Verkaufsrestriktionen. Anteile der Teilvermögen des Umbrella-Fonds dürfen innerhalb der USA weder an- geboten noch verkauft oder ausgeliefert werden. Anlegern, die US Persons sind, dürfen keine Anteile dieses Umbrella-Fonds angebo- ten, verkauft oder ausgeliefert werden. Eine US Person ist eine Person, die: (i) eine United States Person im Sinne von Paragraf 7701(a)(30) des US Internal Re- venue Code von 1986 in der geltenden Fassung sowie der in dessen Rahmen erlas- senen Treasury Regulations ist; (ii) eine US Person im Sinne von Regulation S des US-Wertpapiergesetzes von 1933 (17 CFR § 230.902(k)) ist; (iii) keine Non-United States Person im Sinne von Rule 4.7 der US Commodity Fu- tures Trading Commission Regulations (17 CFR § 4.7(a)(1)(iv)) ist; (iv) sich im Sinne von Rule 202(a)(30)-1 des US Investment Advisers Act von 1940 in der geltenden Fassung in den Vereinigten Staaten aufhält; oder (v) ein Trust, eine Rechtseinheit oder andere Struktur ist, die zu dem Zweck gegrün- det wurde, dass US Persons in diesen Anlagefonds investieren können.
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Samples: Fondsvertrag, Fondsvertrag, Fondsvertrag
Verkaufsrestriktionen. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der Teilvermögen im Ausland kommen die dort geltenden Bestimmungen zur Anwendung. Anteile der Teilvermögen des Umbrella-Fonds dürfen innerhalb der USA weder an- geboten angeboten, verkauft noch verkauft oder ausgeliefert werden. Anlegern, die US Persons sind, dürfen keine Anteile dieses Umbrella-Fonds angebo- tenangeboten, verkauft oder ausgeliefert werden. Eine US Person ist eine Person, die:
(i) eine United States Person im Sinne von Paragraf 7701(a)(30) des US Internal Re- venue Revenue Code von 1986 in der geltenden Fassung sowie der in dessen Rahmen erlas- senen erlassenen Treasury Regulations ist;
(ii) eine US Person im Sinne von Regulation S des US-Wertpapiergesetzes von 1933 (17 CFR § 230.902(k)) ist;
(iii) keine Non-United States Person im Sinne von Rule 4.7 der US Commodity Fu- tures Futures Trading Commission Regulations (17 CFR § 4.7(a)(1)(iv)) ist;
(iv) sich im Sinne von Rule 202(a)(30)-1 des US Investment Advisers Act von 1940 in der geltenden Fassung in den Vereinigten Staaten aufhält; oder
(v) ein Trust, eine Rechtseinheit oder andere Struktur ist, die zu dem Zweck gegrün- det gegründet wurde, dass US Persons in diesen Anlagefonds Umbrella-Fonds investieren können.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Verkaufsrestriktionen. a) Eine Bewilligung für die Vertriebstätigkeit liegt nur für die Schweiz vor.
b) Anteile der Teilvermögen des dieses Umbrella-Fonds dürfen innerhalb der USA weder an- geboten angeboten, verkauft noch verkauft oder ausgeliefert werden. Anlegern, die US Persons sind, dürfen keine Anteile dieses Umbrella-Fonds angebo- tenangeboten, verkauft oder ausgeliefert werden. Eine US Person ist eine Person, die:
(i) eine United States Person im Sinne von Paragraf 7701(a)(30) des US Internal Re- venue Revenue Code von 1986 in der geltenden Fassung sowie der in dessen Rahmen erlas- senen erlassenen Treasury Regulations ist;
(ii) eine US Person im Sinne von Regulation S des US-Wertpapiergesetzes von 1933 (17 CFR § 230.902(k)) ist;
(iii) keine Non-United States Person im Sinne von Rule 4.7 der US Commodity Fu- tures Futures Trading Commission Regulations Regu- lations (17 CFR § 4.7(a)(1)(iv)) ist;
(iv) sich im Sinne von Rule 202(a)(30)-1 des US Investment Advisers Act von 1940 in der geltenden Fassung in den Vereinigten Staaten aufhält; oder
(v) ein Trust, eine Rechtseinheit oder andere Struktur ist, die zu dem Zweck gegrün- det gegründet wurde, dass US Persons in diesen Anlagefonds Umbrella-Fonds investieren können.
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Samples: Prospectus and Fund Contract