Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- nen Zeitpunkt. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche- rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre. Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr dauert 12 Monate. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versiche- rungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgen- den Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr rechnet vom Tag des Versiche- rungsbeginns an (§ 2 Abs. 1 Satz 1 MB/KK 2009). Bei Abschluss einer Versicherung nach diesem Tarif zu oder anstelle einer bestehenden Versicherung oder bei der Mitversicherung weiterer Personen wird das Versiche- rungsjahr dem bereits laufenden Versicherungsjahr ange- glichen.
Versicherungsjahr. Sind in der Regel volle zwölf Monate ab dem Zeit- punkt, zu dem die Versicherung beginnt. Alle Ver- sicherungsjahre eines Vertrags beginnen oder enden immer zu diesem Zeitpunkt. Beispiel: Die Versicherung beginnt am 1. April um 00.00 Uhr. Ein Versicherungsjahr läuft dann vom 1. April 00.00 Uhr eines Jahres bis zum 31. Xxxx 24.00 Uhr des darauffolgenden Jahres. Wenn das erste Versicherungsjahr weniger als zwölf Monate beträgt, sprechen wir von einem Rumpfbeginnjahr.
Versicherungsjahr. Der Versicherungsbeitrag
Versicherungsjahr. Unter einem Versicherungsjahr ist ein Zeitraum von genau einem Jahr zu verstehen. Das Versicherungsjahr kann, muss aber nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Das erste Jahr der Vertragslaufzeit fängt mit dem Tag an, den der Versicherungsnehmer mit seinem Versicherer als Versicherungsbeginn für den Versicherungsschutz vereinbart hat. Der Vertrag endet genau ein Jahr später (Vertragslaufzeit). Im VersStG wird die Erhebung der Versicherungsteuer geregelt. So ist dort unter anderem festgelegt, von wem und wann die Versicherungs- steuer zu zahlen ist.
Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Versicherungsjahr. Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Es beginnt zu dem im Versicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebenen Zeitpunkt.
Versicherungsjahr. Unter Versicherungsjahr ist der Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten zwischen: ◼ dem Datum des Inkrafttretens und dem Jahresdatum des Inkrafttretens des Vertrags bzw. ◼ dem letzten Jahresdatum des Inkrafttretens und dem Ablaufdatum des Vertrags zu verstehen.