Verkauf von Material Musterklauseln

Verkauf von Material. 4.1. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgt der Verkauf von Material durch die Wiederkehr «ab Werk» (Werk der Wiederkehr) gemäss Incoterms 2010®. 4.2. Die Auslieferung von Material an den Kunden durch Wiederkehr ändert nichts am Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Gefahr auf den Kunden bei Bereitstellung zum Transport «ab Werk» der Wiederkehr. Die schriftliche Vereinbarung abweichender Incoterms bleibt vorbehalten. 4.3. Das Eigentum an dem von der Wiederkehr an den Kunden verkauften Materials geht erst im Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises auf diesen über. Wiederkehr behält sich die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Register vor. 4.4. Bezogene Ware, welche nicht vollständig abgegolten ist, bleibt Eigentum der Wiederkehr. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum der Wiederkehr unentgeltlich. Ware, an der der Wiederkehr (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. 4.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zugunsten von Wiederkehr ausreichend gegen Elementarrisiken, sowie gegen Diebstahl zu versichern. 4.6. Im Falle der endgültigen Rücknahme ist die Wiederkehr berechtigt, bei der Gutschrifterteilung, ohne weiteren Nachweis, einen Pauschalabschlag von 25% vorzunehmen. Weiterer Schadensersatz (wie z.B. Transportkosten und weitere Umtriebe) bleibt vorbehalten. 4.7. Zahlungen mittels Wechsel bzw. Scheck werden nur zahlungshalber angenommen; der vereinbarte Eigentumsvorbehalt bleibt hiervon unberührt. Im Scheck-Wechsel-Geschäft bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen, bis der letzte Wechsel eingelöst ist. 4.8. Eine Verpfändung von Vorbehaltsware muss der Wiederkehr unverzüglich mitgeteilt werden und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Dritte ist über den bestehenden Eigentumsvorbehalt vom Käufer schriftlich zu informieren.
Verkauf von Material a) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgt der Verkauf von Material durch Müller Recycling AG “ab Werk” (Werk der Müller Recycling AG). b) Die Auslieferung von Material an den Kunden durch Müller Recycling AG ändert nichts am Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Gefahr auf den Kunden bei Bereitstellung zum Transport “ab Werk” der Müller Recycling AG. c) Das Eigentum an dem von der Müller Recycling AG an den Kunden verkauften Materials geht erst im Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises auf diesen über. Müller Recycling AG behält sich die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Register vor. d) Xxxxxx Recycling AG behält sich vor, Material nur gegen Vorauskasse zu liefern sowie dessen Auslieferung zu widerrufen und Material zurück zu halten, für den Fall dass die Erfüllung der Zahlungspflicht durch den Kunden ungewiss erscheint. e) Müller Recycling AG übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Tauglichkeit des verkauften Materials für einen vom Kunden bestimmten Zweck. f) Von der Müller Recycling AG verkauftes Material ist als mängelfrei genehmigt anzusehen, sofern nicht innert einer Frist von 5 Tagen nach Empfang oder Abholung eine schriftliche Mängelrüge durch den Kunden bei der Müller Recycling AG eingegangen ist. Im Falle der Geltendmachung von Mängeln hat der Kunde das betroffene Material sicherzustellen und der Müller Recycling AG ist ausreichend Möglichkeit zur Begutachtung vor Ort einzuräumen.
Verkauf von Material. Visiativ verkauft an den Kunden, der sie bestellt, das Material entsprechend den im vorliegenden Abschnitt definierten Liefer- modalitäten, ergänzt durch den nachfolgenden Artikel « Liefe- rung » Die Kosten für den Transport des Materials gehen zu Lasten des Kunden, eine Schätzung kann im Angebot von Visiativ und/oder den Besonderen Geschäftsbedingungen mitgeteilt werden. Die Liefertermine für das Material sowie ein Auslieferungssplit können auf keinen Fall Anlass zu irgendwelchen Strafzahlun- gen oder Entschädigungen des Kunden zu Lasten von Visiativ sein, noch zu irgendeiner Annullierung der Bestellung. Mit diesem Material wird die vom Hersteller oder dem Ver- triebshändler dieses Materials vorgesehene Dokumentation geliefert, die der Kunde vollständig beachten muss, damit es nicht zu Funktionsproblemen des Materials oder zu Schäden am Material kommt, für die er ausschliesslich verantwortlich ist.. Insoweit die Ausführung dieses Dienstes ausdrücklich in den Besonderen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist, sorgt Visi- ativ für die Installation des Materials, entsprechend den hier vorgesehenen Modalitäten. Installation des Materials bedeutet aussschliesslich den Anschluss des Materials an die IT- Um- gebung des Kunden. Alle zusätzlichen Leistungen, wie die Schulung, sind kosten- pflichtig. Die für den Materialverkauf geltenden Garantien sind im nach- folgenden Artikel « Garantien » vorgesehen.

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  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Rechte an geistigem Eigentum a) Vorbehaltlich der in diesen Bedingungen vorgesehenen Lizenzen behält jede Partei alle Urheberrechte und Nutzungsrechte daran, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und an Marken, und alle anderen Rechte des geistigen Eigentums, über die sie vor Vertragsabschluss verfügen konnte. b) Der Kunde räumt Agilent eine nichtexklusive, weltweite, kostenlose Lizenz ein, urheberrechtlich geschützte Werke oder andere Rechte des geistigen Eigentums des Kunden, über die dieser vor Vertragsabschluss verfügen konnte und die Agilent benötigt, um seine Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, zu benutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen und zu übertragen. Insoweit Rechte des geistigen Eigentums, über die der Kunde vor Vertragsabschluss verfügen konnte, Bestandteil eines Produkts werden, räumt der Kunde Agilent eine nichtexklusive, weltweite, unwiderrufliche, kostenlose und übertragbare Lizenz ein, unter solchen Rechten herzustellen, herstellen zu lassen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen, einzuführen und unterzulizenzieren. c) Agilent wird Eigentümer aller Urheberrechte und der Nutzungsrechte daran, aller Patente, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Marken und anderer Rechte des geistigen Eigentums, die sich auf unter den vorliegenden Bedingungen an den Kunden gelieferte Produkte und Dienstleistungen beziehen.

  • Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden, der kein Verbraucher ist Ein Kunde, der kein Verbraucher ist, kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Aufrechnungsbeschränkung gilt nicht für eine vom Kunden zur Aufrechnung gestellte Forderung, die ihren Rechtsgrund in einem Darlehen oder einer Finanzierungshilfe gemäß §§ 513, 491 bis 512 BGB hat.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.