Versicherbares Interesse. 1.1.1 Gegenstand der Güterversicherung kann jedes in Geld schätzbare Interesse sein, das jemand daran hat, dass die Güter die Gefahren der Beförderung sowie damit verbundener Lagerun- gen bestehen. 1.1.2 Versichert sind die im Vertrag genannten Güter und/oder sonstige Aufwendungen und Kosten. 1.1.3 Außer und neben den Gütern kann insbesondere auch versi- chert werden das Interesse bezüglich • des imaginären Gewinns, • des Mehrwerts, • des Zolls, • der Fracht, • der Steuern und Abgaben • oder sonstiger Kosten. 1.1.4 Der Versicherungsnehmer kann das eigene (Versicherung für eigene Rechnung) oder das Interesse eines Dritten (Versicherung für fremde Rechnung) versichern. Näheres regelt Ziffer 13.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008, DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008
Versicherbares Interesse. 1.1.1 Gegenstand der Güterversicherung kann jedes in Geld schätzbare Interesse sein, das jemand daran hat, dass daß die Güter die Gefahren der Beförderung sowie damit verbundener Lagerun- gen ver- bundener Lagerungen bestehen.
1.1.2 Versichert sind die im Vertrag genannten Güter und/oder sonstige Aufwendungen und Kosten.
1.1.3 Außer und neben den Gütern kann insbesondere auch versi- chert versichert werden das Interesse bezüglich • - des imaginären Gewinns, • - des Mehrwerts, • - des Zolls, • - der Fracht, • - der Steuern und Abgaben • - oder sonstiger Kosten.
1.1.4 Der Versicherungsnehmer kann das eigene (Versicherung Versi- cherung für eigene Rechnung) oder das Interesse eines Dritten (Versicherung für fremde Rechnung) versichern. Näheres regelt Ziffer 13.
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Samples: Güterversicherungsbedingungen 2000, Güterversicherungsbedingungen 2000
Versicherbares Interesse. 1.1.1 Gegenstand der Güterversicherung kann jedes in Geld schätzbare Interesse sein, das jemand daran hat, dass die Güter die Gefahren der Beförderung sowie damit verbundener Lagerun- gen Lagerungen bestehen.
1.1.2 Versichert sind die im Vertrag genannten Güter und/oder sonstige Aufwendungen und Kosten.
1.1.3 Außer und neben den Gütern kann insbesondere auch versi- chert versichert werden das Interesse bezüglich • - des imaginären Gewinns, • - des Mehrwerts, • - des Zolls, • - der Fracht, • - der Steuern und Abgaben • oder - sonstiger Kosten.
1.1.4 Der Versicherungsnehmer kann das eigene (Versicherung Versi- cherung für eigene Rechnung) oder das Interesse eines Dritten (Versicherung für fremde Rechnung) versichern. Näheres regelt Ziffer 13.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2011, DTV Güterversicherungsbedingungen 2000/2008
Versicherbares Interesse. 1.1.1 Gegenstand der Güterversicherung kann jedes in Geld schätzbare Interesse sein, das jemand daran hat, dass die Güter die Gefahren der Beförderung sowie damit verbundener Lagerun- gen Lagerungen bestehen.
1.1.2 Versichert sind die im Vertrag genannten Güter und/oder sonstige Aufwendungen und Kosten.
1.1.3 Außer und neben den Gütern kann insbesondere auch versi- chert versichert werden das Interesse bezüglich • - des imaginären Gewinns, • - des Mehrwerts, • - des Zolls, • - der Fracht, • - der Steuern und Abgaben • oder - sonstiger Kosten.
1.1.4 Der Versicherungsnehmer kann das eigene (Versicherung für eigene Rechnung) oder das Interesse eines Dritten (Versicherung für fremde Rechnung) versichern. Näheres regelt Ziffer 13.
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Versicherbares Interesse. 1.1.1 Gegenstand der Güterversicherung kann jedes in Geld schätzbare Interesse sein, das jemand daran hat, dass die Güter die Gefahren der Beförderung sowie damit verbundener Lagerun- gen Lagerungen bestehen.
1.1.2 Versichert sind die im Vertrag genannten Güter und/oder sonstige sonsti- ge Aufwendungen und Kosten.
1.1.3 Außer und neben den Gütern kann insbesondere auch versi- chert versichert werden das Interesse bezüglich • - des imaginären Gewinns, • - des Mehrwerts, • - des Zolls, • - der Fracht, • - der Steuern und Abgaben • oder - sonstiger Kosten.
1.1.4 Der Versicherungsnehmer kann das eigene (Versicherung für eigene ei- gene Rechnung) oder das Interesse eines Dritten (Versicherung für fremde Rechnung) versichern. Näheres regelt Ziffer 13.
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Samples: Güterversicherungsbedingungen
Versicherbares Interesse. 1.1.1 Gegenstand der Güterversicherung kann jedes in Geld schätzbare Interesse sein, das jemand daran hat, dass die Güter die Gefahren der Beförderung Be- förderung sowie damit verbundener Lagerun- gen bestehen.
1.1.2 Versichert sind die im Vertrag genannten Güter und/oder sonstige Aufwendungen und Kosten. − − − des imaginären Gewinns, des Mehrwerts, des Zolls, − der Fracht, 2.2.2 − der Steuern und Abgaben − sonstiger Kosten.
1.1.3 Außer und neben den Gütern kann insbesondere insbesonde- re auch versi- chert versichert werden das Interesse bezüglich • des imaginären Gewinns, • des Mehrwerts, • des Zolls, • der Fracht, • der Steuern und Abgaben • oder sonstiger Kosten.bezüg- lich
1.1.4 Der Versicherungsnehmer kann das eigene (Versicherung für eigene Rechnung) oder das Interesse eines Dritten (Versicherung für fremde frem- de Rechnung) versichern. Näheres regelt Ziffer 13.
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Samples: DTV Güterversicherungsbedingungen 2000 in Der Fassung 2008
Versicherbares Interesse. 1.1.1 Gegenstand der Güterversicherung kann jedes in Geld schätzbare Interesse sein, das jemand daran hat, dass die Güter die Gefahren der Beförderung sowie damit verbundener Lagerun- gen Lagerungen bestehen.
1.1.2 Versichert sind die im Vertrag genannten Güter und/und/ oder sonstige Aufwendungen und Kosten.
1.1.3 Außer und neben den Gütern kann insbesondere auch versi- chert versichert werden das Interesse bezüglich • des imaginären Gewinns, • des Mehrwerts, • des Zolls, • der Fracht, • der Steuern und Abgaben • oder sonstiger Kosten.
1.1.4 Der Versicherungsnehmer kann das eigene (Versicherung für eigene Rechnung) oder das Interesse eines Dritten (Versicherung für fremde Rechnung) versichern. Näheres regelt Ziffer 13.
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Samples: Gütertransportversicherung
Versicherbares Interesse. 1.1.1 Gegenstand der Güterversicherung kann jedes in Geld schätzbare Interesse sein, das jemand daran hat, dass die Güter die Gefahren Gefah- ren der Beförderung sowie damit verbundener Lagerun- gen bestehenLagerungen beste- hen.
1.1.2 Versichert sind die im Vertrag genannten Güter und/oder sonstige Aufwendungen und Kosten.
1.1.3 Außer und neben den Gütern kann insbesondere auch versi- chert versichert werden das Interesse bezüglich • – des imaginären Gewinns, • – des Mehrwerts, • – des Zolls, • – der Fracht, • – der Steuern und Abgaben • oder Abgaben, – sonstiger Kosten.
1.1.4 Der Versicherungsnehmer kann das eigene (Versicherung für eigene eige- ne Rechnung) oder das Interesse eines Dritten (Versicherung für fremde Rechnung) versichern. Näheres regelt Ziffer 13.
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Samples: Güterversicherung
Versicherbares Interesse. 1.1.1 Gegenstand der Güterversicherung kann jedes in Geld schätzbare Interesse sein, das jemand daran hat, dass die Güter die Gefahren der Beförderung sowie damit verbundener Lagerun- gen Lagerungen bestehen.
1.1.2 Versichert sind die im Vertrag genannten Güter und/oder sonstige Aufwendungen und Kosten.
1.1.3 Außer und neben den Gütern kann insbesondere auch versi- chert versichert werden das Interesse bezüglich • − des imaginären Gewinns, • − des Mehrwerts, • − des Zolls, • − der Fracht, • − der Steuern und Abgaben • oder − sonstiger Kosten.
1.1.4 Der Versicherungsnehmer kann das eigene (Versicherung Vers i- cherung für eigene Rechnung) oder das Interesse eines Dritten (Versicherung für fremde Rechnung) versichern. Näheres regelt Ziffer 13.
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Versicherbares Interesse. 1.1.1 1.1 Gegenstand der Güterversicherung kann jedes in Geld schätzbare Interesse sein, das jemand daran hat, dass die Güter die Gefahren der Beförderung sowie damit verbundener Lagerun- gen Lagerungen bestehen.
1.1.2 1.2 Versichert sind die im Vertrag genannten Güter und/oder sonstige Aufwendungen und Kosten.
1.1.3 1.3 Außer und neben den Gütern kann insbesondere auch versi- chert versichert werden das Interesse bezüglich • - des imaginären Gewinns, • - des Mehrwerts, • - des Zolls, • - der Fracht, • - der Steuern und Abgaben • oder Abgaben, - sonstiger Kosten.
1.1.4 1.4 Der Versicherungsnehmer kann das eigene (Versicherung für eigene Rechnung) oder das Interesse eines Dritten (Versicherung für fremde Rechnung) versichern. Näheres regelt Ziffer 1316.
1.5 Entsteht ein versicherbares Interesse nach Transportbeginn, besteht Versicherungsschutz zugunsten des Versicherungsnehmers im Rahmen dieses Vertrags, sofern ihm keine bereits eingetretenen Schäden und/oder gefahrerhebliche Umstände bekannt sind, die eine Anzeigepflicht begründen.
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