Vergütungsbericht. Die PVA TePla AG und die von ihr beherrschten Tochterunternehmen (im Folgenden „PVA TePla-Gruppe“) produzieren Anlagen, in denen Kunden Werkstoffe herstellen und veredeln, die unter anderem in der Halbleiterindustrie zum Einsatz kommen. Der Fokus der operativen Geschäftstätigkeit der PVA TePla-Gruppe liegt auf der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Hochtemperatur- und Vakuumanlagen, Kristallzuchtanlagen sowie Qualitätsinspektionssystemen für feinstrukturierte Gegenstände. Die PVA TePla-Gruppe unterhält weltweite Geschäftsbeziehungen über ihre Stand- orte in Deutschland, Italien, den USA, der VR China, Taiwan und Singapur. Zu weiteren Erläuterungen des Geschäfts- modells der Unternehmensgruppe wird auf die Ausführungen im zusammengefassten Lagebericht der PVA TePla AG für das Geschäftsjahr 2021 in Abschnitt „2. Grundlagen des Konzerns“ verwiesen. Grundlagen der Darstellung und Prüfung durch den Aufsichtsrat Die PVA TePla AG ist gemäß § 162 AktG zur Erstellung eines Vergütungsberichts verpflichtet. Der nachfolgende Ver- gütungsbericht beschreibt die Grundzüge des neuen Vergütungssystems und erläutert die Höhe und Struktur der Ver- gütung des Vorstands sowie die satzungsgemäße Vergütung des Aufsichtsrats der PVA TePla AG für das Geschäftsjahr 2021. Im Rahmen des Vergütungsberichts werden die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats individualisiert offengelegt. Der Vergütungsbericht entspricht den Erfordernissen der aktienrechtlichen Angaben gemäß § 162 AktG. Darüber hinaus orientiert sich der Vergütungsbericht insbesondere an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (AktG). Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Die in diesem Vergütungsbericht dargestellten Angaben wurden von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, formell daraufhin geprüft, ob alle gemäß § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben im Vergütungsbericht gemacht werden. Darüber hinaus wurde der vorliegende Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 vom Aufsichtsrat der PVA TePla AG geprüft, in seiner Bilanzsitzung vom 18. Xxxx 2022 genehmigt und zur Veröffentlichung auf der Homepage der PVA TePla AG freigege- ben.
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Vergütungsbericht. Die PVA TePla AG und die von ihr beherrschten Tochterunternehmen (im Folgenden „PVA TePla-Gruppe“) produzieren Anlagen, in denen Kunden Werkstoffe herstellen und veredeln, die unter anderem in der Halbleiterindustrie zum Einsatz kommen. Der Fokus der operativen Geschäftstätigkeit der PVA TePla-Gruppe liegt auf der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Hochtemperatur- und Vakuumanlagen, Kristallzuchtanlagen sowie Qualitätsinspektionssystemen für feinstrukturierte Gegenstände. Die PVA TePla-Gruppe unterhält weltweite Geschäftsbeziehungen über ihre Stand- orte Standorte in Deutschland, Italien, den USA, der VR China, Taiwan und Singapur. Zu weiteren Erläuterungen des Geschäfts- modells Geschäftsmodells der Unternehmensgruppe wird auf die Ausführungen im zusammengefassten Lagebericht der PVA TePla AG für das Geschäftsjahr 2021 in Abschnitt „2. Grundlagen des Konzerns“ verwiesen. Grundlagen der Darstellung und Prüfung durch den Aufsichtsrat Die PVA TePla AG ist gemäß § 162 AktG zur Erstellung eines Vergütungsberichts verpflichtet. Der nachfolgende Ver- gütungsbericht Vergü- tungsbericht beschreibt die Grundzüge des neuen Vergütungssystems und erläutert die Höhe und Struktur der Ver- gütung Vergü- tung des Vorstands sowie die satzungsgemäße Vergütung des Aufsichtsrats der PVA TePla AG für das Geschäftsjahr 2021. Im Rahmen des Vergütungsberichts werden die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats individualisiert offengelegt. Der Vergütungsbericht entspricht den Erfordernissen der aktienrechtlichen Angaben gemäß § 162 AktG. Darüber hinaus orientiert sich der Vergütungsbericht insbesondere an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (AktG). Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen inter- nen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen dazuge- hörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen Darstel- lungen ist. Die in diesem Vergütungsbericht dargestellten Angaben wurden von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, formell daraufhin geprüft, ob alle gemäß § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben im Vergütungsbericht gemacht werden. Darüber hinaus wurde der vorliegende vorlie- gende Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 vom Aufsichtsrat der PVA TePla AG geprüft, in seiner Bilanzsitzung Bilanzsit- zung vom 18. Xxxx 2022 genehmigt und zur Veröffentlichung auf der Homepage der PVA TePla AG freigege- benfreigegeben.
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Vergütungsbericht. Die PVA TePla AG und die von ihr beherrschten Tochterunternehmen (im Folgenden „PVA TePla-Gruppe“) produzieren Anlagen, in denen Kunden Werkstoffe herstellen und veredeln, die unter anderem in der Halbleiterindustrie zum Einsatz kommen. Der Fokus der operativen Geschäftstätigkeit der PVA TePla-Gruppe liegt auf der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Hochtemperatur- und Vakuumanlagen, Kristallzuchtanlagen sowie Qualitätsinspektionssystemen Struktur des Vergütungssystems für feinstrukturierte Gegenstände. Die PVA TePla-Gruppe unterhält weltweite Geschäftsbeziehungen über ihre Stand- orte in Deutschland, Italien, den USA, der VR China, Taiwan und Singapur. Zu weiteren Erläuterungen des Geschäfts- modells der Unternehmensgruppe Vorstand wird auf die Ausführungen im zusammengefassten Lagebericht der PVA TePla AG für das Geschäftsjahr 2021 in Abschnitt „2. Grundlagen des Konzerns“ verwiesen. Grundlagen der Darstellung und Prüfung durch den Aufsichtsrat festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitgliedes, seine persönliche Leistung, die Leistung des Gesamt- vorstands sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unter- nehmens unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfeldes. Die PVA TePla Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus kurzfristigen Bestandteilen und aus Faktoren mit langfristigen Anreizkomponenten zusammen. Die kurzfristigen Bestandteile setzen sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus fixer Vergütung sowie Sach- und sonstigen Bezügen. Die fixe Vergütung als erfolgsunabhängige Grund- vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt und jährlich überprüft. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder sonstige Bezüge, insbesondere Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Sachbezüge, die im Wesentlichen aus der Dienstwagennutzung bestehen. Die Vorstandsbezüge beinhalten als erfolgsabhängige Komponente grundsätzlich variable Vergütungsanteile. Sie werden durch den Aufsichtsrat jährlich neu anhand von Zielen definiert. Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütung ist von der Erreichung bestimmter und zu Beginn des Geschäftsjahres fixierter finanzieller Ziele abhängig, die sich im Wesentlichen an Umsatz- und Ergebniskennzahlen orientieren. Für die Zielerreichung gilt in der Regel eine Bandbreite von 90 % bis 120 %. Werden die Ziele zu weniger als 90 % erreicht, entfällt die Zahlung des variablen Vergütungsbestandteils ganz. Werden die Ziele zu mehr als 120 % erfüllt, endet die Zahlung des variablen Vergütungsbestandteils bei 120 %. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele ist nicht vorgesehen. Eine Mindestzahlung des variablen Vergütungsbestandteils wird nicht garantiert. Als langfristige Anreizkomponente wurde in 2015 durch den Aufsichtsrat mit dem Vorstand Xxxxx Xxxxxxx eine „Tantieme 2015 - 2017“ über drei Jahre vereinbart, die im Geschäftsjahr 2018 zur Auszahlung kam. Für die Geschäftsjahre 2018 bis 2020 wurde in 2018 durch den Aufsichtsrat eine „Tantieme 2018 - 2020“ über drei Jahre mit dem Vorstand Xxxxx Xxxxxxx vereinbart. Parameter für die Erfolgsbestimmung ist das Konzern EBITDA. Als Vergütungsbestandteil mit langfristiger Anreizwirkung existiert für das Vorstandsmitglied Xxxxxx Xxxx ein auf virtuellen Aktienoptionen basierendes Beteiligungsprogramm (SAR). Die Ausübungshürde des Programms liegt bei 120 % des Ausübungspreises. Die Zahlung des Wertzuwachses ist auf 100 % des ermittelten Börsenpreises der United Internet AG ist gemäß § 162 AktG zur Erstellung bei der Einräumung der virtuellen Optionen begrenzt. Das Optionsrecht kann wie folgt ausgeübt werden: hinsichtlich eines Vergütungsberichts verpflichtetTeilbetrags von bis zu 25 % frühestens nach Ablauf von 24 Monaten seit dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option, hinsichtlich eines Teilbetrags von insgesamt bis zu 50 % frühestens 36 Monate nach dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option, hinsichtlich eines Teilbetrags von insgesamt bis zu 75 % frühestens 48 Monate nach dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option und hinsichtlich des Gesamtbetrags frühestens nach Ablauf von 60 Monaten nach dem Zeitpunkt der Ausgabe der Option. Der nachfolgende Ver- gütungsbericht beschreibt Vorstandsvorsitzende der 1&1 Drillisch AG, Xxxx Xxxxx Xxxxxxxxxx, erhält für seine Tätigkeit keine Vergütung von der 1&1 Drillisch AG, da er in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat als Vorstandsvorsitzender der United Internet AG sich dazu entschieden hat, auf seine Vorstandsvergütung ab dem Geschäftsjahr 2016 zu verzichten. Aus der Aufsichtsratstätigkeit bei verschiedenen Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2018 haben die Grundzüge des neuen Vergütungssystems und erläutert die Höhe und Struktur der Ver- gütung des Vorstands sowie die satzungsgemäße Vergütung des Aufsichtsrats der PVA TePla AG für das Geschäftsjahr 2021. Im Rahmen des Vergütungsberichts werden die Vergütungen der einzelnen Mitglieder des Vorstands keine Vergütung erhalten (Vj.: TEUR 18). Kredite und Vorschüsse wurden Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt. Pensionszusagen an den Vorstand bestehen nicht. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen: Gewährte Zuwendungen (in TEUR) Xxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxx Vorstandssprecher Vorstand Vorstand Festvergütung 0 0 0 0 400 400 400 400 300 300 300 300 Nebenleistungen 0 0 0 0 12 12 12 12 13 13 13 13 Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0 350 350 0 350 200 240 0 240 Mehrjährige variable Vergütung - Tantieme 2015 - 2017 0 0 0 0 100 0 0 0 0 0 0 0 - Tantieme 2018 - 2020 0 0 0 0 0 100 0 100 0 0 0 0 Versorgungsaufwand 0 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 Festvergütung 0 0 0 0 400 400 400 400 300 300 300 300 Nebenleistungen 0 0 0 0 12 12 12 12 13 13 13 13 Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0 350 350 0 350 200 181 0 181 Mehrjährige variable Vergütung - Tantieme 2015 - 2017 0 0 0 0 0 300 0 300 0 0 0 0 - Tantieme 2018 - 2020 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 SAR-Programm A2011 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 SAR-Programm F2012 0 0 0 0 0 0 0 0 200 0 0 0 SAR-Programm H2012 0 0 0 0 0 0 0 0 402 402 0 402 SAR-Programm M2014 0 0 0 0 0 0 0 0 1.714 1.833 0 1.833 Versorgungsaufwand 0 0 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 *Xxxxxx Xxxx als Vorstand der 1&1 Drillisch AG erhält die Vergütung von der 1&1 Telecommunication SE Das von der Hauptversammlung 2018 beschlossene Vergütungssystem für den Aufsichtsrat der 1&1 Drillisch AG sieht eine feste Vergütung für ein einfaches Mitglied des Aufsichtsrats individualisiert offengelegtin Höhe von 45.000 Euro pro volles Geschäftsjahr sowie für den Aufsichtsratsvorsitzenden in Höhe von 55.000 Euro pro volles Geschäftsjahr vor. Der Vergütungsbericht entspricht den Erfordernissen der aktienrechtlichen Angaben gemäß § 162 AktG. Darüber hinaus orientiert sich der Vergütungsbericht insbesondere an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (AktG). Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen KontrollenAufsichtsratsmitglieder, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung nur während eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Die in diesem Vergütungsbericht dargestellten Angaben wurden von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, formell daraufhin geprüft, ob alle gemäß § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben den Vorsitz im Vergütungsbericht gemacht werdenAufsichtsrat führen, erhalten die feste Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle Monate. Darüber hinaus wurde wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro für jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung, Telefon- oder Videokonferenz des Aufsichtsrats bezahlt. Die feste Vergütung sowie die Sitzungsgelder sind insgesamt nach Ablauf eines Geschäftsjahres fällig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller Auslagen sowie Ersatz der vorliegende Vergütungsbericht etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtenden Umsatzsteuer. Die Gesellschaft stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats im eigenen Interesse und auf eigene Kosten angemessenen Versicherungsschutz für das Geschäftsjahr 2021 vom Aufsichtsrat die Ausübung der PVA TePla AG geprüft, in seiner Bilanzsitzung vom 18Aufsichtsratstätigkeit zur Verfügung. Aktienoptionsprogramme für die Mitglieder des Aufsichtsrats existieren nicht. Xxxxxxx Xxxxxxxx 61,0 12,4 Xxx-Xxx Xxxxx 51,0 9,8 Xxxx 2022 genehmigt und zur Veröffentlichung auf der Homepage der PVA TePla AG freigege- ben.Xxxxxxxx 51,0 5,2 Xxxxxxx Xxxx 51,0 53,0 Xxxxxxx Xxxxxxxxx 51,0 0,00 Xx. Xxxxxxx Xxxxxx-Xxxxxx 51,0 0,00 Xxxx Xxxxxxxxxxxxx 0,0 92,0 Xxxxxxx Xxxxxxx 0,0 55,2 Xxxxx Xxxxxxxx 0,0 61,0 Xxxxx Xxxxxxxx 0,0 61,7 Xxxxx X. Xxxxxxx 0,0 24,5 316,0 374,8
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Vergütungsbericht. Die PVA TePla AG Vorstand und die von ihr beherrschten Tochterunternehmen (im Folgenden „PVA TePla-Gruppe“) produzieren Anlagen, in denen Kunden Werkstoffe herstellen und veredeln, die unter anderem in der Halbleiterindustrie zum Einsatz kommenAufsichtsrat erstellen gem. Der Fokus der operativen Geschäftstätigkeit der PVA TePla-Gruppe liegt auf der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Hochtemperatur- und Vakuumanlagen, Kristallzuchtanlagen sowie Qualitätsinspektionssystemen für feinstrukturierte Gegenstände. Die PVA TePla-Gruppe unterhält weltweite Geschäftsbeziehungen über ihre Stand- orte in Deutschland, Italien, den USA, der VR China, Taiwan und Singapur. Zu weiteren Erläuterungen des Geschäfts- modells der Unternehmensgruppe wird auf die Ausführungen im zusammengefassten Lagebericht der PVA TePla AG für das Geschäftsjahr 2021 in Abschnitt „2. Grundlagen des Konzerns“ verwiesen. Grundlagen der Darstellung und Prüfung durch den Aufsichtsrat Die PVA TePla AG ist gemäß § 162 AktG zur Erstellung eines Vergütungsberichts verpflichtet. Der nachfolgende Ver- gütungsbericht beschreibt jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die Grundzüge des neuen Vergütungssystems im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen und erläutert die Höhe und Struktur der Ver- gütung des Vorstands sowie die satzungsgemäße Vergütung des Aufsichtsrats der PVA TePla AG für das Geschäftsjahr 2021. Im Rahmen des Vergütungsberichts werden die Vergütungen der einzelnen Mitglieder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats individualisiert offengelegtvon der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung („Vergütungsbericht)“. Der Vergütungsbericht entspricht ist durch den Erfordernissen der aktienrechtlichen Angaben gemäß § 162 AktG. Darüber hinaus orientiert sich der Vergütungsbericht insbesondere an den Empfehlungen Abschlussprüfer auf Vollständigkeit, aber nicht inhaltlich zu prüfen und zu testieren. Die Hauptversammlung beschließt über die Billigung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (AktG). Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des nach § 162 AktG entsprichterstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr. Ferner sind sie verantwortlich Die erstmalige Beschlussfassung erfolgt in der Hauptversammlung am 5. Juli 2022. Der Vergütungsbericht und der Vermerk des Abschlussprüfers werden von der Gesellschaft für zehn Jahre ab dem Hauptversammlungsbeschluss über die internen KontrollenBilligung auf der Webseite der ALBIS Leasing AG kostenfrei öffentlich zugänglich gehalten. Das neue Vergütungssystem ist maßgeblich für alle Vorstandsverträge, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen istnach Beschlussfassung des Aufsichtsrats über das neue System am 16. Die in April 2021 geschlossen werden (Neuverträge und Verlängerungen). Alle derzeit bestehenden Vorstandsverträge wurden jedoch vor diesem Vergütungsbericht dargestellten Angaben wurden von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, formell daraufhin geprüft, ob alle gemäß Termin geschlossen; eine Anpassung an das neue System war gem. § 162 26j Abs. 1 EGAktG nicht vorgeschrieben und 2 AktG geforderten Angaben erfolgte im Vergütungsbericht gemacht werdenInteresse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft auch nicht. Darüber hinaus wurde Die aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen zusammengesetzte tatsächliche Gesamtvergütung entspricht daher nicht vollständig den Vorgaben im beschlossenen System der vorliegende Vergütungsbericht Gesellschaft nach § 87a AktG für die Vergütung der Vorstandsmitglieder. Dennoch fördert auch das derzeit praktizierte Vergütungssystem die langfristige Entwicklung der Gesellschaft. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher auf das tatsächlich realisierte Vergütungssystem der ALBIS Leasing AG im Geschäftsjahr 2021 vom Aufsichtsrat der PVA TePla AG geprüft, in seiner Bilanzsitzung vom 182021. Xxxx 2022 genehmigt und zur Veröffentlichung auf der Homepage der PVA TePla AG freigege- benAbweichungen zum neuen Vergütungssystem werden jeweils bei den einzelnen Vergütungskomponenten genannt.
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