Versicherte Leistungen. A Massgebend für die Beurteilung des Leistungsanspruchs ist das Ereignis, wel- ches den Abbruch, den Unterbruch oder die Verlängerung der Reiseleistung auslöst. Vorgängige oder nachträgliche Ereignisse werden nicht berücksichtigt.
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Versicherte Leistungen. A Massgebend für die Beurteilung des Leistungsanspruchs ist das Ereignis, wel- ches den Abbruch, den Unterbruch oder die Verlängerung Annullierung der Reiseleistung auslöst. Vorgängige oder nachträgliche Ereignisse werden nicht berücksichtigt.
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Versicherte Leistungen. A Massgebend für die Beurteilung des Leistungsanspruchs ist das Ereignis, wel- ches den Abbruch, den Unterbruch oder welches die Verlängerung Annullierung der Reiseleistung auslöst. Vorgängige oder nachträgliche nach- trägliche Ereignisse werden nicht berücksichtigt.
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Samples: www.sos144.ch
Versicherte Leistungen. A Massgebend für die Beurteilung des Leistungsanspruchs ist das Ereignis, wel- ches den Abbruch, den Unterbruch oder die Verlängerung der Reiseleistung auslöstaus- löst. Vorgängige oder nachträgliche Ereignisse werden nicht berücksichtigt.
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Versicherte Leistungen. A a) Massgebend für die Beurteilung des Leistungsanspruchs ist das Ereignis, wel- ches welches den Abbruch, den Unterbruch oder die Verlängerung der Reiseleistung auslöstReise zur Folge hat. Vorgängige oder nachträgliche Ereignisse werden nicht berücksichtigt.
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