Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Anlagefonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Anteile dieses Anlagefonds dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Anteile des Anlagefonds dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommensteuer unterliegt, sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Com- modity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden.
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Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Anlagefonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. .
a) Für folgende Länder liegt eine Vertriebsbewilligung vor: - Schweiz
b) Anteile dieses Anlagefonds dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Anteile des dieses Anlagefonds dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommensteuer unterliegt, sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Com- modity Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden.
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Samples: Fondsvertrag
Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Anlagefonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. .
a) Für folgende Länder liegt eine Vertriebsbewilligung vor: - Schweiz
b) Anteile dieses Anlagefonds dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert aus- geliefert werden. Anteile des dieses Anlagefonds dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen Ein- kommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommensteuer unterliegt, sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Com- modity Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden.
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Samples: Emissionsprospekt
Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Anlagefonds Immobilienfonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. .
a) Für folgende Länder liegt eine Bewilligung für die Vertriebstätigkeit vor: – Schweiz
b) Anteile dieses Anlagefonds Immobilienfonds dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werdenwer- den. Anteile des Anlagefonds dieses Immobilienfonds dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/ oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommensteuer Einkommenssteuer unterliegt, sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Com- modity Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert ausge- liefert werden. Die Fondsleitung und die Depotbank können gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in bestimmten Ländern und Gebieten den Verkauf, die Vermittlung oder Übertragung von Anteilen untersagen oder beschränken.
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Samples: Fondsvertrag
Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Anlagefonds Immobilienfonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. .
a) Für folgende Länder liegt eine Vertriebsbewilligung vor: – Schweiz
b) Anteile dieses Anlagefonds Immobilienfonds dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werdenwer den. Anteile des Anlagefonds dieses Immobilienfonds dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/ oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommensteuer USEinkommensteuer unterliegt, sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Com- modity Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen USPersonen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert ausgelie fert werden. Die Fondsleitung und die Depotbank können gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in bestimmten Ländern und Gebieten den Verkauf, die Vermittlung oder Übertragung von Anteilen untersagen oder beschränken.
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Samples: Fondsvertrag
Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Anlagefonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Die Anteile des Anlagefonds sind ausserhalb der Schweiz nicht zum Vertrieb bewilligt. Anteile dieses Anlagefonds dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Anteile des Anlagefonds dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommensteuer unterliegt, sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Com- modity Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft ver- kauft oder ausgeliefert werden.
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Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Anlagefonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Anteile dieses Anlagefonds dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Anteile des Anlagefonds dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommensteuer Einkommenssteuer unterliegt, sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem US Com- modity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Die Fondsleitung und die Depotbank können gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in bestimmten Ländern und Gebieten den Verkauf, die Vermittlung oder Übertragung von Anteilen untersagen oder beschränken.
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Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Anlagefonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. .
a) Für folgende Länder liegt eine Vertriebsbewilligung vor: Schweiz.
b) Anteile dieses Anlagefonds dürfen innerhalb der USA USA, deren Territorien oder Besitzungen weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Anteile des dieses Anlagefonds dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommensteuer unterliegt, sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung und/oder dem US Com- modity Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen geltengelten oder Personen, die in den Anwendungsbereich der FATCA- Bestimmungen fallen, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden.
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Samples: Fondsvertrag
Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Anlagefonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. .
a) Für folgende Länder liegt eine Vertriebsbewilligung vor: Schweiz.
b) Anteile dieses Anlagefonds dürfen innerhalb der USA USA, deren Territorien oder Besitzungen weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. Anteile des dieses Anlagefonds dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz in den USA und/oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommensteuer unterliegt, sowie Personen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 in seiner aktuellen Fassung und/oder dem US Com- modity Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen geltengelten oder Personen, die in den Anwendungsbereich der FATCA- Bestimmungen fallen, weder angeboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Die Fondsleitung und die Depotbank können gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in bestimmten Ländern und Gebieten den Verkauf, die Vermittlung oder Übertragung von Anteilen untersagen oder beschränken.
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Samples: Fondsvertrag
Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen dieses Anlagefonds im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Anteile dieses des Anlagefonds dürfen innerhalb der USA weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert ausge- liefert werden. Anteile des Anlagefonds dürfen Bürgern der USA oder Personen mit Wohnsitz Wohn- sitz in den USA oder anderen natürlichen oder juristischen Personen, deren Einkommen und/oder Ertrag, ungeachtet der Herkunft, der US-Einkommensteuer Einkommenssteuer unterliegt, sowie PersonenPer- sonen, die gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 und/oder dem gemäss US Com- modity Commodity Exchange Act in der jeweils aktuellen Fassung als US-Personen gelten, weder angeboten angeboten, verkauft noch verkauft oder ausgeliefert werden. Die Fondsleitung und die Depotbank können gegenüber natürlichen oder juristischen Per- sonen in bestimmten Ländern und Gebieten den Verkauf, die Vermittlung oder Übertragung von Anteilen untersagen oder beschränken.
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Samples: Fondsvertrag