Versicherte Leistungen. Wir ersetzen 100 Prozent der Aufwendungen für • die Unterkunft im Zwei- oder Mehrbett-Zimmer, • die Verpflegung, • die Krankenhauspflege, • die Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, • medizinisch begründete Nebenkosten, zu denen auch die Kos- ten für die medizinisch notwendige Mitaufnahme einer Begleit- person der →versicherten Person gehören, sowie • die als Bestandteil der Krankenhausleistungen berechneten An- teile für Leistungen durch am Krankenhaus angestellte Ärzte. Wenn die versicherte Person zu Beginn der stationären Heilbe- handlung jünger als 10 Jahre ist, gilt die Mitaufnahme der Begleit- person als medizinisch notwendig.
Appears in 2 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung
Versicherte Leistungen. Wir ersetzen 100 Prozent der Aufwendungen für • die Unterkunft im Zwei- oder Mehrbett-ZimmerUnterkunft, • die Verpflegung, • die Krankenhauspflege, • die Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, • medizinisch begründete Nebenkosten, zu denen auch die Kos- ten für die medizinisch notwendige Mitaufnahme einer Begleit- person der →versicherten Person gehören, sowie • die als Bestandteil der Krankenhausleistungen berechneten An- teile für Leistungen durch am Krankenhaus angestellte Ärzte. Wenn die versicherte Person zu Beginn der stationären Heilbe- handlung jünger als 10 Jahre ist, gilt die Mitaufnahme der Begleit- person als medizinisch notwendig.
Appears in 2 contracts
Samples: Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung
Versicherte Leistungen. Wir ersetzen 100 Prozent der Aufwendungen für • die Unterkunft im Ein-, Zwei- oder Mehrbett-Zimmer, • die Verpflegung, • die Krankenhauspflege, • die Versorgung mit Arznei- und Heilmitteln, • medizinisch begründete Nebenkosten, zu denen auch die Kos- ten für die medizinisch notwendige Mitaufnahme einer Begleit- person der →versicherten Person gehören, sowie • die als Bestandteil der Krankenhausleistungen berechneten An- teile für Leistungen durch am Krankenhaus angestellte Ärzte. Wenn die versicherte Person zu Beginn der stationären Heilbe- handlung jünger als 10 Jahre ist, gilt die Mitaufnahme der Begleit- person als medizinisch notwendig.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsbedingungen Private Krankenversicherung