Vertragsanpassungen. 11.1) Preiserhöhung. AMTANGEE ist berechtigt, ihre Nutzungsentgelte im Rahmen des Cloud Computing und seiner wiederkehrenden Leistungen zu erhöhen, um damit eine Erhöhung der Gesamtkosten (allgemeine Preisentwicklung) auszugleichen. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Instandhaltung und Betrieb der Cloud einschließlich Material- und Energiekosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Kosten für die Dienstleistung, Kosten für die Kundenverwaltung (IT-Support) sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung. Die Preisanpassung darf nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprechend dem Anteil des erhöhten Kostenelements an den Gesamtkosten erfolgen; sie ist nur zulässig, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von AMTANGEE nicht originär veranlasst wurden. Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt jeweils nur einmal pro Kalenderjahr zulässig. 11.2) Kündigungsrecht bei Preiserhöhung. Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und – soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist – auch im Umfang des anderen Produkts innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung per E-Mail oder schriftlich zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt. AMTANGEE wird den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hinweisen.
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