Versicherte Leistungen Musterklauseln

Versicherte Leistungen. Versichert sind die im Folgenden aufgeführten Leistungen:
Versicherte Leistungen. K3.1 Reparatur Versichert sind die schadenbedingten Reparaturkosten für die zeitwertge- rechte Instandsetzung sowie die Kosten für die Bergung des Fahrzeuges und das Abschleppen in eine nahe gelegene geeignete Reparaturwerkstatt. Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung der Basler in Auftrag gegeben werden. Reparaturart und -kosten werden durch die Basler unter Berück- sichtigung von Alter, bisheriger Laufleistung und Zustand des Fahrzeuges festgelegt. Wenn mit der vom Versicherungsnehmer beauftragten Firma keine Eini- gung über die Reparaturmethode oder den Kostenvoranschlag getroffen werden kann, behält sich die Basler vor, eine andere qualifizierte Repa- raturwerkstätte zu bestimmen. Ist der Versicherungsnehmer nicht bereit, in der von der Basler vorge- schlagenen Werkstatt reparieren zu lassen, so entschädigt die Basler den von ihrem Autoexperten geschätzten Reparaturkostenbetrag. Vor- behalten bleibt K5.2. Der Versicherungsnehmer kann den durch die Basler errechneten Betrag auszahlen lassen und den Reparaturbetrieb selber bestimmen. Vorbe- halten bleibt K5.2. K3.2 Begriff des Totalschadens Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert (K3.4), bzw. während der ersten 2 Betriebsjahre 80% des Zeitwertes, so liegt ein Totalschaden vor. Als Totalschaden gilt auch, wenn das Fahrzeug nach einem Dieb- stahl nicht innert 30 Tagen aufgefunden wird. Bei Hagelschäden kann die Basler auf die Reparatur bestehen. K3.3 Entschädigung bei Totalschäden Bei Versicherung des Zeitwertzusatzes wird während den ersten 2 Betriebsjahren, bei Versicherung des Neuwertes während den ersten 7 Betriebsjahren der bezahlte Kaufpreis entschädigt. Danach wird über den Zeitwert hinaus eine Zusatzentschädigung gemäss K3.5 bezahlt. Ab dem 15. Betriebsjahr wird der Zeitwert entschä- digt. Der Wert des unreparierten Fahrzeuges (Trümmerwert) wird von der Entschädigung abgezogen. K3.4 Berechnung der Zeitwertentschädigung Der Zeitwert des Fahrzeuges entspricht dem nach den Bewertungs- richtlinien des Verbandes der Freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständi- gen berechneten Wert zurzeit des Schadenereignisses (Fahrzeug und Zusatzausrüstung). Im Maximum wird der bezahlte Kaufpreis entschä- digt (bei selbst importierten Fahrzeugen zuzüglich Kosten für Import und technische Anpassungen). K3.5 Berechnung der Zeitwertzusatz- und der Neuwertentschädigung Bei Mitversicherung des Zeitwertzusatzes oder des Neuwertes beträgt die Entschädigung in % des Katalogpreises (zurzeit der Herstellung): K4.4 Abnützung un...
Versicherte Leistungen. H2.1 Bezahlung von zu Recht geltend gemachten und Abwehr von zu Unrecht geltend gemachten Haftpflichtansprüchen.
Versicherte Leistungen. A Massgebend für die Beurteilung des Leistungsanspruchs ist das Ereignis, wel- ches den Abbruch, den Unterbruch oder die Verlängerung der Reiseleistung auslöst. Vorgängige oder nachträgliche Ereignisse werden nicht berücksichtigt.
Versicherte Leistungen. Unsere Leistungen bestehen in der Bezahlung berechtigter und der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sie sind auf die in der Police festgehaltene Garantiesumme begrenzt. Bei Schäden durch Feuer, Explosion, Kernumwandlungsvor- gänge sowie für Schadenverhütungskosten ist die Deckung auf 10 Millionen Franken begrenzt.
Versicherte Leistungen. Bei einem versicherten Ereignis erbringen wir Leistungen für die Reparatur oder den Totalschaden und bezahlen die Kosten für
Versicherte Leistungen. Nach einem Schadenfall unterstützen wir Sie mit aktiver Hilfe und übernehmen die folgenden Leistungen, um Sie schnellstmöglich wieder mobil zu machen. Die Leistungen sind versichert, wenn das versicherte Fahrrad infolge einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist oder die versicherte Person durch einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad verletzt oder schwerwiegend erkrankt.
Versicherte Leistungen. 1. Bei Diebstahl des versicherten Fahrrads erstattet die BD24 die tatsächlich angefallenen Kosten für die Ersatzbeschaffung eines Fahrrads gleicher Art und Güte, maximal jedoch die vereinbarte Versicherungssumme, wobei die Kosten der Ersatzbeschaffung des lose mit dem Fahrrad verbundenen Zubehörs und Gepäck gemäß § 5 erstattet werden. BD 1311_G01V05