Unterrichtung. Die Bank wird den Auftraggeber unverzüglich durch eine Auftragsbestätigung unter Angabe der Gültigkeitsdauer seines Auftrages unterrichten, wenn ein Auftrag am erstmöglichen Börsentag nicht ausgeführt oder nicht abgerechnet werden konnte.
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Unterrichtung. Die Bank wird den Auftraggeber unverzüglich durch eine Auftragsbestätigung unter Angabe der Gültigkeitsdauer seines Auftrages unterrichten, wenn ein Auftrag am erstmöglichen Börsentag Bör- sentag nicht ausgeführt oder nicht abgerechnet werden konnte.
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