Versicherungsvermittler Musterklauseln

Versicherungsvermittler. Sofern Sie im Rahmen Ihrer Versicherungsangelegenheiten durch einen Vermittler betreut werden, teilen wir diesem jene allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten mit, die zur Beratung und Betreuung notwendig sind. Wenn Sie nach Vertragsabschluss nicht mehr durch den ursprünglichen Vermittler betreut werden wollen, können Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Ein solches Widerspruchsrecht besteht auch, falls der Vermittlerwechsel aus anderen Gründen erfolgen muss, z. B. Ausscheiden des Vermittlers. Hierüber informieren wir Sie gesondert. Wir können Ihnen in diesen Fällen beispielsweise eine Betreuung durch einen anderen Vermittler anbieten.
Versicherungsvermittler. Sofern Sie im Rahmen Ihrer Versicherungsangelegenheiten durch einen Vermittler betreut werden, werden diesem jene allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten mitgeteilt, die zur Beratung und Betreuung sowie zur Verwaltung des Versicherungsverhältnisses notwendig sind. Eine Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt an den betreuen- den Vermittler auch, soweit es der bedarfsgerechten Vorbereitung oder Bearbeitung eines konkreten Antrags notwendig ist. Vermittler i. d. S. sind neben selbstständig handelnden natürlichen Personen (Versiche- rungsvertreter) auch Vermittlungsgesellschaften, oft als „Agentur“ oder „Vertretung“ bezeichnet. Ihr Versicherungsvermittler verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Rahmen seines Aufgabenbereichs, insbesondere auch zum Zweck der Aufnahme der Anbaudaten und der Erstellung des Anbauverzeichnisses. Wenn Sie nach erfolgtem Vertrags- schluss nicht mehr durch den ursprünglichen Vermittler betreut werden wollen, können Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Ein solches Widerspruchsrecht besteht auch, falls der Vermittlerwechsel aus anderen Gründen erfolgen muss (z. B. bei Ausscheiden des Vermittlers). Hierüber informieren wir Sie gesondert. Wir können Ihnen in diesen Fällen beispielsweise eine Betreuung durch einen anderen Vermittler anbieten.
Versicherungsvermittler. Der Assekuradeur ist verpflichtet, nur mit solchen gewerbsmäßig tätigen Versicherungsvermittlern zusammenzuarbeiten, die die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen. Der Assekuradeur hat die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe des Anhang M vorzunehmen.
Versicherungsvermittler. ENRA verzekeringen bv – Versicherungsvermittlungen Zweigniederlassung Deutschland Xxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxx Tel. 00000-000000, Fax 00000-00000000 E-Mail xxxx@xxxx.xx
Versicherungsvermittler. Der diesen Versicherungsvertrag betreuende Xxxxxx ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen der Versicherungsnehmerin, versicherter Personen und des Versicherers entgegenzunehmen und ist verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer bzw. die Versicherungsnehmerin weiterzuleiten.
Versicherungsvermittler. Versicherungsvermittler ist: InsureDirect24 Assekuranz GmbH, Xxxxxxxxxx 00, X-00000 Xxxxxxxxx. Handelsregister-Nummer: HRB 00000, Xxxx und Registergericht Nürnberg. Register – Erlaubnis, IHK für München und Oberbayern, Xxx-Xxxxxx-Xxxxxx 0, 80333 München. Registrierungsnummer: D-287P-LN39E-31, Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmak- ler). Im Rahmen der Teilnahme werden von den Teilnehmern personenbezogene Daten erhoben und gespeichert. Alle zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

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  • Versicherungsnehmer Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer Änderungen seiner Anschrift oder seines Namens unverzüglich mitzuteilen. An die letzte, dem Versicherer bekannte Anschrift des Versicherungsnehmers gerichtete Mitteilungen, insbesondere Willenserklärungen, gelten als in dem Zeitpunkt zugegangen, in dem sie dem Versicherungsnehmer ohne die Anschrifts- oder Namensänderung bei regelmäßiger Beförderung zugegangen wären.

  • Versicherungsjahr Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- nen Zeitpunkt. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche- rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre. Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.

  • Versicherungsfall Versicherungsfall ist die nachprüfbare erste Feststellung des Umweltschadens durch den Versicherungsnehmer, die zuständige Behörde oder einen sonstigen Dritten. Der Versicherungsfall muss während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sein. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob zu diesem Zeitpunkt bereits Ursache oder Umfang des Schadens oder eine Pflicht zur Vornahme von Sanierungsmaßnahmen erkennbar war.

  • Unterversicherungsverzicht a) Wird die nach Ziffer 11.1 ermittelte Versicherungssumme „Wert 1914“ vereinbart, nimmt der Versicherer bei der Entschädigung (ein- schließlich Kosten und Mietausfall) keinen Abzug wegen Unter-versiche- rung vor (Unterversicherungsverzicht). b) Ergibt sich im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung gemäß Ziffer 11.1 c) von den tatsächli- chen Verhältnissen bei Vertragsabschluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme „Wert 1914“ zu niedrig bemessen, so kann der Ver- sicherer nach den Regelungen über die Anzeigepflichtverletzungen vom Vertrag zurücktreten, kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen; ferner kann er bezüglich der Differenz zwischen vereinbarter Versiche- rungssumme und tatsächlichem Versicherungswert nach den Regeln der Unterversicherung leistungsfrei sein. c) Der Unterversicherungsverzicht gilt ferner nicht, wenn der der Versicherungssummenermittlung zugrunde liegende Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen verändert wurde und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde. Dies gilt nicht, soweit der ortsübliche Neubauwert innerhalb der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls laufenden Versicherungsperiode durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen erhöht wurde.

  • Versicherungsumfang Für den Umfang der Leistung des Versicherers ist die im Versicherungsschein oder Nachtrag angegebene Versicherungssumme der Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall.

  • Versicherungsort Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung); b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet; c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befinden.

  • Versicherungssummen Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versi- cherungsfall auf die vereinbarten Versicherungs- summen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädi- gungspflichtige Personen erstreckt.

  • Versicherungsschutz Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche. Im Rahmen eines Schiedsverfahrens gilt dies aber nur, soweit dem Versicherer die Verfahrensführung, insbesondere die Auswahl des Schiedsrichters und die Schiedsverfahrensordnung, überlassen wird. Der Versicherungsschutz der Eigenschadenversicherung umfasst die Erstattung der Eigenschäden. Dies gilt nur, soweit der Haftpflichtanspruch, die Kosten der Sanierungs- und Kostentragungspflicht oder der Eigenschaden den vereinbarten Selbstbehalt übersteigt. Ist dies der Fall, wird der Selbstbehalt von der Haftpflichtsumme, den Kosten der Sanierungs- und Kostentragungspflicht oder dem Eigenschaden abgezogen. Der Versicherungsschutz in der Umweltschadenversicherung umfasst die Prüfung gesetzlicher Verpflichtungen, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahmen und die Freistellung von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber einer Behörde oder einem sonstigen Dritten. Der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung umfasst die Erstattung der notwendigen Kosten.

  • Versicherungssumme Die im Versicherungsvertrag für jede versicherte Sache genannte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Der Versicherungsnehmer soll die Versicherungssumme für die versicherte Sache während der Dauer des Versicherungsverhältnisses dem jeweils gültigen Versicherungswert anpassen. Dies gilt auch, wenn werterhöhende Änderungen vorgenommen werden.

  • Versicherungsombudsmann Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen errei- chen Sie wie folgt: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel- le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah- ren teilzunehmen.