Common use of Verletzung der Unterhaltspflicht Clause in Contracts

Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten. 11.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln und Beschädigungen des Mietgegenstands ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben. 11.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne der Ziff. 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag

Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten. 11.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands ist dem Mieter mitzuteilen mit- zuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel und Beschädigungen erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben. 11.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne der von Ziff. 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich unverzüg- lich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.

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Samples: Mietvertrag

Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 12.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten. 11.2 12.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel und Beschädigungen erforderlichen Instandsetzungsarbeiten Instandsetzungsar- beiten sind seitens des Vermieters vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben. 11.3 12.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne der von Ziff. 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb in- nerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden wor- den sind.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 12.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung Entschä- digung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen InstandsetzungsarbeitenInstandsetzungsar- beiten. 11.2 12.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel und Beschädigungen erforderlichen Instandsetzungsarbeiten In- standsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst mög- lichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben. 11.3 12.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne der von Ziff. 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.

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Samples: Mietvertrag

Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten. 11.2 . Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben. 11.3 . Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne der Ziffvon Xxxx. 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.

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Samples: Mietvertrag

Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 1. Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der ZiffArt. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten 7 vorge- sehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten. 11.2 2. Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten In- standsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben. 11.3 3. Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare erkenn- bare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne der Ziffvon Art. 10.4 dieser Mietbedingungen 9 Nr. 4 nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.

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Samples: Mietvertrag

Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 12.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen nachge- kommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises Miet- preises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen unterlasse- nen Instandsetzungsarbeiten. 11.2 12.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands Beschädigun- gen ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen und Beschädigungen erfor- derlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters vom Vermieter dem Mieter in geschätzter ge- schätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugebenaufzuge- ben. 11.3 12.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung Rückliefe- rung im Sinne der von Ziff. 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.

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Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten. 11.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands Beschädi- gungen ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung Nach- prüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen erforderli- xxxx Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters vom Vermieter dem Mieter in geschätzter ge- schätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugebenauf- zugeben. 11.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung Rück- lieferung im Sinne der von Ziff. 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich und anderenfalls sowie so- wie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.

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Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung Entschä- digung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen InstandsetzungsarbeitenInstandsetzungsar- beiten. 11.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel und Beschädigungen erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben. 11.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter Vermie- ter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne der von Ziff. 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet bean- standet worden sind.

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Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten Unterhaltspflicht 8 vorgesehenen Unterhalts- pflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung Beendi- gung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten. 11.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands Beschädi- gungen ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel und Beschädigungen erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn Be- ginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben. 11.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger rechtzeiti- ger Rücklieferung im Sinne der von Ziff. 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich und anderenfalls an- derenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen Ka- lendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden wor- den sind.

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Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten. 11.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands Be- schädigungen ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel und Beschädigungen erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben. 11.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger rechtzeiti- ger Rücklieferung im Sinne der von Ziff. 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich und anderenfalls ande- renfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen Kalender- tagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.

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Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 12.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten. 11.2 12.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel und Beschädigungen erforderlichen Instandsetzungsarbeiten Instandsetzungsar- beiten sind seitens des Vermieters vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben. 11.3 12.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne der von Ziff. . 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb in- nerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden wor- den sind.

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Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht Zahlungs- pflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten. 11.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel und Beschädigungen erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugebenaufzu- geben. 11.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne der von Ziff. 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.

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Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung Entschä- digung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten. 11.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben. 11.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne der von Ziff. 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.

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Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten. 11.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands ist dem Mieter mitzuteilen mitzu- teilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel und Beschädigungen erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben. 11.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne der von Ziff. 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich unverzüg- lich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.

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Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten. 11.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands Beschädi- gungen ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung Nach- prüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen erforderli- chen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters vom Vermieter dem Mieter in geschätzter ge- schätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugebenauf- zugeben. 11.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung Rück- lieferung im Sinne der von Ziff. 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich und anderenfalls sowie so- wie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.

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Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 1. Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der ZiffVI. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten. 11.2 2. Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln vertretenen Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst möglichtst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben. 11.3 3. Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne der Ziffvon VIII. 10.4 dieser Mietbedingungen Nr. 2 nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.

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Samples: Mietvertrag

Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 9.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der aus dem sich ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten im Ziffer 7 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters ist er für den Zeitraum, der notwendig ist, die entsprechenden Instandsetzungsarbeiten durch den Vermieter durchführen zu lassen, zum Schadenersatz verpflichtet, der in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeitenauf diesen Zeitraum entfallenden Mietzahlungspflicht anfällt. Die Mietzahlungspflicht wird um die beim Vermieter ersparten Aufwendungen gekürzt. Der Mieter ist berechtigt, nachzuweisen, das dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. 11.2 9.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands ist vom Vermieter dem Mieter schriftlich mitzuteilen; es ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. 9.3 Der Mieter hat das Recht die Einschaltung eine s unabhängigen Sachverständigen zu verlangen. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters dem Sachverständigengutachtens werden durch den Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugebenübernommen. 11.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne der Ziff. 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.

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Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten. 11.2 Der Umfang Umfang, der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel und Beschädigungen erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben. 11.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne der von Ziff. . 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.

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Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 1. Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten unter Unterhaltspflicht des Mieters definierten Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen InstandsetzungsarbeitenInstandsetzungs- bzw. Wartungsarbeiten. 11.2 2. Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der Kosten, die zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten bzw. Beschädigungen entstehen, sind seitens des Vermieters dem vom Mieter in geschätzter Höhe zu tragen und werden diesem möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugebenArbeiten in geschätzter Höhe mitgeteilt. 11.3 3. Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne der Ziff. 10.4 dieser Mietbedingungen von 9.4 nicht unverzüglich und anderenfalls oder andernfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.

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Verletzung der Unterhaltspflicht. 11.1 12.1 Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in der Ziff. 9.1 dieser Mietbedingungen geregelten 8 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten. 11.2 12.2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln Mängel und Beschädigungen des Mietgegenstands ist dem Mieter mitzuteilen und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel und Beschädigungen erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters vom Vermieter dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben. 11.3 12.3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands Mietgegenstandes gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne der von Ziff. 10.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich und anderenfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind.

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