Verbotene Gegenstände. 6.1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten; 6.1.1. Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), sogenannte Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderker-zen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Drohnen, Brennholz, Sperrmüll (alte Sofas, Sessel, Baumaterial, Holz etc.) Shirts von Bands mit verfassungsfeindlichem und verbotenem Hintergrund sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art. 6.1.2. ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen. 6.2. Auf dem Festivalgelände, dem (Infield und Vorplatz sowie auf den unmittelbar angrenzenden Flächen), sind aus Gefährdungsgesichtspunkten zudem nicht erlaubt: jegliche Form von Glasbehältern (auch Parfümflaschen), Camelbags, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Trinkhörner, Dosen (auch Haarspray, Deo etc.), CS-Gas, Pfefferspray, Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder und Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse. 6.3. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
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Verbotene Gegenstände. 6.1. Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten;
6.1.1. ; - Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), sogenannte Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderker-zenWunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Drohnen, Brennholz, Sperrmüll (alte Sofas, Sessel, Baumaterial, Holz etc.) Shirts von Bands mit verfassungsfeindlichem und verbotenem Hintergrund rechten Bands, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art (z. B. Metalbibel), einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.
6.1.2. - ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.
6.2. - Auf dem FestivalgeländeVeranstaltungsgelände, insbesondere dem (Infield und Vorplatz sowie auf den unmittelbar angrenzenden Flächen)Bühnengelände, sind aus Gefährdungsgesichtspunkten zudem nicht erlaubt: jegliche Jegliche Form von Glasbehältern (auch Parfümflaschen)Glasbehältern, Camelbags, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Trinkhörner, Dosen (auch Haarspray, Deo etc.), CS-Gas, Pfefferspray, Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder und Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse.
6.3. Stühle sind zur Benutzung auf dem sogenannten „Lawn“ hinter den Steinstufen und ausserhalb der Fluchtwege möglich. - Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
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Verbotene Gegenstände. 6.1. Auf dem gesamten Festivalgelände Gelände sind verboten;
6.1.1. Glasflaschen mitgebrachte Flaschen/Dosen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), sogenannte Selfiesticks, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderker-zenWunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, Drohnen, Brennholz, Sperrmüll (alte Sofas, Sessel, Baumaterial, Holz etc.) Shirts von Bands mit verfassungsfeindlichem und verbotenem Hintergrund sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.
6.1.2. ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.
6.2. Auf dem Festivalgelände, dem (Infield und Vorplatz sowie auf den unmittelbar angrenzenden Flächen), Gelände sind aus Gefährdungsgesichtspunkten zudem nicht erlaubt: jegliche Form von Glasbehältern (auch Parfümflaschen), Camelbags, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Trinkhörner, Dosen (auch Haarspray, Deo etc.), CS-Gas, Pfefferspray, Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder und Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse.
6.3. Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
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