Common use of Vertragsauflösung Clause in Contracts

Vertragsauflösung. Bei Totaldiebstahl des Fahrzeugs muss der Versicherungsnehmer dies der Gesellschaft mitteilen und ihr die Kopie der Diebstahlanzeige bei der zuständigen Behörde übermitteln. Der Vertrag gilt ab 24.00 Uhr des Tages als aufgelöst, an dem die Anzeige bei dieser Behörde erstattet wurde. Die Gesellschaft erstattet dem Versicherungsnehmer jenen Teil der Prämie, der nicht durch die Pkw- Haftpflichtversicherung genutzt wurde und der eventuellen Pkw-Zusatzversicherungen, mit Ausnahme der Diebstahlversicherung (nach Abzug von Steuern und steuerähnlichen Abgaben), in Höhe von 1/360 der Jahresprämie für die restlichen Tage des Versicherungsschutzes, d.h. für den Zeitraum zwischen dem Datum der Vertragsauflösung und dem Fälligkeitsdatum der bezahlten Rate der Prämie. Erfolgt der Diebstahl innerhalb von 15 Tagen nach dem halbjährlichen Ablaufdatum des Versicherungsscheins (Art. 1901 des Zivilgesetzbuchs), ist der Versicherungsnehmer unbeschadet des vorstehenden Absatzes zur Zahlung der Prämie für die fällige Rate verpflichtet.

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Vertragsauflösung. Bei Totaldiebstahl des Fahrzeugs muss der Versicherungsnehmer dies der Gesellschaft mitteilen und ihr die Kopie der Diebstahlanzeige bei der zuständigen Behörde übermitteln. Der Vertrag gilt ab 24.00 Uhr des Tages als aufgelöst, an dem die Anzeige bei dieser Behörde erstattet wurde. Die Gesellschaft erstattet dem Versicherungsnehmer jenen Teil der PrämiePrämie , der nicht durch die Pkw- Haftpflichtversicherung genutzt wurde und der eventuellen Pkw-Zusatzversicherungen, mit Ausnahme der Diebstahlversicherung (nach Abzug von Steuern und steuerähnlichen Abgaben), in Höhe von 1/360 der Jahresprämie für die restlichen Tage des Versicherungsschutzes, d.h. für den Zeitraum zwischen dem Datum der Vertragsauflösung und dem Fälligkeitsdatum der bezahlten Rate der Prämie. Erfolgt der Diebstahl innerhalb von 15 Tagen nach dem halbjährlichen Ablaufdatum des Versicherungsscheins (Art. 1901 des Zivilgesetzbuchs), ist der Versicherungsnehmer unbeschadet des vorstehenden Absatzes zur Zahlung der Prämie für die fällige Rate verpflichtet.

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Vertragsauflösung. Bei Totaldiebstahl des Fahrzeugs muss der Versicherungsnehmer dies der Gesellschaft mitteilen und ihr die Kopie der Diebstahlanzeige bei der zuständigen Behörde übermitteln. ZURICH CONNECT KLEINTRANSPORTER.CGA - FASSUNG 03.2021 - SEITE 48 von 75 Der Vertrag gilt ab 24.00 Uhr des Tages als aufgelöst, an dem die Anzeige bei dieser Behörde erstattet wurde. Die Gesellschaft erstattet dem Versicherungsnehmer jenen den nicht genutzten Teil der Prämie, Prämie der nicht durch die Pkw- Kfz- Haftpflichtversicherung genutzt wurde und der eventuellen Pkw-Zusatzversicherungen, mit Ausnahme der Diebstahlversicherung (nach Abzug von Steuern und steuerähnlichen Abgaben), in Höhe von 1/360 der Jahresprämie für die restlichen Tage des Versicherungsschutzes, d.h. für den Zeitraum zwischen dem Datum der Vertragsauflösung und dem Fälligkeitsdatum der bezahlten Rate der Prämie. Erfolgt Falls der Diebstahl innerhalb von in den 15 Tagen nach dem halbjährlichen Ablaufdatum Ablauf des Versicherungsscheins (Art. 1901 des Zivilgesetzbuchs), ist erfolgt muss der Versicherungsnehmer die Prämie der folgenden Rate zahlen, unbeschadet des vorstehenden Absatzes zur Zahlung der Prämie für die fällige Rate verpflichtetBestimmungen aus dem vorangehenden Absatz.

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Vertragsauflösung. Bei Totaldiebstahl des Fahrzeugs muss der Versicherungsnehmer dies der Gesellschaft mitteilen und ihr die Kopie der Diebstahlanzeige bei der zuständigen Behörde übermitteln. Der Vertrag gilt ab 24.00 Uhr des Tages als aufgelöst, an dem die Anzeige bei dieser Behörde erstattet wurde. Die Gesellschaft erstattet zahlt dem Versicherungsnehmer jenen den nicht genutzten Teil der Prämie, Prämie der nicht durch die Pkw- Haftpflichtversicherung genutzt wurde Motorräder und Kleinkrafträder und der eventuellen Pkw-Zusatzversicherungen, mit Ausnahme der Diebstahlversicherung (nach Abzug von Steuern und steuerähnlichen Abgaben), in Höhe von 1/360 der Jahresprämie für die restlichen Tage des Versicherungsschutzes, d.h. für den Zeitraum zwischen dem Datum der Vertragsauflösung und dem Fälligkeitsdatum der bezahlten Rate der PrämiePrämie zurück. Erfolgt der Diebstahl innerhalb von 15 Tagen nach dem halbjährlichen Ablaufdatum des Versicherungsscheins (Art. 1901 des Zivilgesetzbuchsital. ZGB), ist der Versicherungsnehmer unbeschadet des vorstehenden Absatzes zur Zahlung der Prämie für die fällige Rate verpflichtet.

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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder