Verpflichtungen der Gesellschaft Musterklauseln

Verpflichtungen der Gesellschaft. 9.1 Die Gesellschaft verpflichtet sich, Ausschüttung an Gesellschafter nur soweit vorzunehmen oder zuzulassen, soweit die Gesellschaft die dafür aufzuwendende Liquidität nicht benötigt, um laut Cash-Flow-Planung die in den nächsten 12 Monaten fällig werdenden (zuzüglich etwaiger mangels Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen bis dahin nicht ausbezahlter und daher entsprechend vorgetragener) Forderungen der Crowd-Investoren im Zusammenhang mit diesem Vertrag und aller weiteren mit Crowd- Investoren geschlossenen Nachrangdarlehensverträge zu erfüllen.
Verpflichtungen der Gesellschaft. 8.1. Die Gesellschaft muss: (a) mit SoftwareONE in allen Angelegenheiten zusammenarbeiten, welche den Vertrag zur Erleichterung der Bereitstellung von Diensten und Lizenzen betreffen; (b) alle Informationen, die SoftwareONE für die zeitgerechte Bereitstellung von Diensten und Lizenzen verlangen kann, bereitstellen und sicherstellen, dass diese in allen wesentlichen Aspekten richtig sind; (c) geistiges Eigentum, Räumlichkeiten, Daten, Büro- und sonstige Einrichtungen der Gesellschaft, die mit der Gesellschaft im Voraus schriftlich vereinbart wurden und für die Bereitstellung der Dienste erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung stellen; und (d) SoftwareONE über Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und andere angemessene Sicherheitsanforderungen in seinen Räumlichkeiten informieren.
Verpflichtungen der Gesellschaft. 9.1 Die Gesellschaft verpflichtet sich, Ausschüttung an Gesellschafter nur soweit vor- zunehmen oder zuzulassen, soweit die Gesellschaft die dafür aufzuwendende Li- quidität nicht benötigt, um laut Cash-Flow-Planung die in den nächsten 12 Mona- ten fällig werdenden (zuzüglich etwaiger mangels Erfüllung der vertraglichen Aus- zahlungsvoraussetzungen nicht ausbezahlter und daher entsprechend vorgetrage- ner) Forderungen der Crowd-Investoren im Zusammenhang mit diesem Vertrag (und gleichzeitig mit diesem Vertrag geschlossener Nachrangdarlehensverträge) zu erfüllen.