Verpflichtungen der Gesellschaft. 9.1 Die Gesellschaft verpflichtet sich, Ausschüttung an Gesellschafter nur soweit vorzunehmen oder zuzulassen, soweit die Gesellschaft die dafür aufzuwendende Liquidität nicht benötigt, um laut Cash-Flow-Planung die in den nächsten 12 Monaten fällig werdenden (zuzüglich etwaiger mangels Erfüllung der vertraglichen Auszahlungsvoraussetzungen bis dahin nicht ausbezahlter und daher entsprechend vorgetragener) Forderungen der Crowd-Investoren im Zusammenhang mit diesem Vertrag und aller weiteren mit Crowd- Investoren geschlossenen Nachrangdarlehensverträge zu erfüllen.
Verpflichtungen der Gesellschaft. 8.1. Die Gesellschaft muss: (a) mit SoftwareONE in allen Angelegenheiten zusammenarbeiten, welche den Vertrag zur Erleichterung der Bereitstellung von Diensten und Lizenzen betreffen; (b) alle Informationen, die SoftwareONE für die zeitgerechte Bereitstellung von Diensten und Lizenzen verlangen kann, bereitstellen und sicherstellen, dass diese in allen wesentlichen Aspekten richtig sind; (c) geistiges Eigentum, Räumlichkeiten, Daten, Büro- und sonstige Einrichtungen der Gesellschaft, die mit der Gesellschaft im Voraus schriftlich vereinbart wurden und für die Bereitstellung der Dienste erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung stellen; und (d) SoftwareONE über Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und andere angemessene Sicherheitsanforderungen in seinen Räumlichkeiten informieren.
Verpflichtungen der Gesellschaft. 9.1 Die Gesellschaft verpflichtet sich, Ausschüttung an Gesellschafter nur soweit vor- zunehmen oder zuzulassen, soweit die Gesellschaft die dafür aufzuwendende Li- quidität nicht benötigt, um laut Cash-Flow-Planung die in den nächsten 12 Mona- ten fällig werdenden (zuzüglich etwaiger mangels Erfüllung der vertraglichen Aus- zahlungsvoraussetzungen nicht ausbezahlter und daher entsprechend vorgetrage- ner) Forderungen der Crowd-Investoren im Zusammenhang mit diesem Vertrag (und gleichzeitig mit diesem Vertrag geschlossener Nachrangdarlehensverträge) zu erfüllen.