Vergütungssystem für Vorstände Musterklauseln

Vergütungssystem für Vorstände. Das Jahresgehalt der Vorstände setzt sich wie folgt zusammen: • 12 Monatsgrundgehälter • Bonus (individuell vertraglich festgelegt; zahlbar im April des Folgejahres) Der Basiswert für den Bonus wird individuell vertraglich festgelegt. Der Anteil der variablen Vergütung beträgt bei den Mitgliedern des Vorstands bis maximal 25%. Der Bonus beträgt je nach Zielerreichung zwischen 0 % und 150 % des Basis- wertes. Die Bewertung der Zielerreichung erfolgt durch den Aufsichtsrat auf Basis der individuellen Leistung, des individuellen Erfolgsbeitrages, des Unternehmenserfolgs sowie des DZ BANK Gruppen-Erfolgs. Bei der Zielvereinbarung wird auf ein ausgewogenes Verhältnis aus quantitativen und qualitativen Zielen geachtet. Folgende Aufteilung wird zugrunde gelegt: • Unternehmensziele (60%), dreijährig • DZ BANK Gruppenziel (Vorstandsvorsitzender 15%, Vorstandsmitglied 10%), einjährig • Individualziele (Vorstandsvorsitzender 25%, Vorstandsmitglied 30%), einjährig Die Konzeption Deferral, Retention und negative Erfolgsbeiträge im Sinne der Institutsvergütungsverordnung bei den Vorständen entsprechen dem Konzept für die Leitenden Angestellten. Verantwortlich für die Festlegung des Vergütungssystems der Vorstände ist der Aufsichtsrat der TeamBank AG.
Vergütungssystem für Vorstände. Das Vorstandsvergütungssystem wurde rückwirkend zum 1. Januar 2010 angepasst. Neben dem Festgehalt wird eine variable Vergütung („Bonus“) in Höhe von maximal 20 % des Gesamtgehaltes gewährt. Die variable Vergütung des Vorstandes bemisst sich an einem maximal erreichbaren Bonus. Zur Ermittlung der Bonushöhe werden bis zu sechs quantitative und qualitative Ziele aus der Unternehmensstrategie in Form von Konzern-, Bank-, Dezernats- und Individualzielen abgeleitet. Der Maximalbonus wird bei voller Zielerreichung festgesetzt. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt entsprechend dem System der Risk Taker. Nur 20 % des erreichten Bonus werden unmittelbar im Folgejahr ausgezahlt. Die Auszahlungen der weiteren 80 % des Bonus erfolgen gestreckt über einen Zeitraum von insgesamt bis zu vier Jahren unter Berücksichtigung von Zurückhalte- („Deferral“) und Verfügungssperrfristen („Retention“). Dabei sind sämtliche für die verzögerte Auszahlung vorgesehenen Beträge an die nachhaltige Wertentwicklung der DZ BANK gebunden. Negative Erfolgsbeiträge werden bei der Bonusfestsetzung sowie bei der Festsetzung der anteiligen Deferrals berücksichtigt. Dies kann zu einem Abschmelzen bzw. zu einem Ausfall der variablen Vergütung führen.
Vergütungssystem für Vorstände. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands ist mit dem Aufsichtsrat schriftlich und abschließend vereinbart. Die Vorstandsmitglieder erhalten zwölf feste Monatsgehälter sowie eine variable Vergütung. Die variable Vergütung der Mitglieder des Vorstands hängt von der Erreichung quantitativer und qualitativer Ziele ab. Der Zielerreichungsgrad wird im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre der Bank bzw. der DZ BANK Gruppe gemessen. Die Ziele werden aus der Unternehmensstrategie in Form von Konzern-, Bank-, Dezernats- und Individualzielen abgeleitet und vom Aufsichtsrat mit den Vorstandsmitgliedern vereinbart. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands läuft auch nicht der Überwachungsfunktion des für die Risikosteuerung zuständigen Vorstandsmitglieds zuwider. Bei den Zielvereinbarungen mit dem für die Risiko- steuerung zuständigen Vorstandsmitglied wird beachtet, dass kein maßgeblicher Gleichlauf der Ziele dieses Vor- standsmitglieds mit den Zielen der kontrollierten Organisationseinheiten besteht. Ein Anspruch auf einen garantierten Mindestbonus besteht nicht. Bei voller Zielerreichung aller vereinbarten Ziele wird der vertraglich vereinbarte, maximal erreichbare Bonus festgesetzt. Die Zielerreichung je Einzelziel kann zwischen 0 Prozent (Ziel nicht erreicht) bis 150 Prozent (Ziel übertroffen) liegen. Die variable Vergütung wird in Teilen zurückbehalten und mit einer Sperrfrist versehen: – Von der variablen Vergütung werden 20 Prozent des Bonusbetrags im April des Folgejahres ausgezahlt. – Weitere 20 Prozent werden mit einer einjährigen Sperrfrist versehen. Dieser Bonusanteil hängt während der Sperrfrist von der nachhaltigen Wertentwicklung der Bank ab. – Die verbleibenden 60 Prozent werden für fünf Jahre zurückbehalten und auf fünf Teile aufgeteilt. Nach je- dem Jahr der auf das Geschäftsjahr folgenden fünf Jahre wird die Höhe eines Fünftels anhand der Ent- wicklung des Unternehmenswertes ermittelt und wiederum mit einer einjährigen Sperrfrist versehen. Auch während der Sperrfrist sind diese Bonusanteile an die nachhaltige Wertentwicklung der Bank gekoppelt. Während der Zurückbehaltungs- und Sperrfristen ist die variable Vergütung nicht erdient, weil während dieser Fristen lediglich ein Anspruch auf fehlerfreie Ermittlung des jeweiligen Bonusanteils besteht. Die nachhaltige Wer- tentwicklung der Bank wird anhand der Änderung des Aktienwertes der DZ HYP zwischen dem 15. April und dem jeweiligen Bewertungsstichtag (14. April) e...

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  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.