige Instandsetzungsarbeiten sofort durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, sofern der Mieter und seine Hilfspersonen nicht dafür haften (siehe VII.), e) das Gerät in ordnungsgemäßem, betriebsfähigem, gesäubertem und kompletten Zustand zurückzuliefern. 2. Der Vermieter ist berechtigt, das vermietete Gerät jederzeit zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern und ihm das Betreten der Baustelle zu erlauben.
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Samples: Vermietungsvertrag, Vermietungsvertrag
Unterhaltspflicht des Mieters. 1. Der Mieter ist verpflichtet,
a) das gemietete Gerät in jeder Weise vor Überbeanspruchung zu schützen, (z. B. keine Sandstrahlarbeiten),
b) für sach- und fachgerechte Wartung des Gerätes Sorge zu tragen. Bei Störungen der Betriebsfunktionen Betriebs-funktionen und/oder der Betriebssicherheit ist der Betrieb sofort einzustellen und der Vermieter zu benachrichtigen.
c) Beschädigungen des Gerätes dem Vermieter innerhalb von 1 Arbeitstag bekannt zu machen,
d) notwendige Instandsetzungsarbeiten sofort durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, sofern der Mieter und seine Hilfspersonen nicht dafür haften (siehe VII.),
e) das Gerät in ordnungsgemäßem, betriebsfähigem, gesäubertem und kompletten Zustand zurückzuliefern.
2. Der Vermieter ist berechtigt, das vermietete Gerät jederzeit zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern und ihm das Betreten der Baustelle zu erlauben.
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Samples: Vermietvertrag
Unterhaltspflicht des Mieters. 1. Der Mieter ist verpflichtet,
a) das gemietete Gerät in jeder Weise vor Überbeanspruchung zu schützen, (z. B. keine Sandstrahlarbeiten, Lackierarbeiten),
b) für sach- und fachgerechte Wartung des Gerätes Sorge zu tragen. Bei Störungen der Betriebsfunktionen und/oder der Betriebssicherheit ist der Betrieb sofort einzustellen und der Vermieter zu benachrichtigen.
c) Beschädigungen des Gerätes dem Vermieter innerhalb von 1 Arbeitstag bekannt zu machen,
d) notwendige Instandsetzungsarbeiten sofort durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, sofern der Mieter und seine Hilfspersonen nicht dafür haften (siehe VII.),
e) das Gerät in ordnungsgemäßem, betriebsfähigem, gesäubertem und kompletten Zustand zurückzuliefern. Bei anormaler Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt zusätzliche Reinigungskosten einzufordern.
2. Der Vermieter ist berechtigt, das vermietete Gerät jederzeit zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern und ihm das Betreten der Baustelle zu erlauben.
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Samples: Mietvertrag