Common use of Vermietung Clause in Contracts

Vermietung. 7.1 Das Unternehmen stellt dem Auftraggeber und/oder Xxxx das Mietobjekt nach Eingang der vollständigen Zahlung zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zur Verfügung. 7.2 Der Auftraggeber und der Xxxx sind für das gemietete Objekt verantwortlich. Der Auftraggeber und der Xxxx sind verpflichtet, den Mietgegenstand so zu nutzen, wie er aufgrund seiner Art und des Vertrages bestimmt ist. Der Auftraggeber und der Xxxx dürfen ohne Zustimmung des Unternehmens keine Änderungen vornehmen oder Dritten gestatten, das Mietobjekt zu nutzen, oder Dritten Zugang zu ihm gewähren. 7.3 Der Auftraggeber und der Xxxx sind verpflichtet, etwaige Mängel dem Vertreter nach Erhalt des Mietgegenstandes anzuzeigen. Mangels Mitteilung gilt das Mietobjekt als zu Beginn in Ordnung. 7.4 Wenn der Mietgegenstand Mängel aufweist, durch die derDienst nicht fortgesetzt werden kann, nicht sicher fortgesetzt werden kann oder nicht ordnungsgemäßfortgesetzt werden kann, ist das Unternehmen unverzüglich über die erhaltene Kontaktnummer zu kontaktieren. Das Unternehmen wird sich bemühen, den Mangel so schnell wie möglich zu beheben oder den Mietgegenstand zu ersetzen. Wenn eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich ist, erstattet das Unternehmen den Preis im Verhältnis zum nicht erhaltenen Mietvergnügen. Der Xxxx und/oder Auftraggeber hat dem Unternehmen neue Schäden oder Mängel so schnell wie möglich, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Mietgegenstandes mitzuteilen. 7.5 Reparaturen durch Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Unternehmens. 7.6 Am Ende des Vertrages haben der Auftraggeber und der Xxxx den Mietgegenstand zum vorher vereinbarten Zeitpunkt und Ort an einen Vertreter im gleichen Zustand wie der Auftraggeber oder Xxxx den Mietgegenstand erhalten haben zu übergeben und zwar so sauber wie möglich. Wird das gemietete Objekt nicht ausreichend sauber zurückgegeben, kanndas Unternehmen angemessene Reinigungskosten berechnen. Wird der Mietgegenstand zurückgelassen, ohne ihn einem Vertreter zu übergeben, bleiben der Auftraggeber und der Xxxx für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl desMietgegenstandes verantwortlich. 7.7 Etwaige Schäden sind unverzüglicdhem Unternehmen zu melden. Der Auftraggeber und der Xxxx haften gesamtschuldnerisch für den Schaden am Mietobjekt oder für Schäden, die durch oder mit demMietobjekt verursacht werden. Im Falle von Verlust, Diebstahl oder schweren Schäden werden der Preis für Ersatzgeräte, Bearbeitungskosten und die entgangenen Mieteinnahmen fällig. Bei leichten Schäden sind unter anderem die Reparaturkosten fällig.Das Unternehmen kann eine Liste angemessener Standardgebühren verwenden. Das Unternehmen ist berechtigt, dem Auftraggeber und/oder Xxxx die Kosten für die Reinigung, Inspektion, den Transport und die Lagerung des Mietgegenstandes, Reparaturen, Ersatz, Verlusterklärungen und dergleichen in Rechnung zu stellen. 7.8 Hat der Auftraggeber oder Xxxx den Mietgegenstand nicht vor oder unmittelbar nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, ist das Unternehmen berechtigt, die reguläre Gebühr für die begonnene Nachmietzeit und einen Zuschlag von 50% des Gesamtpreises zu berechnen. Hat das Unternehmen auch anderen Auftraggebern ein alternatives Programm und/oder eine Entschädigung anzubieten oder gehen die Mieteinnahmen durch die Überschreitung der Mietzeit verloren, wird dieser Schaden zusätzlich berechnet. 7.9 Sofern der Inhalt der Bestimmung nicht widerspricht, gelten die Mietbestimmungen auch für die Nutzung von Materialien, Gelände (einschließlich der Anlagen auf dem Gelände), Transportmitteln, Unterkünften und allem Eigentum des Unternehmens, von Erfüllungsgehilfen oder Dritten im Rahmen einer Tätigkeit oder einer anderen Dienstleistung.

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Samples: Vebon Verbraucherbedingungen

Vermietung. 7.1 Das Unternehmen stellt dem Auftraggeber und/oder Xxxx das Mietobjekt nach Eingang 1 Geltungsbereich 1. Dieser Abschnitt der vollständigen Zahlung allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen Xxxxxxx Xxxxxx Veranstaltungstechnik (nachfolgend MWV- Technik genannt) und seiner Vertragspartner (nachfolgend Mieter genannt), welche die Anmietung von Gegenständen und hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen von MWV-Technik zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zur VerfügungGegenstand haben. 7.2 Der Auftraggeber 2. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit. §2 Angebot und Vertragsabschluss 1. Die Angebote von MWV- Technik sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch MWV-Technik bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Xxxx sind für das gemietete Objekt verantwortlich. Der Auftraggeber und der Xxxx sind verpflichtet, den Mietgegenstand so zu nutzen, wie er aufgrund seiner Art und des Vertrages bestimmt ist. Der Auftraggeber und der Xxxx dürfen ohne Zustimmung des Unternehmens keine Änderungen vornehmen oder Dritten gestatten, das Mietobjekt zu nutzen, oder Dritten Zugang zu ihm gewährenSchriftform. 7.3 Der Auftraggeber 2. MWV-Technik wird nach Zugang der Auftragserteilung erklären, ob das Angebot angenommen wird oder nicht. Für den Fall der Annahme wird MWV- Technik spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung zusenden. Mit Zugang der Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als geschlossen. §3 Mietzeit Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der Mietgegenstände aus dem Lager von MWV-Technik (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der Xxxx sind verpflichtetRückgabe der Mietgegenstände im Lager von MWV-Technik (Mietende); auch wenn der Transport durch MWV- Technik erfolgt, etwaige Mängel dem Vertreter nach Erhalt des Mietgegenstandes anzuzeigenist der Abgang vom Lager bzw. Mangels Mitteilung gilt das Mietobjekt als zu Beginn in Ordnung. 7.4 Wenn der Mietgegenstand Mängel aufweistdie Wiederanlieferung am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich. Zur Mietzeit zählen also auch die Tage, an denen die Mietgegenstände abgeholt / durch MWV-Technik angeliefert / durch MWV- Technik abgeholt / zurückgegeben werden (also auch angebrochene Tage). §4 Mietpreis Sämtliche Mietpreise erhalten Sie auf Anfrage bzw. durch die derDienst Erstellung eines für sie angepassten unverbindlichem Angebot durch MWV-Technik. §5 Zusätzliche Leistungen Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal, erfolgen gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung, für deren wirksamen Abschluss und Inhalt § 2 Absatz 1 ebenfalls Anwendung findet. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht fortgesetzt werden kann, nicht sicher fortgesetzt werden kann oder nicht ordnungsgemäßfortgesetzt werden kanngesondert vereinbart wurde, ist das Unternehmen unverzüglich über die erhaltene Kontaktnummer zu kontaktieren. Das Unternehmen wird sich bemühen, den Mangel so schnell wie möglich zu beheben oder den Mietgegenstand zu ersetzen. Wenn eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich ist, erstattet das Unternehmen den Preis im Verhältnis zum nicht erhaltenen Mietvergnügen. Der Xxxx und/oder Auftraggeber hat dem Unternehmen neue Schäden oder Mängel so schnell wie möglich, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Mietgegenstandes mitzuteilen. 7.5 Reparaturen durch Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Unternehmens. 7.6 Am Ende des Vertrages haben der Auftraggeber und der Xxxx den Mietgegenstand zum vorher vereinbarten Zeitpunkt und Ort an einen Vertreter im gleichen Zustand wie der Auftraggeber oder Xxxx den Mietgegenstand erhalten haben zu übergeben und zwar so sauber wie möglich. Wird das gemietete Objekt nicht ausreichend sauber zurückgegeben, kanndas Unternehmen angemessene Reinigungskosten berechnen. Wird der Mietgegenstand zurückgelassen, ohne ihn einem Vertreter zu übergeben, bleiben der Auftraggeber und der Xxxx für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl desMietgegenstandes verantwortlich. 7.7 Etwaige Schäden sind unverzüglicdhem Unternehmen zu melden. Der Auftraggeber und der Xxxx haften gesamtschuldnerisch für den Schaden am Mietobjekt oder für Schäden, die durch oder mit demMietobjekt verursacht werden. Im Falle von Verlust, Diebstahl oder schweren Schäden werden der Preis für Ersatzgeräte, Bearbeitungskosten und die entgangenen Mieteinnahmen fällig. Bei leichten Schäden sind unter anderem die Reparaturkosten fällig.Das Unternehmen kann eine Liste angemessener Standardgebühren verwenden. Das Unternehmen ist berechtigt, dem Auftraggeber und/oder Xxxx die Kosten für die Reinigung, Inspektion, den Transport und die Lagerung des Mietgegenstandes, Reparaturen, Ersatz, Verlusterklärungen und dergleichen in Rechnung zu stellen. 7.8 Hat der Auftraggeber oder Xxxx den Mietgegenstand nicht vor oder unmittelbar nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, ist das Unternehmen MWV- Technik berechtigt, die reguläre Gebühr für die begonnene Nachmietzeit Zahlung eines angemessenen Entgeltes zu verlangen. §6 Stornierung durch den Mieter Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und einen Zuschlag von 50beträgt 20 % des Gesamtpreises zu berechnenvereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird, 50 % des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird und 80 % des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird. Hat das Unternehmen Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei MWV-Technik maßgeblich. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch anderen Auftraggebern ein alternatives Programm und/hinsichtlich solcher Vergütungen oder eine Entschädigung anzubieten oder gehen Vergütungsanteile, die Mieteinnahmen durch die Überschreitung der Mietzeit verloren, wird dieser Schaden zusätzlich berechnet. 7.9 Sofern der Inhalt der Bestimmung nicht widerspricht, gelten die Mietbestimmungen auch für die Nutzung von Materialien, Gelände (einschließlich der Anlagen auf dem Gelände), Transportmitteln, Unterkünften und allem Eigentum des Unternehmens, von Erfüllungsgehilfen oder Dritten im Rahmen einer Tätigkeit oder einer anderen Dienstleistung.zusätzliche Leistungen i. S.

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Samples: Vermietungsvertrag

Vermietung. 7.1 Das Unternehmen stellt dem Auftraggeber und/2.1 Der Abschluss eines Mietvertrages hat schriftlich zu erfolgen. Aus einer mündlich oder Xxxx das Mietobjekt nach Eingang der vollständigen Zahlung zum vereinbarten Zeitpunkt schriftlich beantragten Terminnotierung oder aus einem eingereichten Antrag auf Raumüberlassung kann kein Rechtsanspruch auf einen späteren Vertragsabschluss hergeleitet werden. Nur ein beiderseitig unterzeichneter Mietvertrag bindet den Mieter und Ort zur Verfügungden Vermieter. 7.2 Der Auftraggeber 2.2 Mit Abschluss des Mietvertrages erkennt der Mieter die Bestimmungen dieser Miet- und Benutzungsordnung sowie der Xxxx jeweils gültigen Entgeltordnung an. 2.3 Vom Inhalt des Mietvertrages und dieser Miet- und Benutzungsordnung abweichende Vereinbarungen sind für das gemietete Objekt verantwortlichnur dann wirksam, wenn sie vom Vorstand des Kulturvereins Brenkhausen e.V. schriftlich bestätigt wurden. 2.4 Veranstalter ist der Mieter. Eine Überlassung des Mietobjektes, ganz oder teilweise, an Dritte, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kulturverein Brenkhausen e. V. zulässig. Der Auftraggeber Veranstalter hat bei jeglicher Werbung für eine Veranstaltung seinen Namen zu nennen, um kenntlich zu machen, dass ein Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Besucher besteht, nicht zwischen dem Kulturverein Brenkhausen e. V. und dem Besucher. 2.5 Rücktritt vom Vertrag: Führt der Xxxx sind verpflichtetMieter die Veranstaltung aus einem Grund, den Mietgegenstand der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht durch so gilt folgendes: Zeigt der Mieter den Ausfall der Veranstaltung weniger als einen Monat vor deren Beginn an und kann daher der Vermieter die gemieteten Räume nicht mehr weiter vermieten, so ist der volle Mietzins (ohne Nebenkosten) zu nutzen, wie er aufgrund seiner Art und des Vertrages bestimmt istentrichten. Der Auftraggeber Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn: a) eine vom Mieter zu erbringende Vorauszahlung (Miete, Nebenkosten) nicht fristgerecht entrichtet worden ist, b) durch die beabsichtigte Veranstaltung o. die ihr dienenden Vorbereitungs- maßnahmen eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens des Vermieters zu befürchten ist, c) der Xxxx dürfen ohne Zustimmung des Unternehmens keine Änderungen vornehmen Vermieter die Räume aus unvorhergesehenen wichtigen Gründen für eine im überwiegend öffentlichen Interesse liegenden Veranstaltung dringend benötigt, d) der Nachweis von gesetzlich erforderlichen Anmeldungen oder Dritten gestatten, das Mietobjekt zu nutzen, oder Dritten Zugang zu ihm gewähren. 7.3 Genehmigungen vom Mieter nicht erbracht wird. Der Auftraggeber und der Xxxx sind verpflichtet, etwaige Mängel Rücktritt vom Vertrag ist dem Vertreter nach Erhalt des Mietgegenstandes Mieter unverzüglich anzuzeigen. Mangels Mitteilung gilt das Mietobjekt als zu Beginn in OrdnungMacht der Vermieter von dem Rücktrittsrecht Gebrauch, stehen dem Mieter keine Schadenersatzansprüche zu. 7.4 Wenn der Mietgegenstand Mängel aufweist, durch die derDienst nicht fortgesetzt werden kann, nicht sicher fortgesetzt werden kann oder nicht ordnungsgemäßfortgesetzt werden kann, ist das Unternehmen unverzüglich über die erhaltene Kontaktnummer zu kontaktieren. Das Unternehmen wird sich bemühen, den Mangel so schnell wie möglich zu beheben oder den Mietgegenstand zu ersetzen. Wenn eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich ist, erstattet das Unternehmen den Preis im Verhältnis zum nicht erhaltenen Mietvergnügen. Der Xxxx und/oder Auftraggeber hat dem Unternehmen neue Schäden oder Mängel so schnell wie möglich, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Mietgegenstandes mitzuteilen. 7.5 Reparaturen durch Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Unternehmens. 7.6 Am Ende des Vertrages haben der Auftraggeber und der Xxxx den Mietgegenstand zum vorher vereinbarten Zeitpunkt und Ort an einen Vertreter im gleichen Zustand wie der Auftraggeber oder Xxxx den Mietgegenstand erhalten haben zu übergeben und zwar so sauber wie möglich. Wird das gemietete Objekt nicht ausreichend sauber zurückgegeben, kanndas Unternehmen angemessene Reinigungskosten berechnen. Wird der Mietgegenstand zurückgelassen, ohne ihn einem Vertreter zu übergeben, bleiben der Auftraggeber und der Xxxx für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl desMietgegenstandes verantwortlich. 7.7 Etwaige Schäden sind unverzüglicdhem Unternehmen zu melden. Der Auftraggeber und der Xxxx haften gesamtschuldnerisch für den Schaden am Mietobjekt oder für Schäden, die durch oder mit demMietobjekt verursacht werden. Im Falle von Verlust, Diebstahl oder schweren Schäden werden der Preis für Ersatzgeräte, Bearbeitungskosten und die entgangenen Mieteinnahmen fällig. Bei leichten Schäden sind unter anderem die Reparaturkosten fällig.Das Unternehmen kann eine Liste angemessener Standardgebühren verwenden. Das Unternehmen ist berechtigt, dem Auftraggeber und/oder Xxxx die Kosten für die Reinigung, Inspektion, den Transport und die Lagerung des Mietgegenstandes, Reparaturen, Ersatz, Verlusterklärungen und dergleichen in Rechnung zu stellen. 7.8 Hat der Auftraggeber oder Xxxx den Mietgegenstand nicht vor oder unmittelbar nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, ist das Unternehmen berechtigt, die reguläre Gebühr für die begonnene Nachmietzeit und einen Zuschlag von 50% des Gesamtpreises zu berechnen. Hat das Unternehmen auch anderen Auftraggebern ein alternatives Programm und/oder eine Entschädigung anzubieten oder gehen die Mieteinnahmen durch die Überschreitung der Mietzeit verloren, wird dieser Schaden zusätzlich berechnet. 7.9 Sofern der Inhalt der Bestimmung nicht widerspricht, gelten die Mietbestimmungen auch für die Nutzung von Materialien, Gelände (einschließlich der Anlagen auf dem Gelände), Transportmitteln, Unterkünften und allem Eigentum des Unternehmens, von Erfüllungsgehilfen oder Dritten im Rahmen einer Tätigkeit oder einer anderen Dienstleistung.

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Samples: Miet Und Benutzungsordnung

Vermietung. 7.1 Das Unternehmen stellt dem Auftraggeber und/1. Der Abschluß eines Mietvertrages ist schriftlich zu beantragen. Aus einer mündlichen oder Xxxx das Mietobjekt nach Eingang der vollständigen Zahlung zum vereinbarten Zeitpunkt schriftlich beantragten Terminnotierung und Ort zur Verfügungaus einem eingereichten Antrag auf Saalüberlassung kann ein Rechtsanspruch auf einen späteren Vertragsabschluß nicht hergeleitet werden; erst die Bestätigung über die Annahme des Antrags durch die Stadtverwaltung bindet Mieter und Vermieter. 7.2 2. Mit Abschluß des Mietvertrags erkennt der Mieter die Bestimmungen dieser Miet- und Benutzungsordnung sowie der Haus- und Bühnenbenutzungsordnung an. 3. Von der Miet- und Benutzungsordnung und vom Mietvertrag abweichende Vereinba- rungen sind nur dann wirksam, wenn sie von der Vermieterin schriftlich bestätigt wur- den. 4. Veranstalter ist der Mieter, Untervermietung und Überlassung an Dritte ist nicht zu- lässig. Der Auftraggeber Veranstalter hat bei der Werbung für die Veranstaltung seinen Namen zu nennen. Es besteht somit nur ein Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und Besu- chern, nicht aber zwischen Besuchern und der Xxxx sind für das gemietete Objekt verantwortlichVermieterin. 5. Der Auftraggeber und Führt der Xxxx sind verpflichtetMieter die Veranstaltung aus einem Grund, den Mietgegenstand so die Vermieterin nicht zu nutzen, wie er aufgrund seiner Art und des Vertrages bestimmt ist. Der Auftraggeber und der Xxxx dürfen ohne Zustimmung des Unternehmens keine Änderungen vornehmen oder Dritten gestatten, das Mietobjekt zu nutzen, oder Dritten Zugang zu ihm gewähren. 7.3 Der Auftraggeber und der Xxxx sind verpflichtet, etwaige Mängel dem Vertreter nach Erhalt des Mietgegenstandes anzuzeigen. Mangels Mitteilung gilt das Mietobjekt als zu Beginn in Ordnung. 7.4 Wenn der Mietgegenstand Mängel aufweist, durch die derDienst nicht fortgesetzt werden kannvertreten hat, nicht sicher fortgesetzt durch, so gilt folgendes: a) Zeigt der Mieter den Ausfall der Veranstaltung bis 2 Monate vor dem Veran- staltungstermin an, so werden kann oder nicht ordnungsgemäßfortgesetzt werden kann, ist das Unternehmen unverzüglich über die erhaltene Kontaktnummer zu kontaktieren. Das Unternehmen wird sich bemühen, den Mangel so schnell wie möglich zu beheben oder den Mietgegenstand zu ersetzen. Wenn eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich ist, erstattet das Unternehmen den Preis im Verhältnis zum nicht erhaltenen Mietvergnügen. Der Xxxx und/oder Auftraggeber hat dem Unternehmen neue Schäden oder Mängel so schnell wie möglich, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Mietgegenstandes mitzuteilen. 7.5 Reparaturen durch Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Unternehmens. 7.6 Am Ende des Vertrages haben der Auftraggeber und der Xxxx den Mietgegenstand zum vorher vereinbarten Zeitpunkt und Ort an einen Vertreter im gleichen Zustand wie der Auftraggeber oder Xxxx den Mietgegenstand erhalten haben zu übergeben und zwar so sauber wie möglich. Wird das gemietete Objekt nicht ausreichend sauber zurückgegeben, kanndas Unternehmen angemessene Reinigungskosten berechnen. Wird der Mietgegenstand zurückgelassen, ohne ihn einem Vertreter zu übergeben, bleiben der Auftraggeber und der Xxxx für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl desMietgegenstandes verantwortlich. 7.7 Etwaige Schäden sind unverzüglicdhem Unternehmen zu melden. Der Auftraggeber und der Xxxx haften gesamtschuldnerisch für den Schaden am Mietobjekt oder für Schäden, die durch oder mit demMietobjekt verursacht werden. Im Falle von Verlust, Diebstahl oder schweren Schäden werden der Preis für Ersatzgeräte, Bearbeitungskosten und die entgangenen Mieteinnahmen fällig. Bei leichten Schäden sind unter anderem die Reparaturkosten fällig.Das Unternehmen kann eine Liste angemessener Standardgebühren verwenden. Das Unternehmen ist berechtigt, dem Auftraggeber und/oder Xxxx die keine Kosten für die Reinigung, Inspektion, den Transport und die Lagerung des Mietgegenstandes, Reparaturen, Ersatz, Verlusterklärungen und dergleichen in Rechnung zu stellen. 7.8 Hat der Auftraggeber oder Xxxx den Mietgegenstand nicht vor oder unmittelbar nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, ist das Unternehmen berechtigt, die reguläre Gebühr für die begonnene Nachmietzeit und einen Zuschlag von 50% des Gesamtpreises zu berechnen. Hat das Unternehmen auch anderen Auftraggebern ein alternatives Programm und/oder eine Entschädigung anzubieten oder gehen die Mieteinnahmen durch die Überschreitung der Mietzeit verloren, wird dieser Schaden zusätzlich berechnet. 7.9 Sofern b) Zeigt der Inhalt Mieter den Ausfall der Bestimmung Veranstaltung mindestens 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung an, so sind 50 % des Mietzinses zu entrichten. c) Zeigt der Mieter den Ausfall der Veranstaltung weniger als 1 Monat vor deren Beginn an, und kann daher die Vermieterin die Mietsache nicht widersprichtmehr weiterver- werten, gelten so ist der volle Mietzins zu entrichten. Bei einer anderweitigen Verwertung sind 50 % des Mietzinses zu entrichten. 6. Die Vermieterin ist berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, wenn: a) durch die Mietbestimmungen auch beabsichtigte Veranstaltung oder die ihr dienenden Vorbereitungsmaß- nahmen eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädi- gung des Ansehens der Stadthalle zu befürchten ist, b) die Vermieterin die Räume aus unvorhergesehenen wichtigen Gründen für die Nutzung von Materialien, Gelände (einschließlich der Anlagen auf dem Gelände), Transportmitteln, Unterkünften und allem Eigentum des Unternehmens, von Erfüllungsgehilfen oder Dritten eine im Rahmen einer Tätigkeit überwiegenden öffentlichen Interesse liegende Veranstaltung dringend benötigt, c) eine geforderte Haftpflichtversicherung nicht zu dem festgesetzten Termin nach- gewiesen oder einer anderen Dienstleistungeine geforderte Sicherheitsleistung nicht termingerecht erbracht wird, d) der Nachweis von gesetzlich erforderlichen Anmeldungen oder Genehmigungen nicht erbracht wird, e) sich zwischen dem Programm und den bei Vertragsabschluß gemachten Angaben und der Bezeichnung der Veranstaltung Abweichungen in der Gestalt ergeben, daß bei der Vermieterin ein falsches Bild über die Art der Veranstaltung entstand. Der Rücktritt ist dem Mieter unverzüglich anzuzeigen. Er ist nur bis zum Ablauf des 8. Tages vor Beginn der Mietzeit zulässig. Macht die Vermieterin von dem Rücktritts- recht Gebrauch, stehen dem Xxxxxx keine Schadensersatzansprüche zu.

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Samples: Miet Und Benutzungsordnung