Common use of Vertragsabwicklung Clause in Contracts

Vertragsabwicklung. 1. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abge- druckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Platzierungsanweisungen des Auftraggebers sind jedoch nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung im entsprechen- den redaktionellen Umfeld nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Auftragnehmer mit dem Wort „Adverto- rial“ deutlich kenntlich gemacht. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Auftragnehmers. Diese berechtigt den Auftragnehmer zur Erhe- bung eines Verbundaufschlages. 2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagen Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Ge- setze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ver- öffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Beilagen Aufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ab- lehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 3. Der Auftragnehmer liefert nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der Rechnung ein Beleg-Exemplar. Je nach Art und Umfang des Werbeauftrages werden Anzeigen- oder Textausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Kosten für die Anfertigung be- stellter Druckunterlagen, Grafiken, Texte, Konzepte und sonstige Kreativleistungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder vertretene erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber zu tragen. 4. Bei Chiffreanzeigen wendet der Auftragnehmer für die Verwah- rung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weiter- geleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Auftrag- nehmer zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Auftragneh- mer behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermitt- lungsangeboten ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. 5. Für rechtzeitige und einwandfreie Lieferung der Inhalte und Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für er- kennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen hat der Auftraggeber nach Aufforderung durch den Auftragnehmer unverzüglich mängelfreien Ersatz zu leisten. Sind etwaige Män- gel der Druckunterlagen und Belichtungsdateien nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt er- scheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Druck- legung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Bei Überschreitung der im Terminplan festgelegten Daten für die Übersendung der Druckunterlagen kann keine Gewähr für eine einwandfreie Druckwiedergabe übernommen werden. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht wer- den sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, damit dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der nach der Übersendung des Probeabzuges ge- setzten Frist mitgeteilt werden. Der Auftraggeber trägt die Ver- antwortung für die Richtigkeit des zurückgesandten Abzuges. Wird der Abzug dem Auftragnehmer nicht fristgemäß zurückge- schickt, gilt die Genehmigung zum Druck als durch den Auftrag- geber erteilt. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Daten werden ein Jahr archiviert, unveränderte Wiederholungen sind deshalb in der Re- gel möglich. Eine Datengarantie wird jedoch nicht übernommen.

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Samples: Werbeauftrag

Vertragsabwicklung. 13.1. Rubrizierte Anzeigen Der Kunde unterstützt die INSTAL Engineering GmbH bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Hierzu gehört auch die Zurverfügungstellung von Informationen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind. 3.2. Wenn sich Änderungen zum ursprünglich vereinbarten Vertragsgegenstand oder Zweifel an der Richtigkeit oder Durchsetzbarkeit der vereinbarten Vorgehensweise ergeben, werden in sich die Vertragspartner unverzüglich gegenseitig informieren. Die Vertragspartner werden sich hierzu jeweils einen Ansprechpartner benennen. 3.3. Bis zur Mitteilung, dass sich der jeweiligen Rubrik abge- drucktbenannte Ansprechpartner geändert hat, ohne dass dies ist der ausdrücklichen Vereinbarung bedarfur- sprünglich benannte Ansprechpartner weiterhin zur Abgabe und/oder Entgegennahme von Erklärungen berechtigt. 3.4. Platzierungsanweisungen des Auftraggebers sind jedoch nur gültigDie Leistungs-/ Lieferzeit ergibt sich aus den individuell vertraglich getroffenen Vereinba- rungen. 3.5. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt der Vertragsgegenstand vor ihrem Ablauf versandt worden sindist beziehungsweise bei Abholung durch den Kunden und Versandbereitschaft durch die INSTAL Engineering GmbH angezeigt worden ist. AnzeigenHat eine Abnahme des Vertragsge- genstandes zu erfolgen, ist die Frist gewahrt, wenn vor ihrem Ablauf ein Abnahmetermin stattgefunden hat, es sei denn, die Abnahme ist berechtigterweise verweigert worden oder die Abnahmebereitschaft durch die INSTAL Engineering GmbH angezeigt wurde. 3.6. Leistungsverzögerungen aufgrund ihrer Gestaltung im entsprechen- höherer Gewalt (zum Beispiel Streik, Aussperrung, etc.) oder von der INSTAL Engineering GmbH nicht zu vertretenden Umständen (zum Bei- spiel die nicht rechtzeitige Beibringung von Informationen durch den redaktionellen Umfeld nicht als Anzeigen erkennbar sindKunden, fehlende be- hördliche Genehmigung, etc.) befreien die INSTAL Engineering GmbH für die Dauer der Verhinderung von der Leistungspflicht und berechtigen uns, die Erbringung der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus- zuschieben. INSTAL Engineering GmbH wird die Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt dem Kunden anzeigen. Entstehen durch Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat Kosten, werden als solche vom Auftragnehmer mit dem Wort „Adverto- rial“ deutlich kenntlich gemacht. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des Auftragnehmers. Diese berechtigt den Auftragnehmer zur Erhe- bung eines Verbundaufschlages. 2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – ihm diese berechnet und Beilagen Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Ge- setze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ver- öffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Beilagen Aufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ab- lehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 3. Der Auftragnehmer liefert nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der Rechnung ein Beleg-Exemplar. Je nach Art und Umfang des Werbeauftrages werden Anzeigen- oder Textausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Kosten für die Anfertigung be- stellter Druckunterlagen, Grafiken, Texte, Konzepte und sonstige Kreativleistungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder vertretene erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber von ihm zu tragen. 43.7. Bei Chiffreanzeigen wendet der Auftragnehmer für die Verwah- rung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weiter- geleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Auftrag- nehmer zurückBeide Vertragspartner sind berechtigt, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Auftragneh- mer behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermitt- lungsangeboten ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. 5. Für rechtzeitige und einwandfreie Lieferung der Inhalte und Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für er- kennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen hat der Auftraggeber nach Aufforderung durch den Auftragnehmer unverzüglich mängelfreien Ersatz zu leisten. Sind etwaige Män- gel der Druckunterlagen und Belichtungsdateien nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt er- scheinenden Anzeigengesonderte Fristsetzung vom Vertrag zu- rückzutreten, wenn der Auftraggeber nicht vor Druck- legung INSTAL Engineering GmbH die Erfüllung des Vertrages unmöglich geworden ist. Die INSTAL Engineering GmbH wird die Unmöglichkeit der nächstfolgenden Anzeige auf Leistungserbrin- gung unverzüglich dem Kunden anzeigen. Bereits vom Kunden erbrachte Gegenleistungen werden in diesem Fall durch die INSTAL Engineering GmbH erstattet. Für den Fehler hinweist. Bei Überschreitung Fall, dass die Unmöglichkeit eintritt, während der Kunde im Terminplan festgelegten Daten Annahmeverzug oder ist der Kunde für die Übersendung der Druckunterlagen kann keine Gewähr für eine einwandfreie Druckwiedergabe übernommen werden. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagenein- getretene Unmöglichkeit allein oder überwiegend verantwortlich ist, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht wer- den sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, damit dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der nach der Übersendung des Probeabzuges ge- setzten Frist mitgeteilt werden. Der Auftraggeber trägt die Ver- antwortung für die Richtigkeit des zurückgesandten Abzuges. Wird der Abzug dem Auftragnehmer nicht fristgemäß zurückge- schickt, gilt die Genehmigung zum Druck als durch den Auftrag- geber erteilt. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Daten werden ein Jahr archiviert, unveränderte Wiederholungen sind deshalb in der Re- gel möglich. Eine Datengarantie wird jedoch nicht übernommenbleibt er zur Gegenleis- tung weiter verpflichtet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabwicklung. 14.1 „ALDI Grünstrom“-Tarife der Marke „123energie“ sind Online-Produkte, d.h. Rubrizierte Anzeigen die gesamte Vertragsabwicklung erfolgt auf elektronischem Wege über das Internet oder per E-Mail, bei Haushaltskunden auf elektroni- schem Wege in Textform. 4.2 Der Letztverbraucher ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse vorzuhalten, diese PFALZ- WERKE zu übermitteln und PFALZWERKE bei Änderungen unverzüg- lich zu informieren, vorzugsweise über den Kunden-Log-in (vgl. Ziff. 4.3). Über die von ihm genannte E-Mail-Adresse oder auf sonstigem geeigneten elektronischen Wege werden dem Letztverbraucher die ver- tragswesentlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere rechts- erhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung und Beendigung des Lieferverhältnisses übersandt ebenso wie sonstige Korrespondenz. Rechnungen und Abrechnungsinformationen werden auf Wunsch des Letztverbrauchers einmal jährlich unentgeltlich in Pa- pierform zur Verfügung gestellt. 4.3 Der Letztverbraucher erhält seine Registrierungsbestätigung per E- Mail. Er wird darin aufgefordert, sich auf der jeweiligen Rubrik abge- drucktHomepage www.aldi- xxxxxx-xxxxxxx.xx für den Login zu registrieren. Im Login-Bereich kann er seine persönlichen Daten, ohne dass dies die aktuelle Rechnung und die Rech- nungshistorie sowie die Verbrauchsdaten einsehen. 4.4 Sofern keine Fernübermittlung der ausdrücklichen Vereinbarung bedarfVerbrauchsdaten erfolgt, liest der Letztverbraucher einmal jährlich seine Messeinrichtung ab und teilt den Zählerstand über seinen persönlichen Online-Service-Zugang mit. Platzierungsanweisungen des Auftraggebers sind jedoch nur gültigPFALZWERKE wird den Ablesezeitpunkt rechtzeitig per E-Mail mittei- len. Haushaltskunden können einer Selbstablesung im Einzelfall wider- sprechen, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sindihnen nicht zumutbar ist. AnzeigenBei berechtigtem Wider- spruch wird PFALZWERKE eine eigene Ablesung vornehmen ohne hierfür ein gesondertes Entgelt zu verlangen. Sollte der Letztverbrau- cher den Zählerstand nicht oder nicht rechtzeitig ablesen, die aufgrund ihrer Gestaltung darf PFALZ- WERKE den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Abrechnung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Letztver- braucher schätzen. Dies gilt nicht im entsprechen- den redaktionellen Umfeld nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Auftragnehmer mit dem Wort „Adverto- rial“ deutlich kenntlich gemachtFalle eines berechtigten Wider- spruchs von Haushaltskunden gem. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des AuftragnehmersZiff. Diese berechtigt den Auftragnehmer zur Erhe- bung eines Verbundaufschlages4.4 S.2. 2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagen Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Ge- setze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ver- öffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Beilagen Aufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ab- lehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 3. Der Auftragnehmer liefert nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der Rechnung ein Beleg-Exemplar. Je nach Art und Umfang des Werbeauftrages werden Anzeigen- oder Textausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Kosten für die Anfertigung be- stellter Druckunterlagen, Grafiken, Texte, Konzepte und sonstige Kreativleistungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder vertretene erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber zu tragen. 4. Bei Chiffreanzeigen wendet der Auftragnehmer für die Verwah- rung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weiter- geleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Auftrag- nehmer zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Auftragneh- mer behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermitt- lungsangeboten ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. 5. Für rechtzeitige und einwandfreie Lieferung der Inhalte und Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für er- kennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen hat der Auftraggeber nach Aufforderung durch den Auftragnehmer unverzüglich mängelfreien Ersatz zu leisten. Sind etwaige Män- gel der Druckunterlagen und Belichtungsdateien nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt er- scheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Druck- legung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Bei Überschreitung der im Terminplan festgelegten Daten für die Übersendung der Druckunterlagen kann keine Gewähr für eine einwandfreie Druckwiedergabe übernommen werden. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht wer- den sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, damit dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der nach der Übersendung des Probeabzuges ge- setzten Frist mitgeteilt werden. Der Auftraggeber trägt die Ver- antwortung für die Richtigkeit des zurückgesandten Abzuges. Wird der Abzug dem Auftragnehmer nicht fristgemäß zurückge- schickt, gilt die Genehmigung zum Druck als durch den Auftrag- geber erteilt. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Daten werden ein Jahr archiviert, unveränderte Wiederholungen sind deshalb in der Re- gel möglich. Eine Datengarantie wird jedoch nicht übernommen.

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Samples: Stromlieferungsvertrag

Vertragsabwicklung. 14.1 Produkte der Marke „123energie“ sind Online-Produkte, d.h. Rubrizierte Anzeigen die ge- samte Vertragsabwicklung erfolgt auf elektronischem Wege über das Internet oder per E-Mail, bei Haushaltskunden auf elektronischem Wege in Textform. 4.2 Der Letztverbraucher ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse vorzuhalten, diese PFALZ- WERKE zu übermitteln und PFALZWERKE bei Änderungen unverzüg- lich zu informieren, vorzugsweise über den Kunden-Log-in (vgl. Ziff. 4.3). Über die von ihm genannte E-Mail-Adresse oder auf sonstigem geeigneten elektronischen Wege werden dem Letztverbraucher die ver- tragswesentlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere rechts- erhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung und Beendigung des Lieferverhältnisses übersandt ebenso wie sonstige Korrespondenz. Rechnungen und Abrechnungsinformationen werden auf Wunsch des Letztverbrauchers einmal jährlich unentgeltlich in Pa- pierform zur Verfügung gestellt. 4.3 Der Letztverbraucher erhält seine Registrierungsbestätigung per E- Mail. Er wird darin aufgefordert, sich auf der jeweiligen Rubrik abge- drucktHomepage www.123ener- xxx.xx für den Login zu registrieren. Im Login-Bereich kann er seine per- sönlichen Daten, ohne dass dies die aktuelle Rechnung und die Rechnungshistorie so- wie die Verbrauchsdaten einsehen. 4.4 Sofern keine Fernübermittlung der ausdrücklichen Vereinbarung bedarfVerbrauchsdaten erfolgt, liest der Letztverbraucher einmal jährlich seine Messeinrichtung ab und teilt den Zählerstand über seinen persönlichen Online-Service-Zugang mit. Platzierungsanweisungen des Auftraggebers sind jedoch nur gültigPFALZWERKE wird den Ablesezeitpunkt rechtzeitig per E-Mail mittei- len. Haushaltskunden können einer Selbstablesung im Einzelfall wider- sprechen, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sindihnen nicht zumutbar ist. AnzeigenBei berechtigtem Wider- spruch wird PFALZWERKE eine eigene Ablesung vornehmen ohne hierfür ein gesondertes Entgelt zu verlangen. Sollte der Letztverbrau- cher den Zählerstand nicht oder nicht rechtzeitig ablesen, die aufgrund ihrer Gestaltung darf PFALZ- WERKE den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Abrechnung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Letztver- braucher schätzen. Dies gilt nicht im entsprechen- den redaktionellen Umfeld nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Auftragnehmer mit dem Wort „Adverto- rial“ deutlich kenntlich gemachtFalle eines berechtigten Wider- spruchs von Haushaltskunden gem. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung des AuftragnehmersZiff. Diese berechtigt den Auftragnehmer zur Erhe- bung eines Verbundaufschlages4.4 S.2. 2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagen Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Ge- setze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ver- öffentlichung für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Beilagen Aufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ab- lehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 3. Der Auftragnehmer liefert nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit der Rechnung ein Beleg-Exemplar. Je nach Art und Umfang des Werbeauftrages werden Anzeigen- oder Textausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Kosten für die Anfertigung be- stellter Druckunterlagen, Grafiken, Texte, Konzepte und sonstige Kreativleistungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder vertretene erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber zu tragen. 4. Bei Chiffreanzeigen wendet der Auftragnehmer für die Verwah- rung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weiter- geleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Auftrag- nehmer zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Auftragneh- mer behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermitt- lungsangeboten ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. 5. Für rechtzeitige und einwandfreie Lieferung der Inhalte und Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für er- kennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen hat der Auftraggeber nach Aufforderung durch den Auftragnehmer unverzüglich mängelfreien Ersatz zu leisten. Sind etwaige Män- gel der Druckunterlagen und Belichtungsdateien nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt er- scheinenden Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht vor Druck- legung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Bei Überschreitung der im Terminplan festgelegten Daten für die Übersendung der Druckunterlagen kann keine Gewähr für eine einwandfreie Druckwiedergabe übernommen werden. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht wer- den sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, damit dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der nach der Übersendung des Probeabzuges ge- setzten Frist mitgeteilt werden. Der Auftraggeber trägt die Ver- antwortung für die Richtigkeit des zurückgesandten Abzuges. Wird der Abzug dem Auftragnehmer nicht fristgemäß zurückge- schickt, gilt die Genehmigung zum Druck als durch den Auftrag- geber erteilt. Druckunterlagen werden nur auf besondere Aufforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Daten werden ein Jahr archiviert, unveränderte Wiederholungen sind deshalb in der Re- gel möglich. Eine Datengarantie wird jedoch nicht übernommen.

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Samples: Gas Supply Agreement