Common use of Versicherungsleistungen im Todesfall Clause in Contracts

Versicherungsleistungen im Todesfall. Stirbt die versicherte Person vor dem tatsächli- chen Rentenbeginn, zahlen wir den Bezugs- berechtigten das Fondsguthaben aus, mindestens jedoch die garantierte Todesfallsumme in Form einer Leibrente. Anstelle der Leibrente kann eine Kapitalauszahlung gewählt werden. Der Anspruch auf die Garantierente oder auf die Champion Rente entfällt damit. Stirbt die versicherte Person nach dem tatsächli- chen Rentenbeginn und haben Sie eine Renten- garantiezeit vereinbart, zahlen wir die Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an die Be- zugsberechtigen weiter. Sind Bezugsberechtigte nicht vorhanden, ist die Leistung im Todesfall auf das gesetzlich vorgege- bene Sterbegeld beschränkt.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Fondsgebundene Direktversicherung, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Fondsgebundene Direktversicherung

Versicherungsleistungen im Todesfall. Stirbt die versicherte Person vor dem tatsächli- chen Rentenbeginn, zahlen wir den Bezugs- berechtigten Bezugsbe- rechtigten das Fondsguthaben aus, mindestens jedoch die garantierte Todesfallsumme in Form einer Leibrente. Anstelle der Leibrente kann eine Kapitalauszahlung gewählt werden. Der Anspruch An- spruch auf die Garantierente oder auf die Champion eine Rente entfällt damit. Stirbt die versicherte Person nach dem tatsächli- chen Rentenbeginn und haben Sie eine Renten- garantiezeit Ren- tengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit für die einzelnen Jahre der Flexibilitätsphase jeweils vereinbarten Ren- tengarantiezeiten an die Be- zugsberechtigen Bezugsberechtigten weiter. Sind Bezugsberechtigte nicht vorhanden, ist die Leistung im Todesfall auf das gesetzlich vorgege- bene vorge- gebene Sterbegeld beschränkt.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb) Für Die Fondsgebundene Direktversicherung

Versicherungsleistungen im Todesfall. Stirbt die versicherte Person vor dem tatsächli- chen Rentenbeginn, zahlen wir den Bezugs- berechtigten Bezugsbe- rechtigten das Fondsguthaben aus, mindestens jedoch die garantierte Todesfallsumme in Form einer Leibrente. Anstelle der Leibrente kann eine Kapitalauszahlung gewählt werden. Der Anspruch An- spruch auf die Garantierente oder auf die Champion eine Rente entfällt damit. Stirbt die versicherte Person nach dem tatsächli- chen Rentenbeginn und haben Sie eine Renten- garantiezeit vereinbart, zahlen wir die Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an die Be- zugsberechtigen weiter. Sind Bezugsberechtigte nicht vorhanden, ist die Leistung im Todesfall auf das gesetzlich vorgege- bene vorge- gebene Sterbegeld beschränkt.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb) Für Fondsgebundene Direktversicherung